Hauskauf, Kaufvertrag anfechtbar bei Selbstmord

Beim stöbern bin ich auf folgendes Thema gestoßen.

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?..

Hier geht es um Anfechtbarkeit eines Kaufvertrages bei verschwiegenem Selbstmord der Voreigentümer.

Der beauftrage Markler teilte den „Interessenten“ mit, dass die Voreigentümer sich im Ausland selbst hingerichtet haben.

Bezieht sich dieses Urteil nur auf den Selbstmord der Voreigentümer oder sogar auf eventuelle Mieter die sich in dem Objekt hingerichtet haben.

Konnte bisher keine weiteren Informationen finden.

Muss der Markler über einen „Selbstmord“ informieren (Egal ob Mieter oder Eigentümer)

Den für den-/diejenigen die dort einziehen ist es egal ob sich ein Mieter oder der vorrige Eigentümer hingerichtet hat, den Selbstmord ist Selbstmord.

Oder etwa nicht?

Hallo,

kann dazu leider nichts sagen. Sorry

Keine Ahnung!

Leider kann ich in diesem Bereich nicht weiterhelfen. Tut mir leid

Dazu kann ich leider keine Antwort geben.

Hallo

Ich verstehe nicht ganz, welche Frage eigentlich im Raum steht.
Das angesprochene Urteil vom 18.09.2007
„OLG“
16 U 38/07
bezieht sich auf einen Selbstmord IM HAUS,der verschwiegen wurde und deshalb als arglistige Täuschung geahndet wurde.

LG