Hauskauf innerhalb der EU

Guten Tag,
mit zunehmender Globalisierung stellt sich die Frage wie es sich eigentlich mit dem Vertragsrecht bei Käufen innerhalb der EU verhält.
Hiervon betroffen auch die Gewährleistungsbedingungen, die eigentlich innerhalb der EU gleich sein sollen. Wie sieht das aber praktisch aus?
Kauft man z.B. ein FertigHaus beim preiswerten polnischen Hersteller, sind dann die deutschen Gesetze EEWärmeG, EnEV2009, und sonstige
deutsche. Bauvorschriften vom Auftragnehmer geschuldet? Oder muß man diese gesondert vereinbaren, oder reicht es ggf. den Kaufvertrag nach BGB zu formulieren?

MfG, Gerd

Hallo Gerd,

z.T. sind Baugesetze nicht einmal innerhalb Deutschlands gleich. Darum hat jedes Bundesland eine Landesbauordnung.
Wenn ein ausländischer Fertighaushersteller sich nicht gerade auf den deutschen Markt spezialisiert hat, weiss er wahrscheinlich nicht einmal was eine EnEV2009 ist.

Ausserdem ist noch zu berücksichtigen, dass man bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten (z.b. Gewährleistung) mit einem ausländischen Anbieter grosse Probleme bekommen kann.

Gruss

Genau, das mit den Rechtsstreitigkeiten, war der Hintergrund meiner Frage. Nach welchem Recht wird (sollte) ein Kaufvertrag geschlossen werden und wie kommt man ggf. an sein Recht?

Gruß Gerd