Hauskauf mit wohnrecht ohne eintrag im grundbuch ?

Hallo,
Ich möchte ein Haus kaufen aber…
Ich erkläre die Situation… Schwiegermutter von mein Verkäufer hat Wohnrechte in diesen Haus die wir kaufen wollen aber sie ist Demenz krank und lebt zurzeit in Altersheim ,die Wohnrechte sind nur in Testament aufgeschrieben und nicht in Grundbuch und sie will uns das Haus verkaufen.
Meine frage ist ob wir nach den kauf irgend welche Probleme bekommen können zum Beispiel von Sozialamt ?

Bin hier überfragt!

hallo aposhbs
leider kann ich ihnen bei diesem problem nicht weiterhelfen
gruss sicha

Hallo,
das Haus gehört nicht der Schwiegermutter, sondern dem Verkäufer -wohl allein-. Das Wohnrecht ist im Grundbuch nicht eingetragen, also alles kein Problem.
Das Einzige, was Sie beachten müssen ist, dass die belegte Wohnung, ich hoffe, dass sich das Wohnrecht nicht auf das ganze Haus bezieht, betrifft nur eine Wohnung evtl., der Schwiegermutter zur Verfügung gestellt werden muss. Sie sollten in dem Kaufvertrag vereinbaren, dass den Vertragsparteien bekannt ist, das ein nicht dinglich abgesichertes Wohnrecht besteht, der Verkäufer aber Sie als Käufer von allen etwaigen Ansprüchen der Schwiegermutter freistellt und für etwaige Forderungen der Schwiegermutter, des Sozialamtes oder sonstiger Behörden, freistellt. Dann haben Sie keine Verpflichtungen. Oder Sie müssten die bestimmte Wohnung bei Bedarf der Schwiegermutter zur Verfügung stellen. Es könnte auch sein, dass das Sozialamt eine „Scheinmiete“ für diese Wohnung von dem Verkäufer, falls Sie das Wohnrecht wirtschaftlich aber übernehmen, von Ihnen verlangen kann.
Also, wenn Sie das Objekt, wie oben geschildert, völlig lastenfrei erwerben, können Sie keinen Fehler machen.
MfG
PB

Hallo,soweit mir bekannt ist,kann das Sozialamt auf das Wohnrecht zugreifen.Dies wäre mit einer finanzielen Ablöse möglich.

Die Wohnberechtigte kann nicht das Haus an Sie verkaufen, sondern nur der Eigentümer. Bei Demenz könnte die Geschäftsfähigkeit zumindest eingeschränkt sein, was bedeuten kann, dass zunächst ein Betreuer vom Gericht bestellt werden muss. Dieser bedarf zur Verfügung über das Wohnrecht der gerichtlichen Genehmigung. Wird sie erteilt, dann kann das Amt keine Ansprüche gegen den Käufer durchsetzen. Der den Vertrag beurkundende Notar sollte vorweg ins Bild gesetzt und über den Weg oder Ablauf befragt werden. Er wird sicher gern Hinweise geben, zumindest das Vormundschaftsgericht beim Amtsgericht (am Wohnsitz der Wohnberechtigten).
Falls Sie weitere Fragen haben, dann schreiben Sie erneut, aber bitte alle Infos mit möglichst allen Fakten wiederholen.
Grüße von der Unteren Weser
H. Gintemann
(Seit 2003 Mitglied und 1936 Fragen beantwortet)

Hallo aposhbs,
leider kann ich diese Frage nicht beantworten. Ich habe keine Ahnung wie das mit Wohnrecht und Sozialamt laufen könnte.
mfg
Lara50

Tut mir leid, Weiß ich auch nicht.

Hallo,
von Sozialrecht habe ich keine Ahnung,
aber ihr als Käufer hab da doch nichts mit zu tun, es sei denn ihr seit mit der Dame im Alterheim verwandt.
Das Problem mit dem Sozialamt hat ggf. der Verkäfer und nicht ihr als Käufer!

sorry, keine Ahnung

Sorry für die Verspätung.

Ein wohnrecht ist nur dann unanfechtbar, wenn es notariel gemacht ist und auf Rangstelle I im Grundbuch steht. Wenn es an späterer Rangstelle eingetragen ist, so kann dies z.B. bei Kreditkündigung durch die Bank keinen Sinn mehr machen. Es kommt immer darauf an, wie dieses Wohnrecht abgesichert ist.
Würde hier falls es in Bayern ist, den Rat eines Notars einholen.

Hallo,

ich war lange krank, daher die späte Antwort. Brauchst Du sie noch? Ingeborg

Nein Danke.
Die Sache hat sich schon geklert.
Mfg. A.P.

Hallo,

ich war lange krank, daher die späte Antwort. Brauchst Du sie
noch? Ingeborg