Man möchte ein Haus für 140 000 € kaufen. Es ist an zwei Mieter vermietet. Also einer in EG und zweiter im 1. OG.
Der Markler / Verkäufer sagen, dass die Mieter bereits neue Wohnungen suchen und das Haus nach drei Monaten Kündigungsfrist beziehbar ist.
Auf die Frage, wie der Kauf von statten gehen soll, sagt der Markler dass erst der Vertrag unterschrieben werden muss. Dann soll die Kündigungsfrist von 3 Monaten ablaufen und dann das Haus übergeben wird.
Aber mit dem Vertrag übernimmt der Käufer automatisch die Mietverträge und diese quasi selbst kündigen muss???
Was muss man bei einem solchen Kauf beachten? Hat man eine Sicherheit, dass die Mieter tatsächlich ausziehen oder besteht die Gefahr wegen jahrelanger rechtlichen Streiterei? Kann man im Vertrag Klausel durchziehen dass man das Haus mietfrei kauft und hat das dann eine echte Rechtskraft?
Hallo,
ich würde darauf nicht eingehen, denn dann kann es passieren, dass die Befürchtungen wahr werden. Besser im Kaufvertrag verankern, dass das Objekt mietfrei gekauft und übergeben wird und auch daran die Kaufpreisfälligkeit knüpfen. Der Notar kennt sich da aus.
Beste Grüße
Und wieder bestätigt sich mein schlechter Eindruck von Maklern …
Kauf bricht nicht Miete. Kündigung ist nur mit den im Gesetz genannten Gründen erfolgversprechend. Kündigung kann erst NACH Eintragung im Grundbuch durch den Käufer erfolgen.
Es wird angeraten, wie schon geschrieben, sich die Mietfreiheit im Vertrag zusichern zu lassen. Weitergehend würde ich als Käufer eine zeitlich festgelegte Rücktrittsklausel eintragen lassen und die Maklergebühr erst nach Eigentumsumschreibung fällig stellen lassen. Auch die Kostenregelung (Notar, Aufwand etc.) würde ich in der Rücktrittsklausel regeln lassen.
Der Markler / Verkäufer sagen, dass die Mieter bereits neue
Wohnungen suchen und das Haus nach drei Monaten
Kündigungsfrist beziehbar ist.
Na, dann frag mal die Mieter, ob die tatsächlich neue Wohnungen suchen?
Auf die Frage, wie der Kauf von statten gehen soll, sagt der
Markler dass erst der Vertrag unterschrieben werden muss. Dann
soll die Kündigungsfrist von 3 Monaten ablaufen und dann das
Haus übergeben wird.
Der will Dich über den Tisch ziehen und ist nur an einer schnellen Provision interessiert. Laß dich auf solche Schmonzes nicht ein.
Rücktrittsklausel eintragen lassen und die Maklergebühr erst nach Eigentumsumschreibung fällig stellen lassen.
Die Maklercourtage ist üblicherweise mit Beurkundung des Kaufvertrages verdient und fällig. Da die Courtagevereinbarung offenbar bereits geschlossen wurde ist hieran nicht mehr zu rütteln.
Die Maklercourtage ist üblicherweise mit Beurkundung des
Kaufvertrages verdient und fällig. Da die Courtagevereinbarung
offenbar bereits geschlossen wurde ist hieran nicht mehr zu
rütteln.
Was bedeutet hier, dass die Courtagevereinbarung bereits getroffen ist? Bisher wurde nichts unterschrieben, wenngleich der Markler erfolglos versuchte, eine Unterschrift zu bekommen, dass man beim Kauf die Courtage haben will. Es ist noch nichts verbindliches geschehen
Maklercourtage sind Erfolgshonorare. Der Erfolg eines Grundstückskaufes ist die Eintragung im Grundbuch und nicht die Unterzeichnung des Kaufvertrages. Dass Makler ihr Geld (das ihnen ggf. tatsächlich zusteht) aber in Wirklichkeit erst bei Eintragung verdient haben, versuchen sie mit entsprechenden Passagen im Maklervertrag und im Kaufvertrag durchzusetzen. Dagegen kann man sich aber erfolgreich zur Wehr setzen, indem man derartige Unverschämtheiten einfach nicht unterschreibt.
Hallo,
der Verkaufer kann den Mietern kuendigen.
Gruende koennen sein
-keine Mietzahlung
-Eigenbedarf
-Fehlverhalten
Verkauf ist kein Kuendigungsgrund.
Eigenbedarf gilt nicht bei Verkauf.
Der Kaeufer kann den Mietern kuendigen.
Gruende koennen sein
-keine Mietzahlung
-Eigenbedarf
-Fehlverhalten
Neuerwerb ist kein Kuendigungsgrund.
Bleibt also vermutlich nur Eigenbedarf.
Mehr Eigenbedarf des Kaeufers als der Mieter?
Beide Wohnungen kuendigen sowieso nicht, ausser Grossfamilie will rein.
Junggeselle kuendigt Familie - geht nicht durch.
Es kommt auf die Konstellation an, welcher Eigenbedarf zaehlt.
Denkbar ist, ein Mieter ist bereit (mit genuegend hohem Angebot an Geld des neuen Eigentuemers) eine Wohnung zu suchen, und vielleicht zu finden.
Maklercourtage sind Erfolgshonorare. Der Erfolg eines
Grundstückskaufes ist die Eintragung im Grundbuch und nicht die Unterzeichnung des Kaufvertrages.
Ich weiß ja nicht, wieviele Courtageverienbarungen Du bisher unteschrieben hast. Bei allen denen, die ich vorgelget bekam, war die Beurkundung der vertraglich vereinbarte „Erfolgsfall“.
durchzusetzen. Dagegen kann man sich aber erfolgreich zur Wehr
setzen, indem man derartige Unverschämtheiten einfach nicht unterschreibt.
Es ist die Frage, ob man damit das erreicht, was man will, nämlich eine bestimmte Immobilie zu kaufen.
Ein Formular, das man mir vorlegt kann ich jederzeit mit einem Kugelschreiber ändern. Wenn der Makler an der Vermittlung interessiert ist, wird er sich darauf einlassen. Ich will ihn ja nicht um sein Honorar betrügen, sondern nur nicht selbst über den Tisch gezogen werden.
Ich kaufe keine ganz bestimmten Objekte, sondern Wertanlagen deren Rentabilität vorab ermittelt wird. Wenn es das Objekt x nicht ist, dann ist es das Objekt y. Wenn es diesen Monat nicht ist, ist es nächsten Monat. Wenn es dieser Makler nicht ist, ist es ein anderer. Hier bin ich sicherlich in einer anderen Situation als ein Interessent, der für den Privatgebrauch - finanziert bis zum Abwinken - genau das Häuschen haben will, das der Makler anbietet.
Mal abgesehen von dem kleinen Schreibfehler - die Herrschaften, die so scharf auf anderer Leut’s Geld sind, heißen MAKLER - kann man dem Rest nur zustimmen.
ein Haus zur Selbstnutzung zu erwerben, was noch vermietet ist - zumal an zwei Parteien - ist eine riskante Angelegenheit. Um sich bestmöglich abzusichern sollte man sich die Kündigungen der Mieter vorlegen lassen, und vom Verkäufer verlangen, dass dieser eine notarielle Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung der Räumung von den Mietern beibringt. Wie er dies anstellt und denen dies versüßt, sollte nicht das Problem des Käufers sein. Ohne Gegenleistung werden Mieter so eine Erklärung kaum abgeben.
Außerdem sollte man in so einer Situation einen für die Kosten einer Räumung und die Zusatzkosten für verspäteten Einzug ausreichenden Teil des Kaufpreises erst nach Auszug der Mieter zahlen.