Hallo,
ich möchte das Haus meines Vaters kaufen, bzw. ihn aus der Erbengemeinschaft auslösen. Nun hat die von meinem Vater getrennt lebende Frau, der er noch Unterhalt schuldet über ihre Anwältin eine Auflassungsvormerkung machen lassen, obwohl sie nie Kaufabsichten an dem Haus, das schon aus Vaters erster Ehe stammt, geäussert. Statt dessen hatte sie ihre Freundin als kaufinteressentin vorgeschickt. Die Preisverhandlungen waren mit meinem Vater, der Haupteigentümer ist, erfolgreich. Wir restliche Miteigentümer ( zu je 1/12 vom Haus) hatten erst durch Nachfrage von o. g. Vorgehen erfahren. Eigentlich dachte ich, die Freundin hat ja eh kein Geld- sie ist uns bestens bekannt- also warte ich ab, zum Notar wirds eh nicht kommen und dann kann ich ja als Nächster offiziell als Kaufinteressent Stück für Stück vorgehen und das Haus so kaufen.
Was kann ich nun tun? Bedeutet diese Vormerkung, dass ich das Haus nie kaufen kann ohne die Schulden meines Vaters mit übernehmen zu müssen, oder was soll diese Vormerkung denn? Die angebliche Käuferin hat Null Euro Reserve und auf die Finanzierung wartet mein Vater schon seit 14 Tagen. Wie lange muss man denn noch warten und welche Ansprüche hat die getrennt lebende Ehefrau wenn sie nie erklärt hat, das Haus kaufen zu wollen?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Vielen DAnk an alle für Ihre Mühe.