Hauskauf-Notar-Bezahlung

Situation:

ein Kaufvertrag wurde beim Notar unterschrieben. (Kaufpreis fällig am…, jedoch nicht vor Zahlungsaufforderung vom Notar…) Dann kommt der Brief vom Notar mit der Zahlungsaufforderung (nachdem das im Vertrag angegebene Zahlungsdatum überschritten ist).
Welche Zahlungsfrist gilt dann für den Käufer?

Danke!

Nina

Der Notar gibt vor in welchem Zeitraum jetzt gezahlt werden muss,
hier gilt das angegebene Zahlungsziel des Notars!
Denn vorher muss nicht gezahlt werden, da für Sie erst eine Sicherheit im Sinne des Grundbuchs besteht, so bald die Vormerkung der Eigentumsumschreibung (Neuer Eigentümer)dort Eingetragen ist.
Dies wird dem Notar vom Grundbuchamt mitgeteilt und daraufhin erfolgt das Kaufpreisfälligkeitsschreiben vom Notar!

Es gibt aber natürlich die Möglichkeit eine Vorab Zahlung zu vereinbaren. Da dies gefahren für den Ersteher bürgt wird der Notar daraufhin weisen!

www.finanzierung-ohne-eigenkapital.de
A.Meier
Wohnungskauf ohne Eigenkapital
Hauskauf ohne Eigenkapital

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