Kann ich mit einer nicht notariell beglaubigten Vorsorgevollmacht mein Elternhaus von meiner Mutter (Pflegefall) abkaufen?
Gruß Minnie
Hallo erstmal,
Kann ich mit einer nicht notariell beglaubigten
Vorsorgevollmacht mein Elternhaus von meiner Mutter
(Pflegefall) abkaufen?
Nein, das wird nicht gehen. Vollmachten für Grundstücksgeschäfte müssen notariell sein. Zudem müsste in diesem Fall auch ausdrücklich eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäft, da Du auf beiden Seiten stehst, einmal als Du selbst und einmal als Vertreter der Mutter) erklärt sein.
Ohne Genehmigung des Vormundschaftsgerichts wird es also nichts werden.
Gruß vom Wiz
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Legt das Vormundschaftsgericht einen Kaufpreis fest?
Gruß Minnie
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Hallo,
Legt das Vormundschaftsgericht einen Kaufpreis fest?
Jein, es wird - wenn es dem Geschäft überhaupt zustimmt - dann nur zu einem Preis zustimmen, der sich an einem aktuellen Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen orientiert. D.h. es muss nicht genau der Gutachtenpreis gezahlt werden, aber hiervon ausgehen wird man ggf. gewünschte Abschläge aus diskutieren.
Gruß vom Wiz