Hauskauf mit Hindernissen

X möchte ein Haus kaufen. Nach Sucherei hat er ein für ihn ideales Objekt gefunden. Mit dem Verkäufer geeinigt, mit der Bank geklärt, Notartermin vereinbart, gedanklich schon am Kamin sitzend ruft bei X der Notar an. Im Grundbuch stehen zwei Enkel mit je 1/8 Anteil, die dem Verkauf zwingend zustimmen müssen. Wäre auch nicht so schlimm, da beide Enkel gerade volljährig sind und sicher mit Auszahlung ihres Anteils einverstanden. Notar wollte sich schnell drum kümmern. Eine Stunde später wieder der Notar am Telefon. Einer der beiden Enkel ist geistig behindert, die Mutter und das Vormundschaftsgericht müssen zustimmen – die Frage des gesetzlichen Vormunds ist bislang beim Vormundschaftsgericht anhängig, da der Junge gerade 18 geworden ist… Kostet Zeit aber was solls.
Nun ist es aber so, dass die Mutter des Jungen mit dem Verkäufer (Schwiegervater, dessen Frau und Sohn sind verstorben) mehr als zerstritten ist. Nach freundlichem Telefonat mit Tenor „Ich unterschreib dem mal gar nichts“ ist X nun direkt an die Enkelin herangetreten und hat ihr ein schriftliches Angebot vorgelegt, verbunden mit der Bitte, die vorläufige Unterschrift für ihren Bruder auch zu leisten – laut Notar ist unerheblich wer diese leistet, da das Vormundschaftsgericht sowieso das letzte Wort hat. Da die Mutter die Anschrift nicht heraus gegeben hat, hat X der Enkelin das Schreiben an ihrem Arbeitsplatz (google weiß alles) übergeben. Sie wirkte dabei allerding, als wenn sie gerade den Besen von der Garderobe nehmen und noch wo hin fliegen wollte. Kann aber auch täuschen.
Ist es denn für X tatsächlich unmöglich, das Haus zu erwerben, nur weil die eklige Familie durch die Erbfolge mit ¼ Anteil im Grundbuch aufgetaucht ist?
Gibt es irgendeine Möglichkeit, das Einverständnis zu erzwingen? Der Verkäufer möchte ins Altenheim umziehen und braucht dafür dringend den Verkaufserlös. Im Testament hat er mal vorsorglich seine Putzfrau mit dem Haus bedacht.

Genau solche Geschichten sind es, die es nachvollziehbar machen, dass ein Notar mit der Abwicklung des Eigentumsüberganges eines Grundstücks betraut werden muss.
Es kann doch nicht sein, dass frech-forsche Mitbürger über alles und jeden nach Belieben verfügen.
Wenn der Teil-Verkäufer das Objekt los werden will, muss er halt eine Einigung herbeiführen oder die Versteigerung zur Einleitung der Gemeinschaft betreiben. So ist dies gesetzlich geregelt.

vnA

Ist es denn für X tatsächlich unmöglich, das Haus zu erwerben,
nur weil die eklige Familie durch die Erbfolge mit ¼ Anteil im
Grundbuch aufgetaucht ist?

Wenn der oder die Verkäufer nicht verkaufen wollen (Gründe spielen keine Rolle), kann man eben nicht kaufen. Der Käufer kann niemanden zwingen zu verkaufen.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, das Einverständnis zu erzwingen?

Wieso denn das ? Möchte der Käufer gezwungen werden etwas zu verkaufen, was ihm gehört ?

Der Verkäufer möchte ins Altenheim umziehen und
braucht dafür dringend den Verkaufserlös. Im Testament hat er
mal vorsorglich seine Putzfrau mit dem Haus bedacht.

Es ist das Problem dieses Miteigentümers, sich mit den anderen zu einigen. Da wird der Käufer waohl kaum etwas machen können, es sei denn, er versüßt den widerstrebenden Parteien ihr Einverständnis mit einer Sonderzahlung.

Naja, also niemand verfügt über Irgendjemanden. Der Verkäufer möchte aus dem Haus in eine Residenz, die er sich ausgesucht hat und in der seine Freundin bereits wohnt und auf ihn wartet. Der Kaufpreis entspricht einem Sachverständigen-Gutachten und X hat den Enkeln jeweils Ausgleich über dem gesetzlichen Anteil angeboten. Solange die Enkel darauf spekulieren, einen noch höheren Anteil über die gesetzliche Erbfolge zu erzielen, ist der Notar machtlos? Der Verkäufer ist reichlich verzweifelt, da er das Haus vor einigen Jahren gekauft hat und nicht versteht, dass er es nun nicht verkaufen darf. Und weil seine Familie sich so gar nicht für ihn interessiert, bei der letzten Zusammenkunft „Verrecken“ gewünscht hat und den Telefonhörer auflegt, wenn er anruft, hat er nun X gebeten, sich zu kümmern. X hat nicht vor, irgendeinen Beteiligten zu benachteiligen, da das VM-Gericht den Kaufpreis sowieso noch einmal mit Gutachten absichert, um die Vermögensrechte seines Schützlings zu wahren. Und es ist schon bedauerlich, dass einem hier Sonstwas unterstellt wird.

Ausgleich über dem gesetzlichen Anteil angeboten. Solange die
Enkel darauf spekulieren, einen noch höheren Anteil über die gesetzliche Erbfolge zu erzielen,

Das ist ihr gutes Recht.

ist der Notar machtlos? Der

Welche „Macht“ sollte der Notar denn haben ? Er führt das Ganze doch nur aus (wenn sich die Beiligten einig geworden sind).

Hallo,
in einem solchen Fall bleibt nur der Antrag auf Verteigerung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft. Dies kann aber, wenn nicht alle damit einverstanden sind so ein bis zwei jahre dauern.

Vieleicht sollte man sich schon einmal nach einem anderem Objekt umsehen.

Gruß
P.

Hallo,

Solange die
Enkel darauf spekulieren, einen noch höheren Anteil über die
gesetzliche Erbfolge zu erzielen, ist der Notar machtlos?

Ja, ist so, und ich denke es kommt noch besser.

Der
Verkäufer ist reichlich verzweifelt, da er das Haus vor
einigen Jahren gekauft hat und nicht versteht, dass er es nun
nicht verkaufen darf.

Hier wird es interessant. Der Verkäufer hat vor Jahren gekauft und jetzt sind Miteigentümer im Grundbuch eingetragen? Wo kommen die denn her? Die fallen doch nicht vom Himmel. Ich habe das Gefühl, hier sind noch nicht alle Informationen auf dem Tisch.

Gruß
Jörg Zabel

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