Hauskauf-jetzt Trennung...Ex will mehr

Hallo,

ich habe im letzten Jahr ein Haus mit meinem Ex lebensgefährten gekauft.
Das Haus hat 90.000Euro gekostet. Wir stehen zu gleichen Teilen im Grundbuch! Ich habe aber nur für das
Haus 36000 Euro gezahlt. Er also 54.000 Euro.
Da ich jetzt weiterhin im Haus wohne, er „ausgezogen“ ist, möchte er natürlich die 54000 Euro haben.
Nun ist er aber auf die Idee gekommen, dass er ja viel mehr verlangen könnte.
Denn das Haus wurde komplett von seinem Konto bezahlt!!!
Wir sind zusammen auf seine Bank gegangen, habe ihm die 36.000 damals in die Hand gegeben, und er hat es eingezahlt. Anschließend wurde die Überweisung von seinem Konto für das Haus getätig.
Nun ist er der Meinung, da er ja den Kontoauszug vorliegen hat, worauf ersichtlich ist, dass er das Haus „alleine“ bezahlt hat, könnte er auch die 90.000 verlangen…
Und nun??? Zählt denn da nicht der Grundbucheintrag???

Auch fordert sein Anwalt ich solle ihm ab sofort Mietausgleich zahlen…
Er wäre am 13.5. ausgezogen…ist er aber nicht. Er hat lediglich seine Klamotten mitgenommen, seine Möbel, seine persönlichen Dinge, einfach alles befindet sich noch im Haus. Er wohnt momentan bei einer Bekannten, zahlt dort natürlich keine Miete.
Ist es rechtenst dass er nun Mietausgleich fordert?

Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee!!

Viele Grüße
Urmelinchen

hi
is ja übel, was da abgeht…
das mit den 36.000 die du an ihn gezahlt hast, ist schlicht und ergreifend eine beweissache. dazu gibt es ja auch einen eintrag in seinem kontoauszug. (das er bar 36.000 € eingezahlt hat) ich kenn jetzt eure lebensumstände nicht. aber eine „normale“ einzahlung ist das sicher nicht. sollte es vor gericht gehen (und ich denke, dass wird es, da er ja schon einen anwalt eingeschaltet hat) muss er das auch erst mal erklären, wo er auf einmal diese 36.000 € her hat. auch in eurem bekannten kreis, wird es ja bekannt gewesen sein, dass ihr das haus zusammen gekauft habt. da musst du mal genau nachdenken, wer dir das bezeugen kann.

das mit dem mietausgleich, da kann ich dir leider nicht weiter helfen.
an deiner stelle würde ich aber auf alle fälle auch zu einem anwalt gehen!!!

wünsch dir viel glück
michael

Hallo Michael,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Na ich warte erstmal den nächsten Brief vom Anwalt ab. Mal schaun welcher „Knaller“ dann wieder kommt :frowning:
Ich selbst habe keinen Anwalt…erstens habe ich keine Rechtsschutzversicherung und zweitens zahlt die eh keine familienrechtlichen Angelegenheiten. ALso müsste ich den Anwalt selbst zahlen…

Danke nochmal,
Nicole

Hallo,

Auch wenn der Lebensgefährte noch Sachen im Haus hat, so ist er doch ausgezogen. Sollte er die Sachen längere Zeit nicht abholen, kann man vielleicht eine (Stand)Gebühr berechnen.

Es sind nach wie vor beide im Grundbuch eingetragen, das ist Fakt. Womöglich hat auch auch Anspruch auf angemessenen Mietausgleich. Hier würde ich aber einen Rechtsanwalt konsultieren.

Viele Grüße

Vielen Dank fürs Fragen,

sorry, aber mit der Vielschichtigkeit dieser Frage bin ich vollkommen überfordert. Meine Idee:Verbraucherzentrale,um einen Tipp für ne Anwältin zu kriegen (ich=Frau= Frauen unterstützen, aber das kann ja jede anders handhaben) und es regeln LASSEN. Schätze, du hast emotional genug zu tun gerade…

Hallo,
verwirrt mich etwas. Er ist ausgezogen und weiter unten steht er ist es nicht. Kann nicht sagen ob er Miete verlangen kann oder nicht. Anwalt fragen.
Geld fürs Haus ist doch nachzuweisen, da Sie besagte 36 000€ bestimmt nicht unterm Kopfkissen hatten, also ein nachweis dafür da ist

mfg

Hallo…
leider kann ich nicht helfen, stecke selbst in so einem ahnlichen Mist. Wünsche Dir alles Gute,
Ruhe bewahren, Beweise, Fotos und Augenzeugen
und einen sehr guten Anwalt.
Gruß I.

Hallo Urmelinchen,

leider kann ich nicht soviel dazu sagen…aber mein bauchgefühl sagt mir: so einfach kann er es sich nicht machen !!! natürlich steht ihm sein anteil zu, aber nur sein „anteil“
ihr steht beide im grundbuch, dann müßte es geteilt werden…warum behält er es denn nicht bzw verkauft es und zahlt dich aus?
außerdem, hat er ab mai (obwohl er weg war) weiterbezahlt?? wenn nicht, kannst du das schon einmal von der summe abziehen…was sagt sein „anwalt“? mietausgleich?? was ist mit deinem?? wer zahlt da weiter??
mit deinen 36000 euro: ersteinmal muss es doch nachvollziehbar sein, woher du es hattest (abbuchung/auszahlung von welchem konto oder ev von wem ?)…zweitens, du hast geschrieben, er habe es auf sein konto einbezahlt…diese buchung ist auch nachvollziehbar!!!
lass dir keine angst machen, gehe am besten auch zu einem anwalt. lass dich einfach mal beraten,auch schon wg seinen möbeln usw. (wie darft du damit umgehen…mach einfach mal eine liste und setz eine frist bis wann er die dinge abholen soll, ev schreibe auch auf was ihm wirklich zusteht usw. und lass es dir unterschreiben.GANZ WICHTIG !! - damit du ein sog. VEREINBARUNGSNACHWEIS vorlegen kannst )
kostet ev etwas (ich hatte vor einem halben jahr für eine auskunft 30 euro bez.)
hoffe ich habe dir etwas helfen können
ich wünsche dir viel glück und vorallem kraft…schade das es immer so enden muss !!!

Hallo guten Tag,der Herr macht es sich ja einfach,ihr steht beide im Grundbuch.Würde dir raten zum Anwalt zu gehen.Es ist der beste weg, las dich nicht abspeisen,eine Möglichkeit gäbe es noch das Haus zu verkaufen.Ich wünsche dir viel Glück.

Guten Tag

und danke für die Anfrage.

Grundsätzlich ist das ausschlaggebend, was im Grundbuchauszug steht.

Dort sollte genau vermerkt sein, welcher Partner mit welcher Summe bürgt. Des Weiteren gibt es ja noch einen Notarvertrag aus dem die jeweiligen Finanzbeträge für den Erweb des Hauses vermerkt sind.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen

Was im Grundbuch steht gilt. Von wo welches Geld kam interessiert nicht. Denn mit dem Grundbuch müssen ja beide Seiten auch den Kaufvertrag unterzeichnet haben. Notfalls hat er dir dann eine Hälfte geschenkt.
Falls er polizeilich noch bei dir gemeldet ist. keine Gedanken wegen einer Miete. Falls anders gehört euch das haus immer noch gemeinsam. Er könnte seine Hälfe an dich vermieten, dazu ist jedoch ein Mietvertrag notwendig, den beide unterzeichnen müssenm also auch du. Wenn du nicht willst, dann kann er nichts machen.
Also ganz ruhig…hier brüllt einer ziemlich laut, und der Anwalt droht mit Dingen die nicht stimmen.