Hallo zusammen,
mich beschäftigt eine Frage:
Wenn man sich als unverheiratetes Paar gemeinsam ein Haus kauft (50:50), aber einer mehr Eigenkapital einbringt als der andere, wie würde das Geld im Falle einer Trennung wieder auseinander gerechnet? Bekäme jeder die Hälfte, oder anteilig gemäß der Einzahlung? Ändert sich der Sachverhalt, wenn man nach dem Kauf/Finanzierung heiratet? Oder wäre ein Partnerschaftsvertrag ratsam?
Freue mich auf eure Beiträge!
Ich denke in dem Fall wäre es ratsam beim Kauf einen Zusatzvertrag zu machen der beschreibt wieviel jeder der beiden Käufer des Kaufpreises bezahlt hat und dementprechend auch festlegen wie es bei einer Trennung aufgeteilt wird!
Schriftliches Beweismaterial ist bekanntlich immer günstiger, wenn es zum Streit kommen sollte. Denn die Differenzsumme könnte später z.B. als „geschenkt“ betrachtet, oder mit anderen (evtl. strittigen) Posten oder Leistungen „verrechnet“ werden. Fazit: Der Vorgang sollte auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden. Dabei könnte z.B. auch vereinbart werden, was mit diesem Geld beim Eintritt bestimmter Bedingungen (Trennung, Tod, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Hausverkauf, Versteigerung, Vermietung etc.) geschehen soll.
Hallo Kitty,
Wenn man sich als unverheiratetes Paar gemeinsam ein Haus
kauft (50:50), aber einer mehr Eigenkapital einbringt als der
andere
Nur so als Anregung:
Man kann auch eine andere Aufteilung als 50:50 machen…
Grüßle,
Tinchen
s. VorschreiberInnen. Trotz Trennung von Kapital viel Erfolg fürs Gemeinsame 
Mit der Beurkundung beim Notar werden diese Dinge exakt festgelegt. Wenn Unklaheiten bestehen, sollte man sie vorher genau formulieren und mit dem Notar diskutieren. Der Wiederum lässt das Beschlossene in den Vertrag einfließen. So wird es auch im Grundbuch hinterlegt. Diese Informationen gehören zur Beurkundung und werden nicht extra berechnet.
Hulda aus Fulda
Wenn beide den Kaufvertrag unterschreiben ist erst einmal egal was jeder mitbringt. Beide haften für das Objekt. Trennt man sich und das Objekt kann nicht sofort verkauft werden, haften ebenfalls beide mit jeweils 50% weiter. Man muss das schon im Vorfeld vertraglich festhalten und vielleicht auch eine andere Lösung als 50:50 festhalten.