Hauskauf mit Unterstützung des Vaters

Liebe Juraexperten,
ein Mann mit Familie möchte ein bestimmtes Haus kaufen, kann es sich aber nicht leisten. Nun unterstützt ihn sein Vater durch die Zahlung der Hälfte des Kaufpreises (inkl. aller Gebühren, Notar, etc.), die andere Hälfte wird über einen Kredit finanziert, den ebenfalls der Vater aufnimmt, jedoch vom Sohn finanziert wird (Vater erhält aufgrund seiner Bonität bessere Konditionen).
Das Haus soll vom Sohn bewohnt werden, er bezahlt seinem Vater eine „Miete“ (Zinssatz von 3% der investierten Summe). Im Grundbuch steht nur der Vater, soll aber, sobald der Sohn den Kredit abbezahlen hat, auch der Sohn stehen. Das investierte Geld soll dem Sohn dann bei Todes des Vaters vererbt werden. All dies soll in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt werden.
Soll dies beim Notar aufgesetzt werden oder ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden? Oder reicht eine schriftliche Vereinbarung, von beiden unterschrieben? Was muss alles unbedingt in diese Vereinbarung?
Vielen Dank schon im voraus!

Die Veräusserungs- und/oder Erwerbsverpflichtung einer Immobilie bedarf der notariellen Beurkundung. Sie müssen also einen Notar beauftragen. Bei ihm sind alle Fragen hierzu kostenneutral! Ein erfahrener Notar hat einen derartigen Vertragsentwurf schnell mit allen Klauseln für Sie erstellt, nachdem Sie ihm alle Infos gegeben haben. Deshalb kann ich mir den langen Aufsatz hier ersparen (es ist nicht wenig!). Sie sollten aber dennoch erneut schreiben, wenn was offen ist.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe! Wir haben bereits den Notar mit allen unseren wichtigen Punkten versorgt- er wird sie beim Termin gleich mitabfrühstücken. Vielen lieben Dank!

Hallo,

aufgrund des recht komplexen Sachverhaltes kann hier keine verbindliche Auskunft gegeben werden. Ich würde einen Notar, der ja immer auch gleichzeitig Rechtsanwalt ist, konsultieren.

Viele Grüße

Jörg Kiel

Danke Herr Kiel, wir haben Ihren Rat bereits verfolgt und werden diese Punkte über den Notar klären.
Herzlichen Gruß und vielen Dank!

Aus der Verwendung des Begriffs „Jura“ statt „Jus“ schließe ich, dass sich die Frage auf deutsches Recht bezieht. Ich bin jedoch österreichischer Jurist. Grundsätzlich rate ich aber dringend davon ab eine derartige Vereinbarung ohne anwaltliche Hilfe abzuschließen. Neben den offensichtlichen Risiken (z.B. was ist, wenn ein Gläubiger des Vaters auftaucht) gibt es noch ein paar Risiken, an die man als Nicht-Jurist nicht denkt (z.b: Pflichtteilsanrechnung).