Hauskauf Gesamtbürge bei Trennung

Hallo
Ein unverheiratetes Paar kauft zu 50/50 ein Haus mit der option auf spätere Eheschließung.M finanziert F zahlt ihren Teil bar.F wird allerdings Gesamtschuldner für Darlehen von M.Weiterhin wird noch ein Teil des Kreditbetrages von M als Grundschuld auf eine schon bezahlte Eigentumswohnung von F eingetragen. Das Paar heiratet 6 Monate später und nach 1 1/2 Jahren Ehe beschließt M die Scheidung. Muß F durch die Gesamtschuldnerschaft jetzt Privatinsolvenz beantragen und steht somit vor dem kompletten finanziellen Ruin der F zu Hartz 4 Empfängerin werden läßt?

Hallo,

Muß F durch die
Gesamtschuldnerschaft jetzt Privatinsolvenz beantragen und
steht somit vor dem kompletten finanziellen Ruin der F zu
Hartz 4 Empfängerin werden läßt?

F muss das Darlehen bezahlen, wenn sie mit unterschrieben hat. Im Innenverhältnis zu M hat sie allerdings einen Ausgleichsanspruch. Bezüglich der Wohnung auf der eine Grundschuld lastet muss F nur die Zwangsvollstreckung dulden, im schlimmsten Fall ist sie weg.

Insoweit stellt sich die Frage: Wenn F 50% Eigentümerin ist, ist das Objekt nicht veräusser- bzw. vermietbar? Der Bank ist eine Scheidung herzlich egal und auch woher eine Anzahlung/Eigenbeteiligung kam, ist irrelevant.

Nebenbei: Mit Hausanteil und Wohnung gibt es garantiert kein ALG2!

Mfg vom

showbee

Hallo,

F muss das Darlehen bezahlen, wenn sie mit unterschrieben hat.
Im Innenverhältnis zu M hat sie allerdings einen
Ausgleichsanspruch. Bezüglich der Wohnung auf der eine
Grundschuld lastet muss F nur die Zwangsvollstreckung dulden,
im schlimmsten Fall ist sie weg.
F hat den Kreditvertrag nicht unterschrieben, wurde allerdings von der Bank als Gesamtschuldnerin dort eingetragen

Insoweit stellt sich die Frage: Wenn F 50% Eigentümerin ist,
ist das Objekt nicht veräusser- bzw. vermietbar?

M weigert sich seine Zustimmung zur Veräußerung des Objekts zu geben.
könnte er dazu gezwungen werden?

LG geli

M weigert sich seine Zustimmung zur Veräußerung des Objekts zu
geben.
könnte er dazu gezwungen werden?

Hallo,

sag mal gab es schon eine Scheidung? Was sagt der Anwalt? Wurde sowas
nicht in der Scheidungsfolgevereinbarung geregelt? Wenn Scheidung noch
aussteht, sollte ein kompetenter Anwalt sowas regeln lassen. Das ist
kein Problem für ein Forum sonderen für Beratung im „real life“!

Mfg vom

showbee