Mal angenommen, jemand hat sich von seiner Frau getrennt. Er hat einen Ehevertrag, nach dem er bei Scheidung 50% seines gesamten Vermögens an seine Frau abgeben muß.
Er möchte sich vor der Scheidung mit seiner neuen Lebensgefährtin ein Haus kaufen, damit er zu Hause komplett ausziehen kann. Kauft er es auf seinen Namen, steht er im Grundbuch. Bei der Scheidung verlangt seine Frau dann 50% vom neu gekauften Haus. Kauft seine Freundin das Haus von seinem Geld, hat er die nächste Frau finanziell glücklich gemacht…
Da hat er folgende Idee: Seine Freundin kauft das Haus von seinem Geld. Beide schließen einen Darlehensvertrag ab, ohne Eintragung ins Grundbuch (sonst steht er ja wieder drin). Sie wird Eigentümerin, zahlt auch die Grunderwerbssteuer, Notarkosten etc.
Beide vereinbaren (privatschriftlich oder zur Not auch notariell), daß sie ihm das Haus nach seiner Scheidung für einen symbolischen Euro verkauft. Der Darlehensvertrag wird damit hinfällig.
Frage: Ist das durchführbar? Oder setzt das Finanzamt bei der Übertragung des Hauses von ihr auf ihn einen Schätzwert ein und er wird finanziell mit Grunderwerbssteuer zur Ader gelassen?
Was wäre, wenn er ihr das Haus für 10.000 oder 100.000 symbolische Euro abkauft?
Grundbuch. Bei der Scheidung verlangt seine Frau dann 50% vom
neu gekauften Haus.
Ich denke sie bekommt 50 % vom Vermögen. Da das Haus beim Kauf wohl kaum komplett bezahlt werden kann, steht dem Vermögen „Haus“ ein Darlehen gegenüber, sodaß hier kein Ausgleich fällig würde.
einen symbolischen Euro verkauft. Der Darlehensvertrag wird
damit hinfällig.
Symbolische Kaufpreise bei Immobilien dürften Probleme bereiten.
Frage: Ist das durchführbar?
Ich würde sagen nein. Mir fallen spontan zwei andere Möglichkeiten ein.
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Mit der Noch Ehefrau eine Vereinbarung treffen, die das neue Haus aus dem Vermögensausgleich herausnimmt (falls das rechtlich üebrhaupt notwendig ist - kann ich nicht einschätzen).
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Das Haus bis zur Scheidung mieten und erst nach der Scheidung einen Kaufvertrag abschließen.
Oder setzt das Finanzamt bei der
Übertragung des Hauses von ihr auf ihn einen Schätzwert ein
und er wird finanziell mit Grunderwerbssteuer zur Ader gelassen?
Davon kann man ausgehen, auch der Notar möchte vom zweiten Deal seine vollen Gebühren haben.
Was wäre, wenn er ihr das Haus für 10.000 oder 100.000
symbolische Euro abkauft?
Das gleiche.
Hi!
Danke für die Antwort! Aber es gibt noch etwas anzumerken:
Ich denke sie bekommt 50 % vom Vermögen. Da das Haus beim Kauf
wohl kaum komplett bezahlt werden kann, steht dem Vermögen
„Haus“ ein Darlehen gegenüber, sodaß hier kein Ausgleich
fällig würde.
Das Haus kann nicht komplett bezahlt werden, aber „with a little help from friends“ gut zur Hälfte.
Symbolische Kaufpreise bei Immobilien dürften Probleme
bereiten.
Nach der Wende wurden ganze Firmen für 1 Euro verkauft. Wie wurden die denn versteuert? Oder gilt das bei Vater Staat dann als „verkappte Schenkung“?
- Mit der Noch Ehefrau eine Vereinbarung treffen, die das
neue Haus aus dem Vermögensausgleich herausnimmt (falls das
rechtlich üebrhaupt notwendig ist - kann ich nicht
einschätzen).
Klingt sehr vernünftig. Aber die Noch-Frau ist ziemlich raffgierig. Für sie zählt nur das Geld. Sollte es zu ihr durchdringen, daß dr Noch-Gatte ein Haus Kaufen will, kommt sofort die Frage, wie er das denn finanzieren will. Das wird dann recht unangenehm.
- Das Haus bis zur Scheidung mieten und erst nach der
Scheidung einen Kaufvertrag abschließen.
Die Verkäuferin ist 85 Jahre alt. Das Haus muß saniert werden. Mehr muß ich wohl nicht sagen…
Davon kann man ausgehen, auch der Notar möchte vom zweiten
Deal seine vollen Gebühren haben.
Wenn er beim ersten Deal gleich einen vernünftigen Vertrag macht, kmmt er ja auf seine Kosten. Ansonsten: Es gibt viele Notare…
Was wäre, wenn er ihr das Haus für 10.000 oder 100.000
symbolische Euro abkauft?
Das gleiche.
Gut, nehmen wir an, das Haus ist rund 180.000 Euro wert. Wo wäre da die „Schmerzgrenze“?
Danke für die Antwort! Aber es gibt noch etwas anzumerken:
Trotz aller Anmerkungen, das mit dem symbolischen kaufpreis wird so nicht funktionieren. Und die Noch-Gattin wird kaum auf den Kopf gefallen sein und die Symbolik wohl begreifen.
Da würde ich lieber vom Anwalt klären lassem, ob nach dem Ehevertrag auch nach der Trennung noch Ausgleichansprüche der Noch-Gattin bestehen.
Hallo webbengel,
über eine Sache bin ich hier gestolpert.
Ich denke sie bekommt 50 % vom Vermögen. :
Klingt sehr vernünftig. Aber die Noch-Frau ist ziemlich
raffgierig. Für sie zählt nur das Geld. Sollte es zu ihr
durchdringen, daß dr Noch-Gatte ein Haus Kaufen will, kommt
sofort die Frage, wie er das denn finanzieren will. Das wird
dann recht unangenehm.
Hier klingt etwas nicht vernünftig. Die Ehefrau hat 50 % des gemeinsamen Vermögens zu bekommen. Und dann gibt es Geld, von dem sie nichts weis, mit dem aber das Haus gekauft werden soll? Das liest sich für mich so, als ob es Geld gibt, das zunächst mal an der Verteilmasse vorbei geschafft werden soll. Und von diesem Geld soll dann noch ein „weithin sichtbares“ Objekt angeschafft werden? In diesem Fall würde meine Glaskugel grossen Ärger anzeigen.
Gruß
Jörg Zabel