Hauskauf in Dorsten

Hallo zusammen,

recht herzliche Grüße aus China. Habe im Internet in China gelesen, dass in der Weltstadt" Dorsten in NRW" ein wunderschönes Haus diekt bei mir in Dorsten zu verkaufen ist. Von meiner jetigen ETW ist das Haus nur 0,2 km entfernt. Jetzt kommen meine Preisfragen:

  1. Wenn ich mit den Eigentümmer verhandele kann der Makler später nach erfolgreichen Hausverkauf eine Maklergebühr (3,57 % und 19 % MWST) von mir verlangen?
    Bisher hatte ich keinen Kontakt zum Makler, kenne aber den Verkäufer und die genaue Anschrift des Hauses, weil ich fast nebenan wohne.
  2. Was ist sonst noch genau zu beachten, das es später keine Pleite wird?

Allen ein schönes Weihnachtsfest in Deutschland und viel Glück für das Jahr 2013

Hallo Reinero,

zu 1.
Wenn der Verkäufer einen Makler beauftragt hat, hat er auch mit ihm vereinbart, dass ohne Makler kein Vertrag abgeschlossen werden kann - also du musst trotzdem zahlen.

zu 2.

Kaufe nie ein Haus ohne dass ein TÜV-Gutachter es gesehen hat.

Frohe Weihnachten wünscht Hulda aus Fulda

Ni Hao oder wie das heißt :smile:
WEnn ein Makler dazwischen ist, musst du m. E. mit ihm verhandeln. Ich würde die Courtage immer versuchen, zu beeinflussen. Dafür gibts keine Regeln. Auf jeden Fall einen Gutachter einschalten, du kannst ja anscheinend nicht selbst gucken - und auch wenn.
Schöne Weihnachten nach China und good luck

wenn der Makler noch kein Exposee an Dich verschickt hat und ihr somit auch nicht in Kontakt getreten seid wäre noch keine Maklergebühr fällig.

D.h. nun kannst Du mit dem Verkäufer direkt in Verhandlung treten.

Zu beachten gibt es vieles,
ist das Haus in Ordnung (Fenster, Dach,…), ist das Haus frei von Schimmel. Wenn man hier keine Ahnung hat wäre ein Gutachter zu bestellen, der sicher jedoch auch nicht alles prüft.

sind Mieter derzeit drin, sodaß es nicht möglich ist hinter die Schränke zu schauen!?

Wie sieht es mit der Umgebung aus, machen Straßen Lärm, wenden die Nachbarns in der eigenen Einfahrt,kann die Umgebung noch zugebaut werden?
Existiert ein Bebauungsplan, gibt es im Grundbuch „Lasten“ z.B. Wegerecht, Hypotheken,…

Erkundige dich beim Grundbuchamt, Bauordnungsamt…

Sollte der Kauf soweit fortgeschritten sein mache einen für dich rechtsicheren Kaufvertrag. Grundsätzlich versucht der Käufer keine Gewährleistung auszuhandeln. Wenn Heizung,…nach Übergabe kaputt geht hat man als Käufer Pech gehabt.

Hallo reinero,

Zu 1.
Das müsstest du mit dem Verkäufer klären, das kommt nämlich darauf an, was im Vertrag zwischen Verkäufer und Makler vereinbart ist. Ggf. ist es möglich, dass der Verkäufer den Vertrag vorzeitig kündigt (evtl. gegen geringe Gebühr). Es kann aber auch sein, dass der Maklervertrag eine feste Laufzeit hat und sich da nicht viel machen lässt, dann ist es Verhandlungssache, ob der Makler da mitspielt und sich ggf. mit einem Abschlag (statt 3,57 % zzgl. MWSt.) zufrieden gibt.

Im Notarvertrag aber - sofern der Makler weiter beteiligt sein sollte - darauf verzichten, dass der Makler mit seiner Courtage erwähnt wird, das wird nämlich dann zum Geschäftswert, von dem du die Gebühren des Kaufvertrages zahlst beim Notar hinzugerechnet.

Zu 2.
Ich kann aus deinem Text nicht genau ersehen, ob du für längere Zeit in China bist oder ob du für eine Besichtigung und anschl. Kauf wieder zurück wärest. Generell ist natürlich eine Besichtigung vor den Kauf sinnvoll, wenn man den Verkäufer aber kennt und diesem vertrauen kann, dann geht das ggf. ja auch so.

Zu prüfen wäre, ob das Haus geräumt ist oder ob es noch vermietet ist bzw. noch Möbel und/oder Sperrmüll vom Voreigentümer drin sind. Hier auf jedem Fall im Notarvertrag eine Räumungsklausel vereinbaren.

Wenn noch Möbel (z. B. Einbauküche), Heizöl, Markiese oder ähnliches im Kaufobjekt sind, was du mit erwirbst, dann dafür einen Wert festsetzen und diesen im Notarvertrag angeben. Das wirkt sich positiv auf die Grunderwerbsteuer aus, da du für übernommene Gegenstände oder Heizöl natürlich keine Grunderwerbsteuer zahlst.

Zu überlegen wäre auch, ob du das Objekt finanzieren musst. Falls ja, alles vor Beurkundung des Kaufvertrages mit der Bank abstimmen und die Grundschuldbestellung zusammen mit dem Kaufvertrag beurkunden, das spart Kosten beim Amtsgericht, wo ja die Grundschuld und die Auflassungsvormerkung ("Reservierung des Kaufobjektes) im Grundbuch eingetragen werden.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen. Wenn noch Fragen sein sollten, weil du z. B. für längere Zeit in China bist, einfach melden. Sonst einen guten Notar vor Ort aussuchen, die helfen dir bei Fragen auch gerne per e-Mail weiter (dafür sind die da).

Viele Grüße und frohe Feiertage
i73

Hallo reinero!

zu 1) Das hängt davon ab, ob und was für einen Vertrag der Verkäufer mit dem Makler geschlossen hat.

zu 2) Siehe Dir dazu die Videos auf meinem YouTube Kanal an. Hier gibt es mittlerweile über 40 Videos rund um den Hauskauf, den Immobilienmakler, den Notar, günstige Einkaufsmöglichkeiten, das Finanzamt (Grunderwerbsteuer) usw. usw.: http://www.youtube.com/user/baufix24

Viel Spaß beim Zuschauen!

Viele Grüße nach China und einen guten Rutsch ins Jahr 2013!

Ralf Schütt
Baufix24
http://www.baufix24.de

Hallo zusammen,

  1. Wenn ich mit den Eigentümmer verhandele kann der Makler
    später nach erfolgreichen Hausverkauf eine Maklergebühr (3,57
    % und 19 % MWST) von mir verlangen?
    Bisher hatte ich keinen Kontakt zum Makler, kenne aber den
    Verkäufer und die genaue Anschrift des Hauses, weil ich fast
    nebenan wohne.
  2. Was ist sonst noch genau zu beachten, das es später keine
    Pleite wird?