Wir haben ein Haus gekauft mit allen gesetzlichen Bestandteil. Nun möchte die „Noch-Hausbesitzerin“ Geld von uns für den Waschtisch bzw. Badezimmerschrank mit eingebautem Waschbecken haben. Uns wurde das Haus durch den Makler mit Badezimmerschrank verkauft. Wer ist also jetzt im Recht? Kann Sie wirklich Geld für den Badezimmerschrank verlangen?
Für Eure Antworten bedanke ich mich im voraus!
Klare Antwert: wenn im rechtsverbindlichen Kaufvertrag der Badezimmerschrank Bestandteil ist, hat sie keinerlei Rechtsanspruich mehr.
Grüße, Schnürch
Zunächst einmal verkauft nicht der Makler das Haus, sondern der Verkäufer - es wäre im Zweifel nachzuweisen, dass der Makler berechtigt war, im Haus befindliche Gegenstände mit einzuschliessen. Soweit müssen wir aber wahrscheinlich gar nicht gehen.
Ist dieser Schrank fest mit dem Gebäude verbunden? Er müsste es eigentlich sein, da der Waschtisch ja einen Wasseranschluss und Abfluss braucht. In diesem Fall gehört der Schrank dem Eigentümer des Gebäudes und das sind nach Notarvertrag (und Eigentumübergang) Sie.
Hallo, das Haus ist ja immernoch das Haus wenn der Waschtisch raus ist. Das ist vergleichbar mit der Küche, oder einer Deckenlampe, es kommt einfach auf die Absprache/ Vertrag an. Wenn der Makler gesagt hat der Waschtisch ist drin ist er auch dafür zuständig, dass der Waschtisch drinne ist.
Trotzdem bin ich kein Experte bei solchen Dingen und meiner Meinung nach (mehr ist dies auch nicht) läuft alles auf einen Kompromiss oder Rücktritt vom Kauf hinaus.
Gruß
PeteTheMouse
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Hallo rallymelli,
danke für Deine Anfrage. Dieses Thema lass besser von Deinem Makler mit der „Noch-Hausbesitzerin“ klären. Der hat die besseren Karten.
Viel Erfolg und ein gutes Neues Jahr 2011
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Nein , kann die nicht . Das Haus wurde gekauft wie gesehen .Nach dem Kauf hat die Verkäuferin keine Ansprüche mehr !