Hauskauf - Gebäudeversicherung kündigen?

Hallo,

meine Frau und ich kaufen ein ca. 20 Jahre altes Einfamilienhaus.

Der Notar hat uns aufgeklärt, dass wir zunächst die Gebäudeversicherung übernehmen müssen, dann aber 4 Wochen Kündigungsrecht haben.

Wir haben uns informiert beim jetzigen Versicherer. Die Gebäudeversicherung (Elementarschäden, Feuer, Leitungswasser, etc.) ist bezahlt bis 04.2011 und kostet per anno ca. 700 € für das 200qm Haus.

Das erscheint uns sehr teuer.
Jetzt die Frage:

Wir möchten das Kündigungsrecht nutzen und den Versicherer wechseln. Müssen wir dem Verkäufer trotzdem die bereits bezahlten Beiträge von Übergabetermin bis 04.2011 erstatten? Falls ja, bekommen wir dieses Geld vom jetzigen Versicherer bei Kündigung anteilig zurück? Wie funktioniert die Kündigung - Reicht ein Schreiben innerhalb der Frist?

Dankeschön.
Viele Grüße

Manfred Feger

Hi,

Der Notar hat uns aufgeklärt, dass wir zunächst die
Gebäudeversicherung übernehmen müssen, dann aber 4 Wochen
Kündigungsrecht haben.

Richtig.

Wir haben uns informiert beim jetzigen Versicherer. Die
Gebäudeversicherung (Elementarschäden, Feuer, Leitungswasser,
etc.) ist bezahlt bis 04.2011 und kostet per anno ca. 700 €
für das 200qm Haus.
Das erscheint uns sehr teuer.

Der Beitrag erscheint mir auf den ersten Blick auch etwas hoch, kann sich aber relativieren durch:

  • Bauartklasse
  • Versicherungsumfang/Ausstattung(en)
  • Gefährdungsklasse (GK 1- GK 4)
  • Ggf. Alterszuschlag im Bereich Leitungswasser (> 15 Jahre)

Müssen wir dem Verkäufer trotzdem die bereits
bezahlten Beiträge von Übergabetermin bis 04.2011 erstatten?

Das ist individuell zu vereinbaren.

Falls ja, bekommen wir dieses Geld vom jetzigen Versicherer
bei Kündigung anteilig zurück?

Ja.

Wie funktioniert die Kündigung

  • Reicht ein Schreiben innerhalb der Frist?

Ja, allerdings wird der Versicherer die Kündigung erst zum Zeitpunkt des im Grundbuch vollzogenen Eigentumsübergang annehmen.Je nach Auslastung des Grundbuchamtes kann dies im Einzelfall mehrere Monate dauern.

Gruß Keki

Falls ja, bekommen wir dieses Geld vom jetzigen Versicherer
bei Kündigung anteilig zurück?

Ja.

Hallo,

nein, das Geld der unverbrauchten Prämie erhält der alte Versicherungsnehmer zurück.

Gibt ja auch noch die Möglichkeit, erst bei Ablauf zu kündigen …

Viele Grüße
Andreas

Falls ja, bekommen wir dieses Geld vom jetzigen Versicherer
bei Kündigung anteilig zurück?

Ja.

Hallo,

nein, das Geld der unverbrauchten Prämie erhält der alte
Versicherungsnehmer zurück.

Der hats ja auch bezahlt. Logisch! Sorry.
Gruß Keki

nein, das Geld der unverbrauchten Prämie erhält der alte
Versicherungsnehmer zurück.

Hi,

interessant. Wer ist denn VN, nachdem der Verkauf durchgeführt und die Versicherung übergegangen ist?! Die Kündigung wird ja vom neuen VN ausgesprochen, somit steht diesem m. E. auch das Guthaben zu.

Und auch eine ungerechtfertigte Bereicherung liegt nicht unbedingt vor, da es ja einen Rechtsgrund gibt.

Ist aber nicht meine Sparte und ich stelle das hier gerne mal zur Diskussion.

Grüße, M

Hallo,

die Kündigung bei der eine unverbrauchte Prämie noch da ist, ist ja die per Sonderkündigung. Das ist (innerhalb einer Frist) eine Kündigung per sofort. (§96(2) VVG)

Damit wird der Erwerber aber nicht Versicherungsnehmer und tritt eben nicht in die Rechte und Pflichte des Vertrages ein. Und damit bleibt der Rückerstattungsanspruch beim (bisherigen) Versicherungsnehmer.

Viele Grüße
Andreas