Hallo,
vertragliche Regelungen haben keine rechtliche Relevanz?
Interessante Auffassung.
die Formulierung „daß sich das Haus in einem gebrauchten Zustand befindet und von den Käufern besichtigt (oder geprüft) wurde“ hat in der Tat keinerlei Relevanz.
Eben nicht bei arglistig verschwiegenen, verdeckten Mängeln.
Es geht hier nicht um arglistig verschwiegene Mängel und „verdeckte“ Mängel gibt es im BGB und der Rechtsprechung nicht, auch wenn Du das nicht glauben willst.
Du vermittelst mit Deinen Aussagen den Eindruck, dass es die Pflicht des Käufer sei, die Sache auf Mängel zu überprüfen und dass es sein Pech wäre, wenn er diese nicht bemerkt. Das ist aber nicht korrekt.
Wobei man natürlich darüber streiten kann, ob man
offensichtliche Mängel überhaupt arglistig verschweigen kann.
Siehe oben.
Aber viele kaufen ihr gebrauchtes Haus mehr oder weniger
blind. Und wenn man dann beim Einzug feststellt daß der Putz
von der Fassade bröckelt oder sich die Haustür nicht schließen
läßt, hat man schlicht Pech gehabt.
Diesen Fall deckt das BGB ja ganz eindeutig durch § 442 ab. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass der Käufer zu einer gründlichen und intensiven Prüfung verpflichtet wäre. Vielmehr ist der Verkäufer nach § 433 verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.
Irgendwie stellst Du hier Rechte und Pflichten der Vertragsparteien komplett auf den Kopf.
Gruß
S.J.