Hauskauf Kompliziert

Hallo,

ich möchte gerne das Haus meiner Oma kaufen.
So weit so gut.
Sie hat aber drei Kinder die ja erbberechtigt sind.
Was Sie auch bleiben sollen.
Deswegen sind wir zum Notar und wollten das ich das Haus übernehme und im Falle des Todes der Oma werden die Kinder zu gleichen teilen ausgezahlt.
Das Haus wurde nun mit 255.000,-€ veranschlagt jedes Kind würde also 85.000,-€ bekommen.
so weit immernoch so gut :wink:.

Nun kam aber das schreiben des Notar mit folgendem vermerk:
Ferner empfehle ich, den Entwurf von einem Steuerberater, der den Wert des Grundbesitzes im
Sinne des Schenkungsteuergesetzes bewertet, vor Beurkundung prüfen zu lassen, da Ihr
Schenkungsteuerfreibetrag zu Lebzeiten Ihrer Mutter bei Schenkungen durch Ihre Großmutter
derzeit nur EUR 51.200,-- betragen dürfte.

Daraufhin bin ich zu zwei bekannten Steuerberatern gegangen.
Der eine sagte kein problem da kommt nichts.
Der andere sagte mit wirksamkeit des Vertrags wierd Erbschatssteuer Fällig.

Was den nu? :smile:

Nun wurde auch zum werterhalt des Geldes folgendes eingefügt:

Zur Wertsicherung der Abfindungsbeträge vereinbaren die Beteiligten die schuldrechtlich Folgendes :
Der jeweils zu zahlende Herauszahlungsbetrag in Höhe von EUR 85.000,-- soll seiner Höhe nach von der künftigen Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland abhängig sein (Basis 2000 =100). Der Verbraucherpreisindex wird vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden oder dessen Nachfolgeinstitut ermittelt. Erhöht oder vermindert sich der Verbraucherpreisindex, auch nach Umstellung auf ein neues Basisjahr, gegenüber dem heutigen Stand um mehr als
5 %, so erhöht oder vermindert sich der zu zahlende Monatsbetrag im gleichen Verhältnis.
Weitere Änderungen um jeweils 5 % gegenüber dem Stand-nach der letzten Anpassung bewirken abermals eine Neufestsetzung des Betrages. Die Erhöhung oder Ermäßigung des Geldbetrages tritt ein mit dem 1. desjenigen Monats, weicher der Veröffentlichung des erwähnten erbraucherpreisindexes folgt.

Erfolgt nun die Erhöhung der 85.000,-€ immer nur nach einer änderung von 5% oder jedes Jahr oder nur dann wenn es sich in einem Jahr um 5% ändert?

Ich hoffe mir kann noch geholfen werden :wink:
vielen dank schonmal
Karl-Heinz

Hallo,

warum verkauft die Oma Dir nicht direkt das Haus u. legt das Geld dann für Ihre Erben an ?

Hallo,

warum verkauft die Oma Dir nicht direkt das Haus u. legt das
Geld dann für Ihre Erben an ?

Das ist ganz einfach.
Wegen der Kreditzinsen.
Bei 255.000,-€ die ich aufnehmen müsste muss ich dann ja auch schon die abtragung zahlen.
Damit das Geld nicht dem Kreditinstitut in den Rachen fällt wollten wir das halt anders machen.

Hallo Karl-Heinz

Wieso da von Schenkung und/oder Erbschaft die Rede ist, erschliesst
sich mir nicht.

Du kaufst das Haus und schuldest Deiner Oma 255’000 Euro. Oder
verstehe ich Dich falsch?

Sinnvoll wäre es, wenn Du und Deine Oma einen normalen Kaufvertrag
abschliessen. Mit einem vernünftigen Zins und Amortisation der
Schuld.

Damit Du später nicht vor der Situation stehst, dass einer oder
mehrere der Erben Bares wollen, holst Du Dir deren Einverständnis
ein.

Das Ganze solltest Du von einem Anwalt vertraglich regeln lassen.

Gruss
Heinz

Hallo Heinz,

die Kinder sollen das Geld ja später bekommen.
Es geht ja auch darum das ich im moment noch nicht mit Geld belastet werde da ich noch einige Sachen am Haus umbauen muss die auch Geld kosten.
Daher wierd das Geld für das Haus erst bei Tode fällig. Damit sind ja auch alle einverstanden.
Es versteht halt nur keiner warum da Steuern fällig werden!? :frowning:

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Hallo Karl-Heinz

ich verstehe das auch nicht:

  1. Du übernimmst das Haus. Deine Oma gibt Dir also ein zinsloses
    Darlehen für die Zeit bis zu ihrem Tod.
  2. Im Falle ihres Todes zahlst Du den Wert des Hauses an die Erben
    aus.

Folglich erhältst Du keine Schenkung, abgesehen vom Zins, der Dir
erlassen wird. Ob der Zins in Deutschland als Schenkung gerechnet
wird, weiss ich nicht.

Im Todesfall zahlen die Erben dann Erbschaftssteuern für das gesamte
Erbe, also auch das Haus, das Dir gehört und Du dann bezahlen musst.

Frag doch noch einen dritten Steuerberater.

Gruss
Heinz

HAllo Karl-Heinz,

ergo meinst du also, dass du zum Zeitpunkt des Todes deiner Oma das Ganze bar bezahlen kannst (damit die Bank keine Zinsen bekommt) oder kannst du zur Zeit die Abtragungen nicht bezahlen.

Aber zu der Schenkung. Wenn Deine Oma dir jetzt das Haus überträgt, sprich Eigentumsübergang jetzt (du wirst im Grundbuch eingetragen) dann musst du Schenkungssteuer bezahlen, da du als Verwandter 2. Grades keinen Freibetrag von 255.000€ zu deiner Omas hast, denn die Schenkung (da keine Bezahlung)erfolgt jetzt. Desweiteren ist meines Wissens nach dann auch problematisch wenn du später deinen Tanten/Onkel, nicht deinem Elternteil 85.000 € zukommen lässt ohne Gegenwert (das HAsu hast du ja schon), dann könnte das ebenfalls als Schenkung gewertet werden, dabei sind wieder freigrenzen überschritten.

Beste Lösung aus meiner Sicht (lass dir das aber vom Steuerberater bestätigen): Du wohnst in dem Haus, trägst eventuell alle Kosten usw, aber deine Oma ist Besitzerin. Wenn deine Oma dann irgendwann das Haus an dein Elternteil/Tante/Onkel vererbt, verkaufen die es dir als Erbengemeinschaft. Ich denke Erbschaftssteuer ist kaum/keine fällig (wenn nicht noch zusätzlich großes Vermögen) denn die Freigrenzen für die 3 direkten Erben sollten größer sein.

Gruß

slam

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HAllo Karl-Heinz,

ergo meinst du also, dass du zum Zeitpunkt des Todes deiner
Oma das Ganze bar bezahlen kannst (damit die Bank keine Zinsen
bekommt) oder kannst du zur Zeit die Abtragungen nicht
bezahlen.

Aber zu der Schenkung. Wenn Deine Oma dir jetzt das Haus
überträgt, sprich Eigentumsübergang jetzt (du wirst im
Grundbuch eingetragen) dann musst du Schenkungssteuer
bezahlen, da du als Verwandter 2. Grades keinen Freibetrag von
255.000€ zu deiner Omas hast, denn die Schenkung (da keine
Bezahlung)erfolgt jetzt. Desweiteren ist meines Wissens nach
dann auch problematisch wenn du später deinen Tanten/Onkel,
nicht deinem Elternteil 85.000 € zukommen lässt ohne Gegenwert
(das HAsu hast du ja schon), dann könnte das ebenfalls als
Schenkung gewertet werden, dabei sind wieder freigrenzen
überschritten.

Beste Lösung aus meiner Sicht (lass dir das aber vom
Steuerberater bestätigen): Du wohnst in dem Haus, trägst
eventuell alle Kosten usw, aber deine Oma ist Besitzerin. Wenn
deine Oma dann irgendwann das Haus an dein
Elternteil/Tante/Onkel vererbt, verkaufen die es dir als
Erbengemeinschaft. Ich denke Erbschaftssteuer ist kaum/keine
fällig (wenn nicht noch zusätzlich großes Vermögen) denn die
Freigrenzen für die 3 direkten Erben sollten größer sein.

Gruß

slam

Hallo,

die Abtragung könnte ich bezahlen das wäre kein Problem.
Nur wenn ich das jetzt schon mache muss ich ja auch schon jetzt Zinsen an die Bank zahlen was ich mir anderesrum spare.

Die Idee das Haus erst zu kaufen wenn Oma stirbt ist nicht schlcht hat aber einen Hacken.
Da ich ja vor habe Geld in das Haus zu investieren wäre das Haus zum Zeitpunkt des Todes ja mehr wert als wenn ich nichts Investiert hätte.
Wenn nun eines der Kinder auf einmal nur noch „das Geld sieht“ (Bei Geld kann sowas ja bei aller Freundschaft ja schonmal vorkommen) könnte es sein das ich dann meine Investition doppelt bezahle.
Ausserdem könnte es sich eins der Kinder anders überlgen und auf einmal meinen das eines Ihrer Kinder doch besser da einzieht deswegen wollten wir das so lösen da damit alle einverstanden sind.
Ist halt eine Komplizierte Sache… :frowning: