Hauskauf kompliziert!

Hallo,

der Interessent X möchte ein Haus kaufen. Noch Eigentümer Y besitzt nur einen Anteil am Haus. Anderer Hausbesitzer Z (Sohn) ist verstorben und hinterlässt minderjährige Tochter. Aufgrund Minderjährigkeit der Tochter wird ein Nachlassverwalter eingesetzt.

Frage: Wie läuft der Verkauf nun ab?
          
           Wie lange sind die Fristen (Zustimmung Nachlassverwalter) der Abwicklung des
           Kaufes aufgrund möglicher, beginnender Kreditverträge des Käufers X?
          
           Wer legt den Wert der Immobilie fest, der noch Eigentümer Y auch wenn dieser nur 
           einen Anteil des Hauses besitzt?

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Frage: Wie läuft der Verkauf nun ab?

Die drei Parteien gehen zu einem Notar und unterschreiben einen Vertrag.

           Wie lange sind die Fristen (Zustimmung
Nachlassverwalter) der Abwicklung des
           Kaufes aufgrund möglicher, beginnender
Kreditverträge des Käufers X?

Die Frage verstehe ich nicht.

           Wer legt den Wert der Immobilie fest, der noch
Eigentümer Y auch wenn dieser nur 
           einen Anteil des Hauses besitzt?

Das ist Verhandlungssache.
Im Zweifelsfall ein Verkehrswertgutachten anfertigen lassen.

Das Haus hat mehrere Besitzer, daher wird es eine Eigentümerversammlung geben. In dieser wird der Verkaufspreisbestimmt, sofern auch ALLE verkaufen wollen! Ist der Verkaufspreis unbekannt, muss das Objekt von einem GU geschätzt werden.
Fristen gibt es keine, da das Kreditproblem von X niemanden interessiert…

MfG

Ein Gutachter ermittelt den Wert der Immobilie, da ein Eigentümer noch minderjährig ist.

Hi, das Familiengericht muss dem Verkauf zustimmen, da die andere Eigentümerin minderjährig ist.
MfG ramses90

Hallo Safrael,

Frage 2 war bezogen auf die mögliche Wartezeit, bis zum Beispiel ein Nachlassgericht die Zustimmung erteilt hat zum Verkauf

MFG

_Hallo,

Y muss mit Nachlassverwalter (gerichtlich bestelltem Vormund) klären, in wie weit er einem Verkauf zustimmen kann. Der Nachlassverwalter/Vormund selbst kann so etwas aber auch nicht frei entscheiden und muss dies ebenfalls vom zuständigen Amt absegnen lassen!
Es wird sicher ein Gutachten von Amtswegen verlangt um den Verkehrswert der Immobilie zu bestimmen, um die minderjährige Tochter nicht zu benachteiligen!

Fristen sind je nach Amt unterschiedlich und durch Y zu erfragen.

mfg. A. Meier http://www.finanzierung-ohne-eigenkapital.de_

  1. Den Umfang und Zeitbedarf kann nur ein dortiger Notar beurteilen, den Sie ja ohnehin benötigen.
  2. Da für die gerichtliche Vertragsgenehmigung ein Wertschätzungsgutachten nötig ist, wird die Sache kompliziert. Deshalb vorher den Notar nach den Risiken für Sie befragen!!! Denn z.B. muß der vertragliche Kaufpreis mindestens den Schätzpreis erreichen!
  3. Der Ausgang der Sache ist ungewiß. Deshalb vorher klären, wer was zu zahlen hat, wenn welches Ergebnis feststeht.
    Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
    Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
    H.Gintemann

Hallo,

ich wage zu bezweifeln das ein „Nachlassverwalter“ eingesetzt ist. Aber egal…
Wie schon von anderer Seite geschriebn wird wohl ein Verkerswertgutachten benötigt da die Erklärung der Person welche für den Miderjährigen handelt der Genehmigung bedarf, § 1821 BGB.
Es wäre einfach nur der Sache des Käufers dienlich wenn er seine Fragen einer Person stellt die den Sachverhalt auch in seiner Gesamtheit einschätzen kann. Der beurkundende Notar wäre hier wohl richtig.

ml.

Ägypten?!?

vnA

Hallo,

schließe mich der Meinung vom Vorredner A. Meier an!

Mehr kann ich dazu auch nicht sagen!

MfG
i73