wenn x von y ein Haus kaufen möchte und Y offenbart dass er eine Grundschuld auf dem Haus hat die 100 mal höher ist als der Kaufpreis , was kann passieren ? Geht dass überhaupt ?
Hallo moskito,
zunächst einmal sagt die Höhe der eingetragenen Grundschuld nichts über die tatsächliche Belastung aus. D.h. der zugrundeliegende Kredit kann schon weitgehend getilgt sein. Wichtig ist, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Grundschuld eingetragen wurde, der Löschung der Grundschuld zustimmt - z.B. indem er bei einem Verkauf aus dem Erlös ausgezahlt wird. Normalerweise wird im Notarvertrag vereinbart, dass die Immobilie frei von allen Belastungen (bis auf evtl. Grunddienstbarkeiten) übergeben wird. Es ist also Aufgabe des Verkäufers, das zu gewährleisten.
florestino
Hallo,
meiner Meinung nach sollte man bei Eintrag einer Grundschuld trotzdem sehr vorsichtig sein. Wenn Du den Vertrag beim Notar unterschreibst fallen sofort Kostgen in Höhe von ca. 8,5% an. Es kann bis zur endgültigen Überschreibung aber zu einer langen Verzögerung kommen wenn es zu Problemen bei dem Austragen der Grundschuld kommt. Wenn Dokumente nicht mehr auffindbar sind muss schlimmstenfalls ein Aufhebungsverfahren beantragt werden. Bis dass abgeschlossen ist kann ein Jahr vergehen. Habs am eigenen Leib erfahren! Besser erst Grundschuld austragen lassen und dann unterschreiben.
Gruß