Hauskauf mit 5 Beteiligten

hallo,

wir sind 5 personen, jeder hat 100`000 euro zur verfügung(bar). wir haben ein haus in aussicht für 500^000 euro (courtage und eintragungskosten etc inbegriffen). wie sieht die einfachste lösung für den kauf aus, wenn möglich ohne grossen aufwand, wie gmbh,eg etc.

reicht ein vertrag untereinander, jeder erklärt sich zu 1/5 bereit alle rechte und pflichten zu übernehmen und dann so gemeinsam das haus zu kaufen?

besten dank für die hilfe

Hm, sorry. Keine Ahnung aber irgendwann werde ich die gleiche Frage stellen: Hört sich toll an, viel Glück und Erfolg.

Hallo Hannes,

den Kauf einer Immobilie regelt man ausschließlich über einen Notar. Dieser ist gleichzeitig dazu da, individuell zu beraten und es lässt sich auch nicht vermeiden, ihn aufzusuchen, denn es muss ja auch eine Eintragung ins Grundbuch erfolgen. Im Grundbuch stehen anschließend die Personen, denen das Haus gehört. Auch die Rechte und Pflichten werden auf diesem Weg geregelt.

Ich kann dir nur raten,n i e etwas per privatem Vertrag zu machen - oder gar per Handschlag - , das geht niemals gut, nicht einmal innerhalb einer gut funktionierenden Ehe. Was spricht auch dagegen, den normalen Weg zu gehen? Es entstehen ohnehin immer die gleichen Kosten für den Kauf einer Immobilie.

Also lass dir von einem sehr erfahrenen und gutgläubigen Menschen sagen: Gehe immer den geraden und offiziellen Weg.

Viel ERfolg wünscht Hulda aus Fulda

da kenne ich mich nicht so aus.
Wie ist denn das Haus aufgebaut. 5 Wohnungen?
Wer sind die Beteiligten? Freunde, Verwandte,…

Zunächst denke ich daran eine Teilungserklärung zu machen. Sonst gehört jedem alles zu 20%. Dies sollte dann auch so ins Grundstück eingetragen werden.

Eine GmbH zu gründen kann ich nicht nachvollziehen.
Probleme können sich lediglich ergeben, daß man gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten anderer handelt.

Hallo,
wenn ihr zusammen zu je 1/5 Anteil im Grundbuch steht und das somit auch entsprechend in der notariellen Kaufvertragsurkunde so eingetragen wurde, seid ihr automatisch zu je 1/5 in alle Rechte und Pflichten eingebunden. Am Besten mal einen Beratungstermin beim Notar machen (wenn später auch dort die Beurkundung erfolgt, fallen für die Beratung keine Kosten an) und hören, ob das dann ausreichend ist oder ggf. doch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Sinn macht. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann man „so“ gründen, ohne Notar und ohne weitere Eintragungen.
Gruß
i73