Hallo,
meine Mutter will sich ein noch vermietes Haus kaufen. Aus
verschiedenen Gründen (Eigenheimprämie, Erbsteuern…) wollen
wir den Kauf über mich abwickeln, d.h. sie gibt mir das Geld
hierfür und ich erwerbe das Haus.
Kann ich auf Eigenbedarf klagen, damit meine Mutter in dem
Haus einziehen kann? Der Miter wohnt dort seit 7 Jahren…wie
sehen die Kündigungsfristen aus?
Kündigungsfristen: Das kannst du nur dem Mietvertrag entnehmen, wenn der Erwerb außerhalb einer Zwangsversteigerung passiert. Es kann mit dem Mieter sogar der Ausschluss von Eigenbedarfskündigung wirksam vereinbart worden sein.
Die Kündigungsfrist läutet u.U. nur ersteinmal den juristischen Hickhack um das Freiwerden des Hauses ein.
Es sind Situationen vorstellbar, da ist eine Eigenbedarfskündigung nicht durchsetzbar. Mieter alt und behindert, Umzug wäre für ihn objektiv nicht zumutbar. Dann scheitert jede Eigenbedarfskündigung.
Wir wollen ein lebenslanges Nutzungsrecht für meine Mutter
vereinbaren…da man ja nie weiss, was die Zukunft bringt
(wenn zB die Rate für die Haftpflicht nicht überwiesen wurde
und ich einen Unfall mit Millionenschaden verursache) frage
ich mich ob das Nutzungsrecht meiner Mutter das Haus vor
Zwangsversteigerung schützt. Auch könnte es ja passieren,
dass ich arbeitslos werde und das Arbeitsamt von mir verlangt,
das Haus zu verkaufen, bevor ich Anspruch auf Arbeitslosengeld
hätte. Weiss jemand eine Antwort? Ich will all diese Fälle
wirklich 100% ausschliessen können…
Selbst ein mit Nutzungsrecht belastetes Haus hat irgendeinen, wenn vielleicht auch bedeutend geringeren Wert. Also wird das Arbeitsamt immer den Verkauf verlangen können, bevor du Hartz 4 bekommst. Arbeitslosengeld bekommst du unabhängig vom Vermögen.
Um das Haus vor Zwangsversteigerung zu sichern, muss das erstrangig Nutzungsrecht ohne Kostenbeteiligung des Nutznießers eingetragen werden. Also auch frei von Betriebskosten. Näheres muss ein spezialsierter Anwalt/Notar mit dir klären. Ich habe in einer Zwangsversteigerung mal mitbekommen, wie solch eine Konstruktion gekippt ist, weil sie falsch formuliert war.
Auch gibt es Situationen in denen einem solch eine Konstruktion auf die Füße fallen kann: z.B. bei einer Scheidung, wenn während der Ehe das Nutzungsrecht erlischt, wird dem Zugewinn die Wertveränderung hinzugerechnet.
gruß n.