Hauskauf Inventar

Guten Abend,

Mr. X kauft ein Haus samt Inventar vom Nachlassverwalter Mr. Y. Wie besehen. Später stellt sich heraus, dass der Nachbar von Mr. Y diverse Handelswaren im Haus gelagert hat.

Wem gehören diese Waren und gibt es diesbezüglich Fristen oder eine anzuratene Vorgehensweise für den ehemaligen Eigentümer bzw. Mr. X. Mr. X hat sich mittlerweile um Abriss und Verkauf der Haushaltsauflösung gekümmert.

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Vielen Dank

Hallo,

Was steht dazu im Kaufvertrag?
Und wer hat jetzt mit wem welches Problem?
Nebenbei: wurde der Notar, bei dem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, zu dieser Angelegenheit befragt?

Gruß
Jörg Zabel

Bekannt ist nur, dass die Waren nicht explizit erwähnt wurden. Bei der Übernahme waren sie schon vorhanden, aber nicht offen sichtbar. Neben tausend Dingen des ehemaligen (nun verstorbenen ) Eigentümer des Hauses. AbbruchHaus.

Derzeit hat noch keiner der Parteien ein Problem benannt. Die Konstellation war erst gar nicht ersichtlich und wird nun immer wahrscheinlicher.
Ich bin nicht beteiligt, nur neugierig.

Hallo,

Punkt 1: Was steht im Kaufvertrag? (Wurde bisher nicht beantwortet.)

Punkt 2: Wie legt der Notar den von ihm beurkundeten Kaufvertrag aus? (Auch dafür dürfte er bezahlt werden.)

Punkt 3: Wenn bisher niemand ein Problem gesehen hat, dann gibt es auch kein Problem. (In Ruhe abwarten.)

Um Deine Neugier zu stillen: Wenn das Haus „mit Inventar“ verkauft wurde, dann ist das Inventar auch dabei.

Gruß
Jörg Zabel

PS: Ebensowenig wie Du hier für mich das Gedicht „Der Hund lief um die Friedhofsmauer“ interpretieren kannst, kann Dir hier irgendwer einen unbekannten - und möglicherweise gar nicht vorhandenen - Kaufvertrag auslegen.

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Das stimmt.

Nur ist über die Eigentumsverhältnisse am Inventar oder Teilen des Inventars nichts gesagt.
Es muss ja auch dem Nachlassverwalter nicht bekannt sein, das dort etwas lagert was einem Dritten gehört.
Dieser Dritte kann natürlich Eigentumsrechte an dem Lagergut geltend machen.

Es ist sein Problem, wie er den Eigentumsnachweis erbringt. Gelingt es ihm, dann muss der Käufer des Hauses mit Inventar die Sachen herausgeben oder den Wert ersetzen(wenn die Sachen bereits entsorgt wurden).

Zu den Fristen und einem möglichen Verfall mögen andere mal was sagen.

MfG
duck313

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Die Gesamtkonstellation ist schon putzig.
Irgendwie müssen ja die Gegenstände des Nachbarn des Nachlassverwalters in das Haus gekommen sein. Vermutlich nicht ohne Wissen des Nachlassverwalters.
Der hat dann Alles verkloppt auch das gesamte Inventar. Als zum Haus und zum Verkäufer gehörig.
Wenn der Sachen verkloppt, die nicht zum Nachlass gehören, ist das erst mal sein Problem. Dran hängen können aber Betrug, Hehlerei etc. in unterschiedlicher Kombination von Personen. Kommt mir auch eher wie ein zu lösendes Rätsel theoretischer Natur vor.

Schon mal überlegt, was ein Nachlassverwalter eigentlich ist? Und daran gedacht, dass es auch eine Zeit vor Entstehen eines Nachlasses gegeben haben könnte?