Hauskauf & Grundstücksteilung

Guten Abend zusammen,
folgendes Anliegen:
Meine Frau und ich sind kurz davor ein Haus incl. großem Grundstück zu kaufen. Das Grundstück soll nach dem Kauf geteilt und ein Teil als Baugrundstück wieder verkauft werden. Das Haus wird von uns bezogen und das Grundstück darf laut Bauamt geteilt werden.
Die Frage die sich mir stellt ist, wie hier Steuerrechtlich und generell am besten vorgegangen werden sollte.
Ein potenzieller Käufer ist schon vorhanden.
Muss im Kaufvertrag des Hauses schon irgendwas berücksichtigt werden?
Spielt hier die Spekulationssteuer eine Rolle?
Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe.

Drei Fachleute sollst du fragen:

Immobiliensachverständiger, Steuerberater, Rechtsanwalt.

Ein Kunde von mir hatte sein Traumhaus bereits gefunden, dachte er.
Es stellte sich dann bloß heraus, dass es wegen PAK, Formaldehyd und Asbest nicht nur wertlos war, sondern die massiven Abriss- und Entsorgungskosten vom Wert des Grundstücks abzuziehen waren.

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Gedanken über die Zuwegung bzw. über das eventuelle Fahr- und Leitungsrecht über Euer Grundstück gemacht falls das abgeteilte Grundstück keine eigene Zuwegung haben sollte?
Warum sollte die Spe.-steuer eine Rolle spielen, Du bist der Käufer und die würde bei Dir erst eine Rolle spielen wenn Du Haus und Grundstück vor Ablauf von 3 Jahren in deen Du das Haus selbst bewohnt hast verkaufst.
(Ganz genau: Man muss im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren in der gekauften Immobilie gewohnt haben, danach kann man steuerfrei verkaufen. Dabei zählen die Rand-Jahre zu der Drei-Jahres-Frist, ohne sie - mit Ausnahme des mittleren Jahres - voll ausfüllen) zu müssen.) ramses90

Ich kenne mich mit der Spekulationssteuer nicht aus, ob nur Haus UND Grundstück oder evtl. nur Grundstück gemeint sind/ist. Denn genau das ist die Frage, wenn jetzt Haus und Grundstück gekauft und ein Teil des Grundstücks nach kurzer Zeit weiterverkauft werden.

Hallo,

Vieles wurde schon genannt.
Mein Tipp: Vor Abschluss Kaufvertrag und vor Kreditgestaltung zum Steuerberater gehen. Eine einmalige Beratung kostet nicht die Welt, kann sich aber lohnen, wenn das Eine oder Andere in den Verträgen für Dich steuerlich vorteilhaft gestaltet werden kann.

Gruss
Jörg Zabel

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