nehmen wir an, Person A will von B ein Haus für 1000 Dukaten kaufen. Person B offenbart Person A, dass auf dem Haus noch eine Grundschuld (von der Bank?) von 300 Dukaten liegt. Gibt es etwas, was A in diesem Zusammenhang beachten müsste?
in der Regel kauft man ein Haus lastenfrei, d.h. bestehende Grundschulden werden vor der Eigentumsumschreibung gelöscht. Sollten noch Darlehen bestehen, müssen die dafür vorher getilgt werden. Normalereise kümmert sich der Notar um diese Dinge, indem er den Kaufpreis entgegennimmt, die Darlehen tilgt, den rest an den Verkäufer auszahlt und dann das Grundbuch entsprechend ändern läßt.
Im Notarvertrag muß man regeln, ob die Grundschulden gelöscht werden sollen (kostet Geld) oder ob man sie übernehmen will (die meisten werden Ihr Haus mit Kredit finanzieren). Sofern man die Grundschuld übertragen läßt, macht es Sinn, sich die Kosten zu teilen. Da die Übertragung günstiger ist als die Neueintragung, spart man, je nach Höhe, mehrere Hunderter. Einer höhere Grundschld eingetragen zu haben als man braucht (also 300 eingetragen obwohl man nur 150 braucht) ist kein Problem, da die Bank nur bis zur Höhe der tatsächlichen Schulden vollstrecken kann.
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das eine ist vom anderen unabhängig. Genau genommen läßt man die Grundschuld übertragen, uns zwar auf sich und die eigene Bank. Die Beteiligten (Banken) müssen natürlich einverstanden sein. Das wars. Schon spart man Geld. Frag mal Deine Bank, das ist nichts ungewöhnliches. Ich habe es bspw. so gemacht und das war überhaupt kein Problem.
Grüßle
Oli
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