Liebe Gemeinde,
folgende Situation könnte passieren: Jemand kauft ein Haus. Vor der endgültigen Abnahme erstellt er eine Mängelliste in der als offener Punkt „abblätternde Farbe an dem Sockel der Außenwand“ steht. Diese Liste geht dem Verkäufer vor der Abnahme zu. Der Verkäufer verweist zur Klärung und Behebung an den Maler. Der Maler bittet darum das Abblättern weiter zu beobachten. Nach einem 3/4 Jahr wird der Mangel schließlich behoben. Der Maler schickt für diese Arbeit eine Rechnung an den Hauseigentümer in der er darauf verweist, dass er für die ausgeführte Arbeit keine Gewährleistung übernehmen kann, da in der Wand noch immer Feuchtigkeit ist, deren Grund er nicht kennt, und insofern dagegen auch nichts unternehmen kann. Auf Rückfrage („warum Rechnung für Mängelbehebung?“) sagt der Maler, dass er als letztes Glied in der Kette der Gewerkerstellung nichts dafür kann, wenn die Wand feucht ist. Dass seine Arbeiten der Grundierung, Farbmischung und Auftragen der Schichten nicht der Grund für das Abblättern der Farbe sind.
Wenn solch ein Fall passieren würde, wie sollte man sich als Hauseigentümer verhalten? Weiterleitung der aktuellen Rechnung an den Verkäufer?? Was passiert, wenn die Wand wirklich noch immer feucht sein sollte und zukünftig weitere Arbeiten, wie Revision und Austausch der Isolierung auftauchen sollten???
dankend 
huffle