Hallo Tato,
Moin,
Der Käufer möchte sichergehen, dass die errichteten Bauwerke
auch korrekt beim Bauamt eingetragen wurden. Woher bekommt der
Käufer diese Informationen?
Durch eine Kopie des Grundbuches. Das gibts beim Bauamt oder
Grundbuchamt.
und diese Antwort ist schlicht und einfach falsch.
- Im Grundbuch steht nichts über die Bebauung.
- Beim Bauamt gibt es keine Grundbuchauszüge.
Auskunft über die genehmigte Bebauung bzw. über Verfahren zur Beseitigter ungenehmigter Bebauungen gibt’s bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Bauamt). Allerdings muss eine Vollmacht des ‚noch Eigentümers‘ vorgelegt werden.
Auskunft über mögliche weitere Bebauung gibt es beim zuständigen Planungsamt bzw. bei der Gemeindeverwaltung.
Der Käufer möchte sichergehen, dass das Grundbuch keine
weiteren Verbindlichkeiten aufweist. Hier ist das Grundbuchamt
der richtige Ansprechpartner - oder holt der Notar ohnehin
einen Grundbuchauszug?
Ein Notar macht erst mal gar nichts bzw. nur das, wozu er
beauftragt wird.
auch hier ist die Antwort … nicht wirklich richtig …
Wenn ich den Notar nicht beauftrage macht er nichts. Sobald ich ihm allerdings mit der Beurkundung betraue holt er sich natürlich einen Grundbuchauszug.
Ich würde mir allerdings vorab durch Einblick in die Grundakte (Grundbuchamt) Gewissheit verschaffen, dass mich keine unliebsamen Überraschungen erwarten. Hier genügt das ‚berechtigte Interesse‘. Vollmacht ist normalerweise nicht erforderlich.
Weitere Belastungen können noch bei der Bauaufsicht im Baulastenverzeichnis eingetragen sein (Vollmacht erforderlich)
Interessant ist auch das Altlastenkataster, denn es kann sehr teuer werden, wenn im Boden was verbuddelt wurde. Zuständigkeiten sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Wie ist der Ablauf? Man kauft ja nicht jeden Tag ein Haus…
warum nicht?
Gut daß Du Dir vorher! Gedanken machst - löblich 
Ich hab bisher noch kein Haus verkauft, nur gekauft.
Das lief so ab.
Das Haus gesehen und mit dem Verkäufer prinzipiell abgeklärt,
daß ich es haben will.
Am nächsten Tag zu meiner Hausbank und die Finanzierung
prinzipiell abgeklärt.
Prinzipiell deshalb, damit ich dem Verkäufer zeigen konnte,
daß ich das Geld kriege.
Geht den Verkäufer nichts an ob ich bar bezahle, oder finanziere. Letztlich dient dieses Vorgehen deiner Sicherheit, um nicht bei geplatzter Finanzierung auf den Notarkosten sitzen zu bleiben.
Damit zum Verkäufer und der hat sein OK gegeben, daß er mir
das Haus verkaufen will.
Soweit ist das alles aber völlig unverbindlich.
Ich hab mich daraufhin auf eine Tournee begeben und mehrere
Banken abgeklappert um das beste Angebot einzuholen und der
Verkäufer hat einen Notar gesucht und mit dem einen
Vertragentwurf vereinbart.
Wer den Notar beauftragt kann die Bedingungen erst mal festlegen.
Dann kriegte ich diesen Entwurf zugeschickt, der soweit OK
war.
Und wenn man nichts davon versteht, sollte man die Kosten für einen Anwalt nicht scheuen, der den Vertragsentwurf überprüft.
Beim Termin beim Notar wurde dieser Entwurf verlesen und es
konten Fragen gestellt werden.
Dann ist es meistens sehr eng mit zusätzlichen Änderungswünschen. Das sollte man tunlichst vorher abklären.
Anschließend erhielt ich vom Notar die Aufforderung, den
Kaufpreis auf ein Anderkonto zu überweisen.
Zahlungsziel und Besitzübergang sind frei verhandelbar. Es dauert allerdings einige Zeit bis Löschungsbewilligungen, Negativzeugniss etc. vorliegen. Bei der Zeitschiene sollte man sich vom Notar beraten lassen. Ich würde raten auf keinen Fall einem Besitzübergang vor Eingang des vollständigen Kaufpreises auf dem Anderkonto zuzustimmen.
Mit dieser Aufforderung bin ich zur finanzierenden Bank
gegangen, die das Geld überwiesen haben.
Als das Geld da war, wurde die Umschreibung vom Notar
angeleiert.
Später kriegte ich den Grundsteuerbescheid und einen Auszug
des Grundbuches mit uns als neue Besitzer.
Das ganze ging erstaunlich schnell, wenn ich mich recht
erinnere dauerte das alles keine drei Wochen.
Es soll aber auch passieren, daß das alles (deutlich) länger
dauert.
6 Monate bis zum Grundbucheintrag sind leider nicht ungewöhnlich.
Gandalf
vnA