Wir haben ein Haus gekauft. Der Makler sagte: das Grundstück geht bis zum Zaun des Nachbarn, nach 4 Wochen kam der Nachbar und sagte mir dass sein Zaun nur wegen der Abschüssigkeit oben am Rand gezogen wurde und sein Grundstück eigentlich noch weiter gehen würde, kurz: unser Grundstück ist laut Plan kleiner als es beim Verkauf besprochen wurde.
Gibt es da eine Möglichkeit?
Der Nachbar wohnt oben auf dem Berg und fängt mit dem Grundstück eigtl nichts an. Und etwas hinterlistig, wenn auch ungewollt, ist es ja schon auch, wenn man seinen Zaun nicht direkt an seiner Grundstücksgrenze zieht, oder?
Das grenzt ja schon fast an arglistige Täuschung…oder?
Vielen dank für ein paar gute Ratschläge oder Tips…
Ich kann es Ihnen leider nicht ersparen.
Haben Sie denn keine Flurkarte gesehen? Da kann man alles lesen. Und wer hat für Sie den Notarvertrag unterschrieben? Waren Sie das nicht selbst?
Es ist ja möglich, dass man Sie getäuscht hat. Aber schuld sind Sie ganz allein.
Es ist leider so, die Kosten um einen Notarvertrag vor Unterschrift anwaltlich prüfen zu lassen, die möchte man sich gerne sparen. Man ist ja selber schlau. Gehen Sie wenigstens jetzt zu einem Anwalt. Schade nur, dass das Honorar jetzt höher ist.
Tja… Der Makler hat Euch sicher getäuscht, wenn er tatsächlich behauptet hat, was Ihr sagt. Gibt es dafür außer Euch noch Zeugen?
Er hat mit Sicherheit (das gehört jedenfalls meines Erachtens zu seinen Pflichten) den Flurstückplan gekannt. Den hat die Gemeinde und darauf kann man ganz genau erkennen, wo welche Grenzen verlaufen.
Allerdings hättet Ihr diesen Plan unbedingt vor dem Kauf ebenfalls einfordern müssen. Insofern trifft Euch zumindest eine Mitschuld - arglistige Täuschung ist das dann wohl nicht mehr…
Der Nachbar darf seinen Zaun überall setzen, vor allem auf seinem eigenen Grundstück…
Ihr solltet zunächst den Flustückplan einsehen und dann einen Anwalt einschalten…
Hallo,
als Erstes sollten Sie den Makler auf die falschen Verkaufsangaben ansprechen.
Die genaue Grundstücksgröße können Sie sich im Katasteramt / Lageplan kostet ca.20,-€ ,ausdruchen lassen. Es sollten aber auch Grenzsteine vorhanden sein, dieses ist dann auch im Lageplan- Flurstücksnummer ersichtlich.
Dann können Sie mit Ihren Nachbarn über die Einfriedung verhandeln.
Getäuscht kann hier vielleicht nur der Verkäufer haben und macht sich damit Schadenersatzpflichtig.
Wenn der Makler einen bewusst falsch informiert könnt ein Schadenersatzanspruch entstehen.
Eine Einfriedung sagt meiner Meinung nach nichts über die Größe eines Grundstücks aus. Die Grundstücksgrenze erkennen Sie aus einer Liegenschaftskarte der Stadt oder der Gemeinde.
Sprechen Sie doch einmal mit dem Nachbarn. Vielleicht ist er ja bereit den Grundstücksteil zu verkaufen.
eine Flurkarte haben wir schon, aber durch die Abschüssigkeit kann man es schlecht einschätzen, und wir sind halt nich mit dem Zollstock rumgerannt…blöd, nächstes mal machen wir das besser ; )
Tja…ich denke ich geh mal zum Amt…und dann zum Anwalt…hm…grüße und DANKE
Hallo,
sorry, wenn das was ich jetzt schreibe etwas hart klingt, aber es ist leider so:
Makler erzählen oft viel und viel, das nicht stimmt (es mag Ausnahmen geben, aber die sind leider selten),
Habe ich es richtig verstanden, der notarielle Hauskauf ist schon getätigt? Dann muss ich leider sagen, ein Blick auf die Größenangabe im Kaufvertrag sowie ein Auszug aus dem Lageplan des Katasteramtes (Liegenschaftsamtes), hätte gezeigt, wie groß das Grundstück tatsächlicht ist! Und das Ganze dann natürlich VOR Vertragsunterzeichnung.
Frage ist, wer Sie getäuscht hat, und wie sich das nachweisen lässt. Der Nachbar hat m.E. nicht getäuscht, sondern eher der Makler bzw. der Verkäufer, aber wie bereits erwähnt, SIE hätten es nachprüfen können.
Nächste Frage, welchen Kaufpreis haben Sie gezahlt? Wurde der nach Quadratmetern berechnet also z. B. 200 Euro pro qm ? Dann hätten Sie ja nicht zu viel gezahlt, sondern den reellen Preis. Wenn es ein Fixpreis war und der Quadratmeterpreis nun überdurchschnittlich hoch war, wäre zu überlegen, ob man sich mit dem Verkäufer gütlich einigen kann und eine „Verrechnung“ (weniger Grundstück, somit Gelderstattung) macht. Dies wäre aber wieder in einer notariellen Urkunde zu erfassen.
Mal bei der STadt / Kommune / Kreis nachfragen, dort bekommt man die Flurkarte entweder zur Einsicht oder zum Kopieren / Kaufen/ …
Dort kann man die offiziellen Grenzen ansehen…
Um (vor dem Kauf) verbindliche Größen und Grenzen eines Grundstücks festzustellen, gibt es die Katasterämter und deren Kataster-/Flurkarten sowie Eigentumsnachweise. Ferner liegen dort die Zeichnungen (Risse) über die Lage der Grenzsteine. Alles andere (Maklerangaben etc.) haben keine Bedeutung. Jeder Käufer ist im eigenen Interesse in der Pflicht, sich bei den Ämtern etc. über das Nähere zu erkundigen. Angebliche „Täuschungen“ helfen Ihnen deshalb nichts…!!
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.
Ja da hätten sie voher beim Katasteramt mal auf die Flurkarte schauen sollen oder sich einen Ausdruck machen lassen für ca.20- 30,-Euro.Ich glaube kaum das sie den Makler da irgendwie belangen können wenn sie da nicht noch Zeugen haben. Am Ende gilt sie haben unterschrieben und müssen dafür gerade stehen.
Eine ähnliche Erfahrung musste ich auch schon machen.
MfG
Torsten63
Was der Makler sagt, sollte man nicht ungeprüft glauben - vielleicht wusste er es auch nicht besser (schlampig gearbeitet). Ansonsten vorher immer die Katasterkarte einsehen und mal selbst nachmessen oder für ganz genaue, wenn zum Beispiel Grenzsteine fehlen, ein Vermessungsbüro mit der Grenzwiederherstelluung beauftragen. Kostet zwar was, beugt aber späteren Ärger vor… Ansonsten aufs Nachbarrecht berufen und einen gemeinsamen Zaun auf der „richtigen/rechtlich Grenze“ errichten. Eine Täuschungsabsicht ist hier eher schwer nachzuweisen - eher, entschuldigung, eigene Dummheit…
Mit freundlichem Gruß
Willy1301