Hauskauf: Erneuerungspflicht Heizungsanlage

Hallo miteinander!

Beim informieren im Internet bezüglich Modernisierung und Co. bin ich auf das Thema Erneuerungspflicht von Heizungsanlagen gestossen!

Nun stehen dazu aber viele verschiedene Einträge, Meinungen und Co.! Interessant wäre für mich erstmal das Standpunkt: „Hausverkäufer sind beim Verkauf einer Immobilie dazu verpflichtet die Heizungsanlage zu erneuern.“

Ist dem tatsächlich so? Kann ich also darauf bestehen das der Verkäufer für die Kosten auf kommt/aufkommen muss und wenn nicht, die Kosten die dafür anfallen vom Kaufpreis des Objektes abgezogen werden?

Es geht um ein RMH Bj. 1956 mit einer Gaszentralheizung, welche schon etwas älter ist (genaues Jahr nicht bekannt). Der Vater ist gestorben und die Erben brauchen / wollen das Haus nicht übernehmen und es soll nun verkauft werden.

Wäre für mich natürlich eine ganz andere Möglichkeit / ein ganz anderer Verhandlungsspielraum bzw. überhaupt für den Hauskauf eine grundlegende Wichtigkeit.

Kann mir dazu jemand helfen?

Hallo Sir,

richtig! Und wenn du dein Auto verkaufst, bist du natürlich verpflichtet, vorher einen neuen Motor einzubauen.
Spaß beiseite, gekauft wie gesehen. Wenn die alte Anlage nix taucht, dann geh im Preis runter, das ist alles.

Ralph

Hallo,

Immobilien werden gekauft wie gesehen und solange Du dem Verkäufer nicht nachweisen kannst, daß er Dir wissentlich Schäden etc. verschwiegen hat, von denen er wußte, hast Du Pech gehabt.

So eine alte Heizung ist also günstigstenfalls ein Hebel, um den Kaufpreis zu senken. Nur ist die Preissenkung meist deutlich niedriger als eine neue Heizung.

Was Dir allerdings passieren kann ist, daß der Schornsteinfeger irgendwann kommt und Dir die Heizung stillegt, weil sie den Normen nicht mehr entspricht.

Gandalf

Interessant wäre für mich erstmal das Standpunkt:
„Hausverkäufer sind beim Verkauf einer Immobilie dazu
verpflichtet die Heizungsanlage zu erneuern.“

Hallo Mr.

meine Denkweise ist eine andere als die von Juristen.

Ich sehe das so, wenn die alte Anlage noch funktioniert muß der Verkäufer garnix machen.
Wenn allerdings der Schornsteinfeger dem Hausverkäufer schon angedroht hat die Anlage stillzulegen wenn er sie nicht erneuert, hat er eine Mitteilungspflicht darüber an den Käufer.

Wenn sie nicht funktioniert oder vom Schornsteinfeger stillgelegt wurde, hat er evtl. auch Mitteilungspflicht.
Aber erneuern muß er nix. Er verkauft quasi ein haus ohne Heizung.

Ist dann Sache des Käufers ob er das Haus will oder nicht.

Gruß
reinhard

Moin,
http://bundesrecht.juris.de/enev_2007/__10.html
und hier Abs.5

vnA