Hauskauf Notarvertrag

Hallo,

die Verkäuferin eines MFH(4 WE), die im EG mit Ihrer Tochter wohnt, hat mir mündlich vor dem Notartermin mündlich mitgeteilt, dass das Haus bis Ende Juli leer sein wird.
Nun ist das auch fast so, abgesehen von der Wohnung indem Sie lebt sind alle ausgezogen. Nun hat Sie aufeinmal einen langfristigen Mietvertrag aus dem Hut gezogen! Meiner Meinung nach hätte Sie mir mitteilen müssen, dass ein langfritstiger
Mietvertrag mit Ihrer Tochter existiert! Es ist meiner Meinung eine arglistige Täuschung! Wie seht ihr das???

Danke euch im Voraus für eure Bemühungen!

Gruss

Hallo,
es sollte eigentlich klar sein, das mündliche Absprachen keinen Wert haben. Bei einem Hauskauf/verkauf zählt nur das schriftlich vereinbarte, deswegen macht man das ja auch vor dem Notar.
Ob da nun arglistige Täuschung vorliegt, würde ich auf jedenfall mit einem Anwalt besprechen, aber wenn du dafür keine glaubhaften Zeugen hast, dürfte das schwer zu beweisen sein. Aber mach dich bei einem Anwalt scvhlau, denn den wirst dann auf jedenfall brauchen.
Viel Erfolg

Guten Morgen melon
gültig ist dass, was im Kaufvertrag steht. Mündliche Mitteilungen usw. sind ungültig.
Im Kaufvertrag gehört auch, dass z. Bsp. ein langfristiger Mietvertrag besteht.
Fehlen diese Angaben, ist das arglistige Täuschung u. du kannst rechtlich dagegen vogehen.
Dazu solltest du dir rechtlichen Beistand zur Seite nehmen.
Liebe Grüße
Heike

genau so !

ich denke, auf mündliche aussageb kann man sich nicht verlassen.
Mietvertrag und Kündigungen hätten geprüft weden müssen.
Bleibt nur Kündigung schreiben.

Hallo,
arglistische Täuschung lassen wir einmal außeracht. Normalerweise existieren bei einem Mietshaus immer Mietverträge, und diese lässt man sich vor Abschluss eines Kaufvertrages zeigen. Offensichtlich ist dies bei Dir nicht erfolgt.
Spreche mit dem Notar vor dem Notartermin und lass Dir eventuell den Entwurf der Urkunde zeigen. Hier kann gegebenenfalls ein Räumungstermin festgelegt werden.

Viel Erfolg und freundliche Grüße
Udo

Hallo Melon,

es ist für einen Außenstehenden, der die Verträge nicht kennt, schwer eine richtige Antwort zu geben. Normalerweise gibt es im Vetragswesen keine Nebenabreden - alles steht im Vetrag.

Wenn nun aber eine Partei einfach nicht auszieht - obwohl im Vetrag steht, dass das Haus leer übergeben wird - kannst du diese Partei herausklagen bzw. die Wohnung nach den gesetzlichen Bedingungen räumen lassen.

Wende dich bitte zwingend an den Notar, der den Kauf beglaubigt hat.

Hulda aus Fulda

ich sehe es wie du. Aber bei so einem Thema ist eine rechtliche Beratung sicher nicht zu teuer, oder? Viel Erfogl

Hallo,

Gibt es Zeugen für das mündliche Gespräch?
Brauchen Sie die Wohnung?

Gruß
falko

Das ist sicherlich nicht zu teuer. Ich habe bereits rechtliche Beratung. Es ist aber immer gut im Forum sich Anregungen zu holen, weil der Rechtsanwalt manchmal auch nicht immer die Zeit hat ich richtige Entscheidung zu treffen.

Gruß
Melon

ich sehe es wie du. Aber bei so einem Thema ist eine
rechtliche Beratung sicher nicht zu teuer, oder? Viel Erfogl

Hallo, es gibt Zeugen dafür dass die Wohnung zum 1. Juni geräumt werden sollte. Grüße.Melon

Ich brauche die Wohnung nicht. Ich hatte der Eigentümerin klar gesagt das ich das Haus vermieten werde und ein Finanzierungskonzepte fuer jede Wohnung vorgelegt Grüße.Melon

Das heißt, Sie wollen Miete einnehmen und die von der jetzigen Mieterin reicht nicht oder sie wollen modernisieren?

Wie auch immer, ab zum Anwalt, wenn sie die Leute raushaben wollen. Aber Mieteinnahmen sind ja da.

Gruß
falko

Ich brauche die Wohnung nicht. Ich hatte der Eigentümerin klar
gesagt das ich das Haus vermieten werde und ein
Finanzierungskonzepte fuer jede Wohnung vorgelegt Grüße.Melon

wurde denn im Kaufvertrag vereinbart, dass die Immobilie frei zu übergeben ist?

MfG

Jens Gause

Hallo Melon,

die Frage haben wir in ähnlicher Form doch schon mal vor 10 Tagen beantwortet.

Gruss
TW

Hallo melon,

kann da nicht wirklich was zu sagen. Nur soviel, mündliche Vereinbarungen ohne Zeugen haben keine Rechtswirksamkeit.

LG hubu

Hallo,

leider kann ich Ihnen hier nicht helfen. Solche Absprachen müssten eigentlich im Kaufvertrag festgelegt sein.

Mit freundlichen Grüßen

mitredenwill