Hauskauf - Fälligkeiten der Nebenkosten !

Hallo,
angenommen ein Hauskauf über einen Makler findet heute statt.
Wichtig: Der jetzige Hausbesitzer bleibt noch ein Jahr in dem Haus wohnen, da er gerade mit dem Hausbau seines neuen Hauses begonnen hat.
Der Makler beauftragt nun (Heute) einen Notar zwecks Kaufvertrag und Eintrag ins Grundbuch. Im Kaufvertrag wird stehen, dass das Geld auch erst in einem Jahr übergeben werden muss.
Die Frage ist nun: Wann werden die Hausnebenkosten fällig? Maklercourtage ; Notar und Grundbuchkosten ; Grunderwerbssteuer.
Danke für Eure Antworten.

Die Frage ist nun: Wann werden die Hausnebenkosten fällig?

Hallo,

Maklercourtage

steht im Vertrag mit dem Makler, ueblich bei Kaufvertragabschluss

Notar

normal in Tranchen, wenn er etwas geschafft hat, stellt er die Rechnung direkt hinterher

Grunderwerbssteuer

Vor der Eintragung ins Grundbuch, sonst laeuft gar nix

Grundbuchkosten

Wenn das Grundbuchamt etwas arbeiten soll, kommt normal vorher die Rechnung
Ich denke, es ist moeglich, die Eintragung ins Grundbuch 1 Jahr zu verzoegern, wenn kein Kredit gebraucht wird, und Geld an den Kaeufer fliesst ohne Sicherheit der Grundbucheintragung, doch wozu?
Gruss Helmut

Hier die Antwort:

  1. Maklercourtage wird fällig bei Unterschrift des Kaufvertrages!
  2. Grunderwerbsteuer wird fällig bei Eintragung ins Grundbuch!
  3. Notarkosten werden fällig nach kompletten Rechtsabschluß. In diesem Fall erst in einem Jahr.