Hauskauf Maklergebühr

Hallo,

wir möchten uns ein Haus kaufen, das über einen Maklervertrag läuft.
Wir haben jetzt vom Notar einen Vorvertrag bekommen, der geprüft werden muss. Das Problem ist die Maklerin. Sie möchte, dass wir uns den Vertrag durchlesen (er ist heute mit der Post gekommen) und nächste Woche den richtgen Vertrag unterschreiben. Wenn der Vertrag unterschrieben ist, wird die Maklergebühr und die Notarsgebühren fällig. Allerdings möchten wir das Haus erst Ende des Jahres (1. November) beziehen. Ich fühle mich jetzt etwas genötigt zu bezahlen. Ist es denn üblich, den Kaufvertrag so weit im Voraus zu machen? Das Argument der Maklerin ist ein evtl. Mitinteressent. Wenn der Vertrag unterschrieben ist, gehört das Haus uns.

Wäre schön, wenn mir jemand mal seine Erfahrung schildert.

Viele Grüße

Gesine

… Wenn der Vertrag unterschrieben ist, wird die
Maklergebühr und die Notarsgebühren fällig.

Hallo,

Ich denke, das ist normal. Die Makler wollen ihr Geld verstaendlicherweise so frueh wie moeglich. Genaues steht in dem Maklervertrag zu dem Einzelfall.
Wenn nach dem Vertragsunterschrift etwas schieflaeuft, koennte es sogar passieren, Ihr bekommt das Haus nicht, aber die Maklergebuehr habt ihr bezahlt. Die Finanzierung sollte vorher wenigstens grob geklaert sein, das Vorkaufsrecht der Gemeinde abgefragt.

Der Notar erhaelt nur den Anteil fuer den Vertrag.

…das Haus erst Ende des Jahres (1. November) beziehen.

Der Zeitpunkt des Einzuges ist ohne Belang, zb auch gar nicht, das interessiert rechtlich beim Kauf wenig.

Ist es denn üblich, den Kaufvertrag so weit im Voraus zu machen?

Der Zeitpunkt des Kaufvertrages hat nichts mit der Uebergabe des Hauses zu tun. Es koennte zB im Kaufvertrag stehen, „Rechte und Pflichten gehen am 15.Okt“ an den Kaeufer ueber,
und unabhaengig davon koennte im Kaufvertrag irgend ein Zeitpunkt der Bezahlung stehen.
Das ist alles Verhandlungssache. Sinnvollerweise wird es zeitnah zusammenpassen, weil meist alle Beteiligten es so wollen, aber es muss nicht sein.

** Die Finanzierung sollte vorher wenigstens grob geklaert sein, das Vorkaufsrecht der Gemeinde abgefragt.

Gruss Helmut

Hallo,

wie schon erwähnt, interessiert es weder den Käufer noch den Verkäufer, wann Ihr in die Hütte einziehen wollte. Ein sehr viel eheres Datum wird eh nicht möglich sein, weil man durchaus einigen Vorlauf zwischen Vertragsunterzeichnung und eigentlichem Kaufdatum einrechnen muß. Für die ein oder andere Grundbucheintragung und ähnliche Dinge, die die Abwicklung des Kaufes betreffen, sollte man sechs bis acht Wochen einplanen und da wären wir dann schon locker im Oktober. U.U. (d.h. abhängig von der Arbeitsgeschwindigkeit des Notars und des Amtsgerichtes) kann sogar der 1. November etwas knapp sein.

Gruß,
Christian