Hallo, wir haben ein Haus gekauft aus dem Jahr 1984. Gemäß Immobilienangebot mit einer neuen Gasbrennwertheizung aus dem Jahr 2011. Wir sind keine Experten, aber für uns sah die Heizung auch neu aus. Letzte Woche hatten wir nun Schlüsselübergabe. Nun stellte es sich heraus, dass es sich um eine einfach Gasheizung aus dem Jahr 2002 handelt (Kosten damals 2500€) . Also schon gute 10 Jahre auf dem Buckel hat. Ein Vermerk über das Baujahr ist auf der Heizung nicht zu finden. Aber wir haben die Org.Rechnung zur Heizung gefunden. Nach Rü. mit dem Makler hat die Tochter des Verkäufers was falsch verstanden und daher falsche Angaben zur Heizung gemacht!? Der Verkäufer ist bereit uns vom Kaufpreis was zurückzuerstatten. Genauer gesagt, 1300€. Nach Recherchen was eine neue Gasbrennwertheizung kostet plus Zusatzkosten wie die damit notwendige Schornsteinsanierung, erscheint uns das sehr wenig. Wie sollen wir uns verhalten? Bzw. welchen Nachlass könnten wir fordern? Vielen Dank für eure Hilfe!
Hallo,
der Verkäufer scheint ja einsichtig zu sein. Deshalb wird ein Rechtstreit nichts bringen, sondern immer auf einen Vergleich hinauslaufen. Das geht natürlich auch ohne Anwalt und spart Kosten. Da der Verkäufer nun schon etwas geboten hat, würde ich versuchen, dass er die Hälfte dessen erstattet, was an Kosten für eine neue Heizung auf euch zukommt.
Viel Erfolg,
Hulda aus Fulda
Sorry, da bin ich leider nicht in der Lage, Euch eine Beurteilung abzugeben. Ich würde Euch raten, schaltet so schnell wie möglich einen unabhängigen Sachverstädigen ein. Die Adressen bekommt Ihr beim zuständigen Amtsgericht.
mfg
Hallo, das ist mit dem falsch verstanden so eine Sache. Davon habe ich auch keine Ahnung. Ich würde einen Anwalt aus dem Bauwesen fragen, denn die Kosten für Kamin und einer neuen Gastherme (Brennwert) kommen schnell 7000-8000€ zusammen.
Mehr kann ich auch nicht sagen.
MFG.
breidibootsmaenn
Hallo,
es kommt erst einmal darauf an was für ein Gerät dort ist, und womit dieses ausgetauscht werden muss das alle Funktionen wieder gegeben sind. Schauen Sie mal auf das Typenschild.
Brennwertkessel von den Marktführern wie Buderus Viessmann und Brötje liegen ca. 1600€ zB. in dem Shop www.bathforyou.de
mit freundlichen Grüßen
bearbeiter: jörg oberkersch
bäderstudio & haustechnik oberkersch
bäder - heizung - fliesen - solar - elektro - photovoltaik - kamine - wärmepumpen
Inh. beatrice oberkersch
Zeissstraße 2
37327 Leinefelde
tel: 03605 5474874
fax: 03605 5474875
mail: [email protected]
web: http://www.bathforyou.de
Hallo,
so adhoc ist das natürlich nicht zu machen. Welche Leistung hat denn die Heizungsanlage?
Ich will mal so einfach schätzen:
Gasbrennwerttherme 20 kW 5000 € (Markenartikel)
Witterungsgeführte Regelung 1000 €
Einbau 1500 €
Hydraulische Einregulierung des gesamtes Rohrnetzes 1500 €
Schaut euch die Messwerte des Bezirksschornsteinfegers an. Wenn keine vorhanden sind, ruft ihn einfach an und fragt nach dem Zustand der Anlage. ER berät meistens objektiv.
Ob die Anlage dann ausgetauscht werden muss, wird man dann sehen. Jedenfalls solltet ihr die Angelegenheit ernst nehmen und die richtige Forderung stellen. Ihr könnt auch ein Angebot von einem Heizungsinstallateur einholen. Dann habt ihr eine bessere Ausgangsbasis. Achtet aber darauf, dass er Viesmmann oder Buderus oder gleichwertig anbietet.
Nun viel Erfolg.
Viele Grüße
Guten Tag!
Leider kann ich die Kostendifferenz nicht rausrechnen und Ihre Frage somit nicht beantworten. An Ihrer Stelle würde ich Angebote über beide Varianten bei einem Heizungsbauer einholen.
Die Kaminsanierung gestaltet sich aber beim Wechsel zu einer Brennwerttherme relativ einfach, da das konzentrische Abgassystem einfach in den vorhandenen Kamin eingeführt und mit Klammern auf Distanz gehalten wird.
Ich wünsche Ihnen viel Glück und einen hoffentlich einsichtigen Verkäufer.
Gruß
Alois
Hallo,
das ist eine rechtsfrage. Habt ihr Beweise dass die Heizung neu sein soll? Vielleicht in der schriftlichen Hausbeschreibung? Wenn es Beweise schriftliche gibt dann eine neue Heizung verlangen, notfalls klagen. Gibt es keine schriftlichen Beweise, dann die 1300€ nehmen.
Gruss
Hallo,
Die Antwort kann Dir nur dein Rechtsanwalt geben…
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Gruß Horst
Normale Gasthermen ohne Gebläse haben laut VDI 2067 eine rechnerische Nutzungsdauer von 20 Jahren. Davon ist jetzt etwas über die Hälfte rum… also sind die 1300 € Nachlass okay, insbesondere wenn die Heizung noch wie neu aussieht.
Den Vergleich mit einer Brennwerttherme könnt Ihr eigentlich nicht ansstellen, denn das wurde Euch beim Kauf wohl nicht versprochen.
Trotzdem wurdet Ihr (absichtlich oder nicht) belogen, da kann man schon noch mal ein bisschen verhandeln…
Gruß
svasta
Tja, ich würde, um weiter Freude am Haus zu haben, versuchen, außergerichtlich möglichst viel, vielleicht 2000,00, zu verhandeln.
Ansonsten hättet (ich weiß, ist blöd, aber ist wohl so) ihr euch bei Besichtigung einen Gutachter leisten sollen, der euch das wohl gesagt hätte…
Ein Vermerk über das Baujahr ist auf der Heizung nicht zu
finden. Aber wir haben die Org.Rechnung zur Heizung gefunden.
Bei jedem namhaften Hersteller findet man auf dem Gerät eine S/N oder Herstellernummer, ein Anruf beim Hersteller und das Baujahr ist bekannt.
zurückzuerstatten. Genauer gesagt, 1300€. Nach Recherchen was
eine neue Gasbrennwertheizung kostet plus Zusatzkosten wie die
damit notwendige Schornsteinsanierung, erscheint uns das sehr
wenig. Wie sollen wir uns verhalten? Bzw. welchen Nachlass
könnten wir fordern? Vielen Dank für eure Hilfe!
a) auf jeden Fall jemanden befragen, der sich mit Immobilien auskennt (Maklerverband, Sachverständige, Gutachter …)
b) entweder würde ich darauf bestehen, daß das Haus entsprechend der Beschreibung übergeben wird, dann müsste den Einbau der Gasbrennwertheizung durch den vorigen Eigentümer erfolgen. Für die Wertsteigerung (ca 1 Jahr) wärt ihr bereit ca 10% der Kosten für die Umrüstung auf den Kaufpreis draufzulegen.
c) oder ihr lasst euch durch 2 bis 3 FachFirmen ein Angebot machen zur Umrüstung der Heizungsanlage incl. Schornstein und berechnet 90% davon als Minderung vom Kaufpreis bzw der Rückerstattung.
Bei falschen Angaben ist der Verkäufer immer im Nachteil.
Meine Enpfehlung, fragen Sie bei einem Heizungsinstallateur nach dem Preis nach oder besorgen Sie sich einen Sachverständigen, dies ist meistens gar nicht so Teuer wie mann glaubt und Spart einen eine mänge Geld.
Hallo!
Späte Antwort, die nicht hilft: Es geht hier nicht um etwas technisches, sondern um etwas rechtliches! Das sollte lieber im entsprechendem Brett mit den entsprechenden Fachleuten geklärt werden. II I
Hallo!
Meine Antwort kommt „etwas“ verspätet (habe z.Z. einige „Problemchen“ mit meinem „Vorkriegsrechner“!)und wird nicht sehr hilfreich sein, da ich leider passen muss! Evtl. diese Frage im Rechtsbrett stellen, da sie doch eher juristischer denn technischer Natur ist!
Gruss Walter
Hallo und vielen Dank an alle! Kurzer Abschlussbericht: Das Baujahr stand verschlüsselt auf der Heizung. Sie ist von 2001. Schornsteinfeger und Heizungsinstallateur waren vor Ort, die bestehende Heizanlage ist soweit i.O… Angebot über eine neue Gasbrennwertheizung liegt uns vor – 8300€. Bei einer Vergleichsrechnung Soll / Ist kommen wir auf ca. 4700€ Differenz. Makler, Verkäufer und wir haben uns zusammengesetzt. Verkäufer ist alt und uneinsichtig, kann und will nicht mehr als 1500€ zahlen. Makler verzichtet aber auf 750€ Provision. Also bekommen wir 2250€. Gewünscht hätten wir uns natürlich mehr. Aber da wir weder die Zeit noch die Nerven zum Streiten vor Gericht haben, geben wir uns damit zufrieden und versuchen uns über unser neues Haus zu freuen…