Hauskauf für Betrieb und Privat

Liebe/-r Experte/-in,

danke im Voraus für dein Bemühen!

Ich bin Heilpraktikerin für Pychotherapie und möchte meine Praxis gern in ein Haus verlegen, das ich kaufen möchte. Die Planung ist: privat wohnen im ersten Stock, Seminar- und Praxisräume im Erdgeschoss. Ich habe nun ein passendes Haus gefunden (allerdings gibt es nur eine Küche im Erdgeschoss, ich müßte also diese Küche privat und gewerblich nutzen - Toiletten, Bad, etc sind privat und gewerblich getrennt).
Mir wurde gesagt, dass es am besten wäre, wenn ich den privaten Teil aus Eigenmitteln bestreite und den gewerblichen Teil über die Bank laufen lasse, weil ich dann die Zinsen für den gewerblichen Teil voll und die Anschhaffungskosten des gewerblich genutzten Gebäudes zu 3% auf 33 Jahre abschreiben kann.
Ich frage mich: wie geht das? Brauche ich dann 2 Kaufverträge, einen für den ersten Stock und einen für das EG? Wie setze ich das in die Praxis um? Und geht das ohne eine zweite Küche einbauen zu müssen?

Herzlichen Dank!!!
Liebe Grüße, Irene

Liebe Irene, leider kenne ich mich in diesem Bereich nicht gut aus. Raten kann ich nur die Verbraucherzentrale. Das kostet zwar einen Obolus, aber Sie sind auf der sicheren Seite.

MfG
Katja

Hallo,
man kann ein Haus nur im Ganzen kaufen, wenn es nicht in Eigentumswohnungen unterteilt ist. Die Lösung über Mietvertrag o.ä. kann die Bank oder ein unabhängiger Immobilienberater mit Dir klären.

Viel Erfolg

cosis

Hallo, meine Antwort ist ohne Gewähr: hier nach genauem Recht Steuerberater fragen.
Aber, meines Erachtens sind keine 2 Kaufverträge nötig, es kann in der Steuererklärung entsprechend gewerblicher Teil und die damit zusammenhängenden Kosten/Zinsen usw. anteilig angegeben werden (Beispiel: Hauskauf 200 qm - davon 100 qm gewerbliche Nutzung; Kaufpreis 250.000 - davon 1/2 gewerbliche Nutzung - Eigenanteil für den privaten Bereich angeben, aber
100 % Finanzierung für den gewerblichen Teil anzusetzen.) Geht eigentlich alles, ich denke aber, dass Du sowieso einen Steuerberater aufsuchen wirst, der wird zu 100% neu genaue Antwort geben.
Viel Erfolg

Grundsätzlich kann man ein Haus nicht „etagenweise“ kaufen. Man kauft ein Grundstück und somit das darauf befindliche Haus. Es müßte also das Haus durch eine sog. Teilungserklärung zuvor in Teileigentum rechtlich getrennt werden, etwa wie bei Eigentumswohnungen.

Inwieweit die dabei anfallenden Kosten für Notar und Grundbuch im Hinblick auf die Steuerersparnis sinnvoll sind, muß ein Steuerberater beantworten.

Überhaupt sollte hier der erste Schritt sei, daß der Steuerberater vorgibt, welche Voraussetzungen konkret erfüllt sein müssen, damit eine möglichst optimale Abschreibung erfolgen kann. Dann muß im zweiten Schritt der Hauskauf durch einen Anwalt / Notar entsprechend gestaltet werden.

Hallo,
kann hierzu leider keine Antwort geben, da dies näherer betrachtung bedarf und ich die Gegebenheiten nicht kenne. Natürlich kann ein Haus nicht mit geteilten Verträgen gekauft werden, das ist Blödsinn. Da Heilpraktiker ohnehin freiberuflich tätig sind, d.h. keine abstrakte Trennung von Geschäft und Privat im Steuerrecht ist es wohl besser den unteren teil an die Praxis sozusagen zu vermieten.

Liebe Anfragerin,

ich bin leider nur Jurist und nicht Betriebswirt oder Steuerberater, wohin Ihre Frage eigentlich gehört. Das wird immer gerne verwechselt, aber ich bin wirklich für eine verantwortliche Auskunft nicht kompetent. Sorry!

Ich frage mich: wie geht das? Brauche ich dann 2 Kaufverträge,
einen für den ersten Stock und einen für das EG? Wie setze ich
das in die Praxis um? Und geht das ohne eine zweite Küche
einbauen zu müssen?

Herzlichen Dank!!!
Liebe Grüße, Irene

Hallo,

die offenen Fragen übersteigen die Möglichkeiten dieses Forum deutlich. Hier ist eine verlässliche professionelle Beratung im Einzelfall gefragt, die ich dringend empfehle. auch wenn es etwas kostet.

Viele Grüße

Andreas Kleiner

Erstmal herzlichen Dank an alle, die geantwortet haben, und das noch dazu so schnell. Für mich eine große Hilfe.
Diese Antwort ist an alle gerichtet, nicht nur auf die letzte Antwort gemünzt, aber das krieg ich hier technisch nicht hin :wink:))

Anmerken möchte ich, dass ich eben diese Informationen, auf die ich mich bezog, von einer Steuerberaterin (der, die ich gerne in meine Dienste nehmen würde) telefonisch erhalten habe. Sie nimmt aber im Moment keine neuen Klienten an, leider nicht mal für ein Beratungsgespräch, und der Kauf würde erst in einem Jahr stattfinden, also hab ich noch Zeit.
Daher mein Versuch, mal allgemeine Informationen zu erhalten, und die habe ich hier gekriegt.
Dass ich dann, wenn ich mich dazu entschließe, dieses Haus wirklich zu kaufen, professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen werde, ist klar, und dass man Menschen für ihre Arbeit bezahlt, noch klarer.
Es geht mir hier um ein Vorfühlen, nicht mehr.

Nochmals danke an alle!!
Liebe Grüße, Irene

Sehr geehrte Dame,

danke für Ihre Anfrage, aber da bin ich tatsächlich auch überfragt und würde Ihnen raten, einen Steuerberater hinzuziehen.

2 Kaufverträge brauchen Sie aber sicherlich nicht, da auch bei einem einheitlichen Kaufvertrag die Räume getrennt bewertet und einer Finanzierung zugrunde gelegt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Das Finanzamt kann das am Besten klären!
MfG

Hallo Irene,

zur Frage, wie dies genau mit der Abschreibung erfolgt und wie der bzw. die Kaufverträge dann lauten müssen, musst Du Dich nicht an einen Juristen sondern an einen Steuerberater wenden.

Leider kann ich Dir da nicht helfen.

VG

HK

Dazu kann ich Ihnen leider nichts sagen.

Hallo Irene,

ich will nichts falsche sagen; berate Dich mit Deinem Steuerberater.

MfG

Stefan Seidel