Hauskauf - Für Inventar keine Grunderwerbssteuer

Guten Tag,

meine Frau und ich kaufen ein Haus.
Wir haben gelesen, dass für übernommenes Inventar keine Grunderwerbssteuer bezahlt werden muss.

Nun stellen wir uns die Frage, welchen Zeitwert wir für das übernommene Inventar ansetzen können, damit dieser auch vom Finanzamt akzeptiert wird.

Es ist recht viel Inventar. (2 Küchen, Lampen, Eckbank, Vorhänge, Massivmöbel, etc.) Wir haben eine Aufstellung mit den ungefähren Neuwerten, was ca. 60.000 € sind. Das Inventar ist zwischen 10 und 18 Jahre alt, aber sehr gut gepflegt und erhalten. Kann man z.B. die Hälfte des Neuwerts ansetzen ohne Probleme zu bekommen?

Dankeschön.
Viele Grüße

Manfred

am besten den Notar fragen.

Hallo,

was interessiert dies das Finanzamt.

Einfach einen weiteren Vertrag mit dem Verkäufer aufsetzen und in den Notarvertrag ein Vermerk hierzu machen.

Christian

Hallo,
soweit das von euch aufgezählte Inventar nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist (z.B. eingebaute Klimaanlage, Wand-Einbauschrank wären kein Inventar…), unterliegt es auch nicht der Grunderwerbsteuer.
Der Zeitwert ist schwer zu schätzen. Wenn es sich um edle/noble Stücke handelt (Designermöbel, altdeutsche Möbel, etc.), wird ein hoher Preis gerechtfertigt sein. Wichtig wäre dann, das auch unbedingt detailliert anzugeben & so zu begründen! Sind es aber nur „normale“ einfache Möbel, werden 50% Wertverlust nach 10-12 Jahren vermutlich etwas zu wenig sein.
Eine gute Lösung wäre, das im Kaufvertrag gleich mit zu beurkunden und die mitverkaufte hochwertige Hausausstattung kurz aufzulisten und mit den 30.000 anzusetzen. Da sollte es keine Probleme geben. Ist das aber nicht mitbeurkundet und kommt man damit separat an bzw. im Nachhinein, dann schaut das FA schon genauer hin. Ein hoher Restwert muss dann begründbar sein - sonst könnte es schwierig werden.

mfG Carsten

Sorry aber bei dieser Frage kann ich nicht weiterhelfen !

Lieber Manfred,
ich habe in diesem Bereich leider auch keine grundlegenden Erfahrungen; aber ich bin der Meinung, wenn Ihr von der Hälfte des Neuwerstes ausgeht, liegt Ihr zu hoch. Ich würde sagen, es kommt auf die Art der Möbel an - wobei beispielsweise Antiquitäten anders zu behandeln sind, als ein IKEA-Regal, was nach 10 Jahren sicher deutlich mehr an Wert verliert als ein besonderes Möbelstück.
Überlegt doch einfach mal, was Ihr für die Möbel bereit wäret zu zahlen, wenn sie Euch bsplw. auf dem Flohmarkt oder ähnlichem angeboten worden wären? Kämt Ihr da tatsächlich auf 30000€?
Tut mir leid, aber viel weiter kann ich Dir da auch nicht helfen! Trotzdem viel Erfolg! Lieben Gruß, Nicole

sorry: KEINE Ahnung

Hallo,

der Zeitwert für eine 10 Jahre alte Küche wird kaum bei 50% liegen - ich denke, dass 10-25% angemessen sind.
Bei dem alter der Gegenstände würde ich maximal 20% des Neuwertes ansetzen…

Alles andere wird das Finanzamt sicherlich kaum akzeptieren…

Bitte bedenken Sie auch: Ihre Bank wird Ihnen keine Finanzierung auf die Möbel geben. Somit wird Ihre Eigenkapitalquote gedrückt.

Wenn Sie wenig Eigenkapital haben, verzichten Sie lieber auf die paar Hundert EURO Ersparnis bei der Grunderwerbsteuer. Das kann sich schon bei den Zinsen positiv für Sie auswirken…

MfG

Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de

Sehr geehrter Herr Manfred, es tut mir leid, Ihnen nicht weiterhelfen zu können, da ich selbst keine Er-fahrung mit Grunderwerbssteuer habe.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit dem Rat anderer Ex-perten von wer-weiß-was.
Mit freundlichen Grüßen! Arthur

Es muss „angemessen“ sein.
Ein Anhaltspunkt:
Was würden Sie dafür bezahlen?

Hallo,

wir haben damals einfach grob gschätzt und natürlich im Zweifel lieber mal nach oben abgeschätzt. Wenn es zu dreist wird, gucken sie vielleicht genauer hin, aber ich glaube, man kann schon hoch pokern…
Genauer habe ichs leider nicht…

Gruß, Stefan