Hallo, Guten Morgen!
Wir werden ein Haus kaufen! Das hat sich gestern entschieden. Es stellt sich nun die Frage, wie wir - nachdem der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben ist - möglichst schnell und rechtssicher an das Haus kommen und anfangen können, umzubauen. Können wir direkt an den Eigentümer überweisen, ohne dass die Auflassungserkärung im Grundbuch eingetragen ist? Anscheinend müssen auch noch weitere Formalien geklärt werden (Vorkaufsrecht der Gemeinde etc.), bevor wir überweisen sollen. Oder ist in diesem Fall ein Notaranderkonto nötig? Wann und wie findet die Übergabe statt und was wird da eigentlich gemacht?
Danke für eure Antworten! Carolin
wenden Sie sich für solche Fragen bitte direkt an den Notar!
Hallo,
der Notar organisiert alles, damit der Kaufvertrag rechtssicher über die Bühne geht. Dafür bekommt man schon vor dem Kauf einen Entwurf, wo man Dinge zum Vorteil für sich ändern kann.
I.D.R. werden zum Fluß der Kaufpreiszahlung folgende Dinge vereinbart:
- Übergabe Räumung des Verkäufers (wenn erwünscht)
- Eintragung Auflassungsvormerkung (zur Sicherheit, daß nicht an andere verkauft werden
- Verzicht der Gemeinde aufs Vorkaufsrecht (haben sowieso kein Geld, daher wird das nicht kommen)
- Löschung der Grundschulden des Alteigentümers.
Mit Übergabe erfolgte die Kaufpreiszahlung.
Auf ein Notaranderkonto kann verzichtet werden, wenn die Rechtslage klar ist. Doch bei Erbengemeinschaften, Schulden des Alteigentümers würde eine Einrichtung schon zu empfehlen sein.
Es reicht völlig, wenn Sie diese Fragen beim Notartermin klären.
Das ist rechtssicher, wird von Ihnen sowieso bezahlt und ist das sicherste überhaupt.
Sie können direkt überweisen, wenn Sie das Geld haben. Wenn es mit einem Kredit läuft, überweist die Bank.
Warten Sie auf die Auflassung!
Übergabe dient zur Klärung von Fragen und ev. Mängeln. Wo ist der Stromzähler etc…
Schlüssel, Dokumente, wie geht die Heizung usw…
Ruhig Blut, ihr habt wohl schon ein konkretes haus in Sicht?
Mit freundlichem Gruß
falko
Hallo Carolin,
deine Fragen sind alle direkt beim Notartermin zu klären. Der Notar gibt konkrete und verbindliche Antworten auf deine Fragen und ggf. fließen sie in den Vertrag mit ein.
Es ist nicht erforderlich, dass der Kaufpreis erst auf das Anderkonto überwiesen werden muss, es kann gleich an den Verkäufer überwiesen werden. Der wiederum informiert den Notar, dass er an dem und dem Tag das Geld erhalten hat. Dieser Weg spart natürlich auch Geld. Das Vorkaufsrecht der Gemeinde ist grundsätzlich nicht auszuschließen. Ohne dass die Gemeinde über den Kauf informiert wird, wird es keine Eintragung ins Grundbuch geben. Dieses Vorkaufsrecht dient dazu, dass die Gemeinde klären kann, ob z.B. eine Verbreiterung der Straße geplant ist und sie nun diese Gelegenheit nutzen kann, um - ohne ein langwieriges Enteignungsverfahren einleiten zu müssen - an den erforderlichen Grund und Boden zu kommen. In der Regel passiert da aber nichts, es ist eine reine Formsache. Andernfalls hätten ihr längst über die Medien erfahren, dass Planungen anstehen.
Der Notar ist übrigens für diese ungeklärten Dinge da und klärt sie auch mit allen Beteiligten.
Viel Glück mit dem neuen Haus wünscht Hulda aus Fulda
Herzlichen Glückwunsch. Auf JEDEN Fall das Notaranderkonto und ihr könnt den/die ja auch fragen, was er/sie zu den anderen Punkten rät. So haben wir es jedenfalls gemacht. War zum Glück kein Problem und wir haben mit einer Anzahlung gearbeitet - Rest nach Übergabe des Hauses. Good luck.