Hallo zusammen,
ich benötige dringend Euren Rat zu folgendem Sachverhalt: Ein Haus soll im Rahmen eines Bieterverfahrens verkauft werden. Die Gebote werden verdeckt bei einem Notar hinterlegt. Eine nachträgliche Erhöhung des Gebots ist nicht mehr möglich.
Dazu wird ein Bieterformular mit folgendem Wortlaut benutzt:
„Wir sind bereit und finanziell dazu in der Lage das oben genannte Objekt auf der Grundlage des vorliegenden Kaufvertragsentwurfes zu erwerben.“
Zusätzlich wurden diverse Unterlagen zur Verfügung gestellt, u.a. Entwurf des notariellen Kaufvertrags etc.
Ich frage mich jetzt, wie verbindlich das abgegebene Gebot ist bzw. welche Pflichten (z. B. Schadensersatz) entstehen, wenn man das Gebot zurücknehmen muss (z. B. wg. geplatzter Finanzierung).
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte.
Vielen Dank im Voraus!
Silv
Hallo zusammen,
ich benötige dringend Euren Rat zu folgendem Sachverhalt: Ein
Haus soll im Rahmen eines Bieterverfahrens verkauft werden.
Die Gebote werden verdeckt bei einem Notar hinterlegt. Eine
nachträgliche Erhöhung des Gebots ist nicht mehr möglich.
Dazu wird ein Bieterformular mit folgendem Wortlaut benutzt:
„Wir sind bereit und finanziell dazu in der Lage das oben
genannte Objekt auf der Grundlage des vorliegenden
Kaufvertragsentwurfes zu erwerben.“
Zusätzlich wurden diverse Unterlagen zur Verfügung gestellt,
u.a. Entwurf des notariellen Kaufvertrags etc.
Ich frage mich jetzt, wie verbindlich das abgegebene Gebot ist
bzw. welche Pflichten (z. B. Schadensersatz) entstehen, wenn
man das Gebot zurücknehmen muss (z. B. wg. geplatzter
Finanzierung).
Hallo,
das Gebot ist bindend und eine geplatzte Finanzierung dürfte es nicht geben, denn die Teilnahme an dem Bieterverfahren setzt voraus, dass das Objekt bezahlt werden kann.
Das Bieterverfahren ist also für Käufer nicht geeignet, bei der die finanzierende Bank erst aufgrund des Objektes eine Finanzierung prüfen muss sondern nur für Käufer geeignet, die über entsprechende "Grund"Bonität bei der Bank verfügen.
Schönen Tag noch.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand dazu etwas sagen
könnte.
Vielen Dank im Voraus!
Silv
Hallo,
Die Gebote werden verdeckt bei einem Notar hinterlegt.
Wurde deine Frage denn schon diesem Notar gestellt?
ml.
Nein - zumindest nicht von mir. Aber danke für den Hinweis
) Ich werde es versuchen!
Gebote die abgegeben werden, sind grundsätzlich verbindlich. Ob im Bieterverfahren oder bei Auktionen.
Das bedeutet, das Gebote nur abgegeben werden dürfen, wenn sie anschließend auch bezahlt werden. Ansonsten ist man Schadensersatzpflichtig. Hier könnte der Immobilienmakler, der Hauseigentümer und der Notar den entstandenen Schaden geltend machen.
Unter Umständen kann das sehr teuer werden, wenn zum Beispiel der Verkäufer für sein Haus anschließend viel weniger bekommt, so kann er die Differenz als Schaden geltend machen.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten