Hallo,
angenommen ein Hauskauf über einen Makler findet heute statt.
Wichtig: Der jetzige Hausbesitzer bleibt noch ein Jahr in dem Haus wohnen, da er gerade mit dem Hausbau seines neuen Hauses begonnen hat.
Der Makler beauftragt nun (Heute) einen Notar zwecks Kaufvertrag und Eintrag ins Grundbuch. Im Kaufvertrag wird stehen, dass das Geld auch erst in einem Jahr übergeben werden muss.
Die Frage ist nun: Wann werden die Hausnebenkosten fällig? Maklercourtage ; Notar und Grundbuchkosten ; Grunderwerbssteuer.
Danke für Eure Antworten.
Die Frage ist nun: Wann werden die Hausnebenkosten fällig?
Hallo,
Maklercourtage
steht im Vertrag mit dem Makler, ueblich bei Kaufvertragabschluss
Notar
normal in Tranchen, wenn er etwas geschafft hat, stellt er die Rechnung direkt hinterher
Grunderwerbssteuer
Vor der Eintragung ins Grundbuch, sonst laeuft gar nix
Grundbuchkosten
Wenn das Grundbuchamt etwas arbeiten soll, kommt normal vorher die Rechnung
Ich denke, es ist moeglich, die Eintragung ins Grundbuch 1 Jahr zu verzoegern, wenn kein Kredit gebraucht wird, und Geld an den Kaeufer fliesst ohne Sicherheit der Grundbucheintragung, doch wozu?
Gruss Helmut
Hier die Antwort:
- Maklercourtage wird fällig bei Unterschrift des Kaufvertrages!
- Grunderwerbsteuer wird fällig bei Eintragung ins Grundbuch!
- Notarkosten werden fällig nach kompletten Rechtsabschluß. In diesem Fall erst in einem Jahr.