Hauskauf Kaufangebot bindend?

Guten Tag,

wir haben am 28.08.2009 ein Kaufangebot für eine Immobilie (Haus+Grundstück) gegenüber dem Makler schriftlich abgegeben.

Wortlaut dieses Kaufangebotes ist:

"Hiermit bestätigen wir: Herr…und…Frau… dass wir das o.g. Objekt zu einem Kaufpreis von …Euro erwerben möchten. Bitte erreichen Sie für uns die Zustimmung des Verkäufers.Der Wunschtermin der Objektübergabe: 15.09.2009.

Die notarielle Beurkundung soll stattfinden: nach Absprache."
Unterschrift

Der Verkäufer hat dann uns per e-mail seine Absicht bekundet:
Wortlaut:
"…nach mehreren Gespräche mit…habe ich mich entschieden, Ihr Kaufangebot vom 28. August2009 für den Erwerb meines Hauses in R. anzunehmen und auch die von Ihnen formulierten Bedingungen zu akzeptieren. "

Jetzige Situation:
Bis heute haben wir noch keinen Vertrag unterzeichnet, aus versch. Gründen. Mittlerweile nervt uns die Maklerin derartig, dass es nicht mehr schön ist und auch der Verkäufer wird etwas ungedultig.

Haben wir eine Chance von unserem Kaufangebot zurückzutreten, welches ggf. etwas voreilig war? Bzw. ist das Kaufangebot bindend und müssen wir die Immobilie nun kaufen oder eine Entschädigung zahlen?

Haben wir eine Chance von unserem Kaufangebot zurückzutreten,
welches ggf. etwas voreilig war?

Immobiliengeschäfte bedürfen der notariellen Beglaubigung. Solange das nicht passiert ist, ist keine der Vertragsparteien verpflichtet.

oder eine Entschädigung zahlen?

Meines Wissens nein, solange kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

nein, aber achtung!
hallo,

wie hier schon (beinahe) richtig geschrieben, bedüfen verfügungsgeschäfte über grundstücke der notariellen beurkundung.
siehe § 311b bgb

ohne diese formvorschrift des bgb wäre ein schriftliches angebot, das keine klausel bezüglich seiner geltungsdauer enthält, in der regel innerhalb etwa einer woche annahmefähig.

da das kaufangebot im beispiel auch die (wohl bedingte) beauftragung für einen notartermin (damit auch erstellung einer urkunde!!! =kosten!!!) enthält, wäre im interesse der rechtssicherheit auf den einigungsmangel hinzuweisen.

lg dev

Moin,

da das kaufangebot im beispiel auch die (wohl bedingte)
beauftragung für einen notartermin (damit auch erstellung
einer urkunde!!! =kosten!!!) enthält, wäre im interesse der
rechtssicherheit auf den einigungsmangel hinzuweisen.

nichts für Ungut, aber geht das auch in Deutsch?!

Gandalf

hallo,

deutscher gehts eigentlich nicht, aber ausführlicher:

das kaufangebot als solches ist rechtsunwirksam wegen formmangel.

sehr wohl wirksam ist aber der auftrag an den makler, nach absprache einen notartermin zu machen. mit dem termin allein ist es aber nicht getan. der notar muss eine urkunde vorbereiten , die er im termin vorlesen muss. an dieser stelle entstehen möglicherweise kosten.

zweckmäßig geht man diesen schritt deshalb erst, wenn man sich über den inhalt des vertrages in allen wesentlichen punkten geeinigt hat, was im beispiel aber noch nicht der fall zu sein scheint.

wenn man das kaufangebot als angebot im rechtlichen sinne qualifiziert, dann hätte diese einigung über den gewünschten vertrag innerhalb etwa einer woche geschehen müssen. (oder frist laut angebot)

wenn man es lediglich als auftrag zur vorbereitung eines notartermins qualifiziert, dann wäre die ausführung wohl noch möglich.

abhängig vom tatsächlichen ablauf der sache und von dem stadium, in dem sich die sache jetzt befindet, könnten die kosten eines vertragsentwurfes zu zahlen sein.

… was allemal billiger ist, als ein objekt, das man nicht (mehr) will.

lg dev