Hauskauf Kompliziert

Ich würde gerne wissen ob man einen Kaufvertrag mit einer Person machen kann in dem Festgeschrieben wird:
Person X kauft von Person Y ein Haus das Geld soll aber erst frühestens nach 6 Jahren gezahlt werden dafür darf Person Y weiter dort unbegrenzt Wohnen bleiben.
Person X baut sich nur das Dach aus und zahlt den dafür aufgenommenen Kredit in den 6 Jahren ab.
Kann ein sollcher Vertrag geschlossen werden? Wenn ja dann auch zwischen verwanten z.b. zwischen Oma und Enkel?
Was Passiert wenn die Oma stirbt? Behält der Vertrag gültigkeit oder könnten dann die direkten Erben kommen?
Und wie schaut es aus wenn die Oma ins Altenheim muss könnte dann der Staat oder die direkten kommen und das Geld verlangen weil sie ja sonst zahlen müssten?
Bin auf diesem gebit ja totaler Anfänger und hoffe mir kann noch geholfen werden :wink:

Hallo!

Ich würde gerne wissen ob man einen Kaufvertrag mit einer
Person machen kann …

Du mußt ohnehin zum Notar, denn einfach so unter Privatleuten kann man kein Haus kaufen. Der Vertrag wäre nichtig. Laß Dich also vorher vom Notar beraten.

Gruß
Wolfgang

Ja das stimmt doch ich wollte rein vom Prinzip her schonmal wissen ob das geht oder ob sollche Art von Veträgen garnicht möglich sind.

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Ja das stimmt doch ich wollte rein vom Prinzip her schonmal
wissen ob das geht oder ob sollche Art von Veträgen garnicht
möglich sind.

Prinizipiell geht es, wir haben Vertragsfreiheit in Deutschland. Allerdings kommt es bei dieser Angelegenheit auf Einzelheiten an, und diese klärt man am Besten in einem persönlichen Gespräch., denn ich garantiere Dir, jede antwort, die Du hier erhälst, verursacht zwei neue Fragen.

Guten Morgen auch,
ich schließe mich dem an, dass dieser Vertrag, wie schon selbst
beschrieben, „kompliziert“ sein wird und natürlich eine ausgiebige
Beratung von einem Notar evtl. auch Anwalt braucht. Aber prinzipiell
geht es.

Person X kauft von Person Y ein Haus das Geld soll aber erst
frühestens nach 6 Jahren gezahlt werden

Klar kann man so lange Zahlungsziele vereinbaren. Heißt aber auch,
dass die Forderungen an Eben gehen, wenn Oma zwischenzeitlich etwas
passieren sollte.

dafür darf Person Y weiter dort unbegrenzt Wohnen bleiben.

Kein größeres Problem

Person X baut sich nur das Dach aus und zahlt den dafür
aufgenommenen Kredit in den 6 Jahren ab.

Der Kredit (bei einem Geldunternehmen?) spielt keine Rolle

Kann ein sollcher Vertrag geschlossen werden? Wenn ja dann
auch zwischen verwanten z.b. zwischen Oma und Enkel?

Klar, aber eben nur als „normaler“ Kaufvertrag, notariell beurkundet

Was Passiert wenn die Oma stirbt? Behält der Vertrag
gültigkeit oder könnten dann die direkten Erben kommen?

Vertrag bleibt, Erben kommen und bekommen Geld, wenn noch was
ausstehen sollten. Auf das Haus haben sie keinen Zugriff.

Und wie schaut es aus wenn die Oma ins Altenheim muss könnte
dann der Staat oder die direkten kommen und das Geld verlangen
weil sie ja sonst zahlen müssten?

Nö! Nur eben der vereinbarte Preis fürs Haus muss auf jeden Fall
bezahlt werden. U.a. davon wird dann ein Pflegeheim bezahlt.

Grüßerle auch
Richard

Zum Einen, wurde schon oft genug erwähnt, bekommen Notare nicht umsonst viel Geld für die Beurkundung des Kaufvertrages. Der erklärt einem auch so die möglichen Probleme.
Zum Anderen würde ich rein gefühlsmäßig behaupten, dass es hier Probleme geben könnte, wenn die Erben auf diese Weise „ausgehebelt“ werden sollen. Ist der Kaufpreis möglicherweise nicht angemessen, könnten die Erben damit sicher durchkommen.
Vielleicht macht es Sinn, sich ein Gutachten erstellen zu lassen, wo dieses Wohnrecht (entweder auf Lebenszeit oder für 6 Jahre) beinhaltet ist. Damit hat man zumindest etwas in der Hand, was solche Bedenken beiseite räumt. Kommt auf die Familienverhältnisse an.
Auf jeden Fall würde ich vor dem eigentlichen Kaufvorgang einen Anwalt oder Notar besuchen. Das kostet zwar Geld, kann aber möglicherweise ein Vielfaches davon einsparen.

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Hallo erstmal,

Ich würde gerne wissen ob man einen Kaufvertrag mit einer
Person machen kann in dem Festgeschrieben wird:
Person X kauft von Person Y ein Haus das Geld soll aber erst
frühestens nach 6 Jahren gezahlt werden dafür darf Person Y
weiter dort unbegrenzt Wohnen bleiben.

Die Einräumung eines langen Zahlungsziels, als auch ein Wohnrecht sind kein grundsätzliches Problem.

Person X baut sich nur das Dach aus und zahlt den dafür
aufgenommenen Kredit in den 6 Jahren ab.
Kann ein sollcher Vertrag geschlossen werden? Wenn ja dann
auch zwischen verwanten z.b. zwischen Oma und Enkel?

Selbstverständlich.

Was Passiert wenn die Oma stirbt? Behält der Vertrag
gültigkeit oder könnten dann die direkten Erben kommen?

Gütigkeit schon, man muss aber aufpassen, dass die Sache so formuliert wird, dass es nicht nach einer Schenkung riecht, die dann ggf. Pflichtteilsergänzungsansprüche auslöst.

Und wie schaut es aus wenn die Oma ins Altenheim muss könnte
dann der Staat oder die direkten kommen und das Geld verlangen
weil sie ja sonst zahlen müssten?

Auch da könnte das Problem mit der verdeckten Schenkung bestehen. Der Sozialleistungsträger kann sich nämlich den Rückforderungsanspruch aus einer Schenkung überleiten.

Bin auf diesem gebit ja totaler Anfänger und hoffe mir kann
noch geholfen werden :wink:

Ich würde hier mal ganz dringend zum freundlichen Anwaltskollegen oder Notar gehen. Mir erscheint die ganze Konstruktion ehrlich gesagt nicht ausgegoren zu sein. Offenbar soll der Enkel hier doch begünstigt werden, und da sind Konstrukte, bei denen zuviel Geld wieder zurückfließt eher ungünstig, zumal man ja normalerweise eher versucht bei älteren Menschen die Erbmasse runter- als raufzufahren. Es gibt daher einige bessere Modelle. Was in Frage kommt, kann man aber nur bei Kenntnis aller Rahmenbedingungen in einer individuellen Beratung erarbeiten.

Gruß vom Wiz