Ich habe folgende Frage:
Wir interessieren für ein Haus das momentan noch vermietet ist.
Diese Mieter haben 1994 einen 10 Jahresvertrag abgeschlossen, der in 2004 ausgelaufen ist. Der Eigentümer möchte das Haus schon länger verkaufen, kann aber nicht auf Eingenbedarf klagen.
Wir haben vor einen befristeten Kaufvertrag abzuschliessen, in dem festgehalten ist, dass wir das Haus erst kaufen, wenn die Mieter ausgezogen sind. Ist das sinnvoll?
Und welche Rechte haben die Mieter noch, wenn wir das Haus kaufen wollen?
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!
Vielen Dank schon im Voraus
Catherine
Ja, auf jeden Fall. Das wurde uns damals auch vom Notar empfohlen. Sieh mal ein posting weiter unten, da habe ich was zu geschrieben.
Wir haben irgendwie auch ne Klausel drin gehabt, dass der Verkäufer dann für die Bereitstellungszinsen aufkommen muß und ggf. für Hotel und Einlagerung der Möbel, da wir damals unsere Mietwohnung bereits gekündigt hatten.
Dann gab es noch ein Schriftstück für die Mieter, welches dem Verkäufer den Rücken frei halten sollte…
Hi!
Ich habe folgende Frage:
Wir interessieren für ein Haus das momentan noch vermietet
ist.
Diese Mieter haben 1994 einen 10 Jahresvertrag abgeschlossen,
der in 2004 ausgelaufen ist. Der Eigentümer möchte das Haus
schon länger verkaufen, kann aber nicht auf Eingenbedarf
klagen.
Das blöde daran ist ja, dass in diesem Fall aus dem befristeten Mietvertrag ein unbefristeter geworden ist.
Das Problem hatte ich auch mal und es hat 6 Monate gedauert, den Kerl loszuwerden. Und das trotz begründeten Eigenbedarfs…
Die Wohnung war verwüstet und ich habe auf die ohnehin aussichtslose Klage auf Renovierung verzichtet.
Wir haben vor einen befristeten Kaufvertrag abzuschliessen, in
dem festgehalten ist, dass wir das Haus erst kaufen, wenn die
Mieter ausgezogen sind. Ist das sinnvoll?
Auf alle Fälle!
Vermieten kommt in Deutschland einer Enteignung auf unbestimmte Zeit gleich.
Das Risiko, den Mieter auf absehbare Zeit nicht aus der Wohnung herauszubekommen, ist sehr hoch.
Und welche Rechte haben die Mieter noch, wenn wir das Haus
kaufen wollen?
Dieselben wie jetzt, der neue Käufer übernimmt zunächst den Mietvertrag oder: „Kauf bricht nicht Miete“…
Grüße,
Mathias
Hallo Ratsuchende,
Klage, Rechte, Gesetze, Gerichte, Räumung, etc, …
Ist es nicht möglich, mit den Mietern zu sprechen und die Positionen auszutauschen.
Ein Gespräch hat schon manch verhärtete Situation aufgeweicht.
Es scheint, dass die derzeitigen Vertragspartner (Mieter/Vermieter) zu Vertragsgegnern geworden sind.
Dies sollte man aufklären.
Lassen Sie Gesetze und Rechte links liegen und suchen Sie das persönliche Gespräch.
In entspannter Athmosphäre ist es leichter, eine Lösung zu finden.
Auch Mieter sind verletzliche Wesen und reagieren auf Druck mit Gegendruck.
Wünsche Ihnen gutes Gelingen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch
www.immobilienratgeber.com
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Vielen Dank für die aufmunternden Worte.
Wir gehen nämlich auch davon aus, dass das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter nicht gut läuft.
Grüße und nochmal Danke
Hallo Ratsuchende,
Klage, Rechte, Gesetze, Gerichte, Räumung, etc, …
Ist es nicht möglich, mit den Mietern zu sprechen und die
Positionen auszutauschen.
Ein Gespräch hat schon manch verhärtete Situation aufgeweicht.
Es scheint, dass die derzeitigen Vertragspartner
(Mieter/Vermieter) zu Vertragsgegnern geworden sind.
Dies sollte man aufklären.
Lassen Sie Gesetze und Rechte links liegen und suchen Sie das
persönliche Gespräch.
In entspannter Athmosphäre ist es leichter, eine Lösung zu
finden.
Auch Mieter sind verletzliche Wesen und reagieren auf Druck
mit Gegendruck.
Wünsche Ihnen gutes Gelingen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch
www.immobilienratgeber.com
Ich habe folgende Frage:
Wir interessieren für ein Haus das momentan noch vermietet
ist.
Diese Mieter haben 1994 einen 10 Jahresvertrag abgeschlossen,
der in 2004 ausgelaufen ist. Der Eigentümer möchte das Haus
schon länger verkaufen, kann aber nicht auf Eingenbedarf
klagen.
Wir haben vor einen befristeten Kaufvertrag abzuschliessen, in
dem festgehalten ist, dass wir das Haus erst kaufen, wenn die
Mieter ausgezogen sind. Ist das sinnvoll?
Und welche Rechte haben die Mieter noch, wenn wir das Haus
kaufen wollen?
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!
Vielen Dank schon im Voraus
Catherine