Hauskauf Fragen zum Kaufvertragsentwurf

Hallo zusammen,

wir befinden uns in der Phase des Hauskaufs (privat an privat) kurz vor dem Notartermin und haben nun den Vertragsentwurf zur Prüfung vorliegen. Dieser kommt uns ziemlich „verkäuferfreundlich“ verfasst vor, was uns ziemlich erstaunt - sind wir doch diejenigen, die den Notar bezahlen.

Hier ein Passus, wo wir uns fragen, ob das so normal und gängig ist für einen Hauskauf unter Privatleuten:

„Alle Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Sachmängeln an dem Kaufgegenstand werden hiermit vollumfänglich ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadensersatz, es sei denn, der Verkäufer handelte vorsätzlich. Der Verkäufer haftet insbesondere nicht für das Flächenmaß des Grundbesitzes, den Bauzustand bestehender Gebäude, die Verwendbarkeit des Grundbesitzes für Zwecke des Käufers oder für steuerliche Ziele des Käufers. Garantien werden keine abgegeben.“

Ferner haben wir vereinbart, dass wir gegen eine Anzahlung schon vorab den Schlüssel bekommen, um im Haus notwendige Renovierungsarbeiten vornehmen lassen zu können. Dazu steht im Vertrag, dass „die mit dem Kaufgegenstand zusammenhängenden Verkehrssicherungspflichten“ auf uns übergehen ab Schlüsselübergabe. Was genau bedeutet das für uns? Ist das so akzeptabel und gängig?

Wäre schön, wenn hier jemand was dazu sagen kann, weil wir nicht sicher sind, ob das alles so „normal“ ist (der Makler sagt ja).

LG und danke!!!

Claudia

Hallo Claudia
Bei Antworten auf deine Frage landet man leider leicht in der Nähe einer Rechtsauskunft, also erzähl ich nur wie es bei uns so war:

Wir haben unser Haus auch unter Ausschluß jeder Gewährleistung gekauft.

Allerdings hat uns unser Verkäufer bei der Grundstücksgröße berummst.
Bei uns fehlen ca. 1.5m breite.
Das heißt, die Grundstücksgrenze verläuft ca. 1,5m auf dem Nachbargrundstück. Das sind auf die Länge gerechnet ca. 30 m³.
Die können wir jetzt von unserem (sehr netten) Nachbarn kaufen.
( kostet mit Vermessung, Grundbuch, Notar usw. locker 4000,-Euro)
(Sonderung geht aus anderen Gründen nicht)

Wir dürften auch zum Renovieren schon ins Haus, die Verantwortung für unser Treiben ( Riesenlöcher im Vorgarten, zum Beispiel) haben wir unsem Vorbesitzer auch nicht aufgebührdet.

Grundsätzlich ist es nie falsch, einen Vertragsentwurf vom Notar seines Verrauens gegenlesen zu lassen. Dass haben wir bei einem anderen Kaufvertrag auch getan, und das war sehr Aufschlußreich!

Ich hoffe geholfen zu haben

herzlichst

Uwe

Hallo,

dieser Passus ist völlig ok. Im Groben heisst das: „wie gesehen so gekauft“. Der Verkäufer übernimmt halt keine Garantien. Es sei denn, es handelt sich um Täuschung, dann muss er zahlen.
Und das gilt auch für das Flächenmaß.
Also: vorher gucken, messen und genauestens prüfen. Alles was man bemerkt mit dem Verkäufer klären und ggf. in der Vertrag mit aufnehmen.
So hatten wir das auch gemacht: es wurden seitens des VK noch Reparaturen gemacht. Das wurde auch im Vertrag vermerkt. Und was da nicht drin steht, gilt nicht.

Mit dem Schlüssel ist sinnvoll und spart Geld. Normalerweise wird in diesem Zusammenhang auch ein Besitzübergang gemacht, was dann heisst, dass ihr ab diesem Zeitpunkt für alles was passiert haftet und auch alle Kosten (Versicherung, Steuern…) übernehmt. Das kann heissen, dass, wenn nach Schlüsselübergabe das Haus abbrennt, ihr Pech hattet und zahlen müsst.
Aber auch so sichert sich der VK ab. Ihr fackelt in der Zeit das Haus ab und er soll zahlen. Das geht ja auch nicht.

Haelge