Hauskauf: Kosten von vorm Kauf absetzbar?

Hallo!

Wenn man sich ein Eigenheim zulegen will, das man dann selbst nutzen will, und vor dem Kauf schon Kosten entstehen (z.B. durch Aufgabe von Such-Anzeigen in der Zeitung, Beratungsgespräche zu Finanzierungsmöglichkeiten usw.), kann man dann diese Kosten (in der Einkommenssteuererklärung) steuerlich geltend machen? Und was ist eigentlich mit den Kosten für Makler, Notar usw., falls die Suche dann erfolgreich war? Wär mal spannend, das zu wissen!

LG
Nikkifisch

Hallo,

ich meine mich zu erinnern, dass in den 1990ger Jahren Vorkosten der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Immobilie
als Sonderausgaben abzugsfähig waren. Heute gibt es für die vollständig selbst genutzte Immobilien keine Möglichkeiten mehr.

Abzugsfähige Kosten würden sich nur ergeben, wenn in dem Objekt neben dem selbst genutzten Teil ein vermieteter Teil vorhanden wäre, aus dem der Steuerpflichtige Mieteinnahmen hat.(Daran fehlt es ja beim selbst genutzten Teil).

Dann könnten Aufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden, wenn und soweit sie auf den vermieteten Teil entfallen. Aufwendungen , die für das gesamte Objekt entstehen und sich somit nicht direkt dem vermieteten Teil zuordnen lassen , werden i. d. R. nach dem Verhältnis der Wohnflächen zueinander in einen abzugsfähigsfähigen und einen nicht abzugsfähigen Betrag aufgeteilt.

Abzugsfähig sind dabei anteilige Abschreibungen auf Anschaffungs- und Herstellungskosten für das Gebäude (ohne Grundstück).Dazu zählen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - neben den reinen Baukosten bzw. dem Kaufpreis - auch Reisekosten für die Besichtigung vor dem Kauf, Grundbuchkosten, Maklerprovisionen, Planungskosten, Grunderwerbsteuer, Notarkosten für den Kaufvertrag u. ä.

Als Werbungskosten können u. a. geltend gemacht werden:
Anteilige Darlehenszinsen und Geldbeschaffungskosten, z. B. die Fahrtkosten zu Gesprächen mit den potenziellen Kreditgebern, Schätzkosten der Kreditinstitute, Notar- und Grundbuchgebühren für die Grundbucheintragungen zur Kreditsicherung u. ä.

Aber wie gesagt: immer nur für den vermieteten Teil.

Gruß
Zemionow