Beim stöbern bin ich auf folgendes Thema gestoßen.
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?..
Hier geht es um Anfechtbarkeit eines Kaufvertrages bei verschwiegenem Selbstmord der Voreigentümer.
Der beauftrage Markler teilte den „Interessenten“ mit, dass die Voreigentümer sich im Ausland selbst hingerichtet haben.
Bezieht sich dieses Urteil nur auf den Selbstmord der Voreigentümer oder sogar auf eventuelle Mieter die sich in dem Objekt hingerichtet haben.
Konnte bisher keine weiteren Informationen finden.
Muss der Markler über einen „Selbstmord“ informieren (Egal ob Mieter oder Eigentümer)
Den für den-/diejenigen die dort einziehen ist es egal ob sich ein Mieter oder der vorrige Eigentümer hingerichtet hat, den Selbstmord ist Selbstmord.
Oder etwa nicht?