Hauskauf oder Überschreibung

Hallo zusmmen
Ich möchte mit meiner Familie in das Haus meiner Eltern einziehen (Wert der Immobilie festgelegt mit dem Berliner Testament 150.000€). Mein Vater leidet an Demenz, meine Mutter ist Lungenkrank, sie sollen das lebenslange Wohnrecht bekommen (Pflege der Eltern kommt auf uns zu). Ein Anwalt sagte mir der Wert von 150.000€ reduziert sich um ca. 70.000€ wegen dem Lebenslangen Wohnrecht für meine Eltern. Mein Plan wäre 80.000€ über eine Hypothek aufzunehmen und meinen Eltern das Haus abzukaufen und sie können meinen beiden Schwestern jeweils 40.000€ auszuzahlen. Geht das so einfach oder ist es besser das Haus überschreiben zu lassen. Was habt Ihr für Erfahrungen.
Vielen dank

Grundsätzlich geht fast alles, worüber Sie sich mit Ihren Angehörigen einig werden.

Warum sollen Ihre Schwestern ausgezahlt werden? Das Haus soll Ihnen doch nicht vererbt, sonder verkauft werden.
Oder erhalten Sie auch 40 000 Euro Erbe? Sonst verstehe ich den Zusammenhang nicht.

Aus beruflicher Erfahrung kann ich nur raten, sich wirklich klar zu machen, was es heißt, einen dementen Vater und eine pflegebedürftige Mutter selber zu versorgen.
Am Ende erkennen Sie ihren Vater nicht mehr wieder, genauso wie er niemanden erkennt. Sie sind tag und nacht im Einsatz, wie bei Babys, aber schlimmer.
Mit Wohnrecht? Rate eher nicht, gerade bei Kauf. Andererseits wollen Sie sich die Pflege schon im Vorfeld bezahlen lassen und erhalten das Haus billiger.
Wenn die Alten ins Heim müssen und das Haus vererbt/verschenkt unter 10 Jahren und nicht verkauft wurde, sind Sie zahlungspflichtig für das Altenheim, denn es besteht ja lebenslanges Wohnrecht! Oft müssen die Leute dann wieder das Haus verkaufen, weil das HEim zu teuer ist…

Ich würde so ein Haus nicht geschenkt wollen, wenn die Pflege meiner Eltern bzw. Wohnrecht includiert ist.

VG,
falko

Hallo Falko
Vielen dank für Ihre Antwort. Was haben wir sonst für Möglichkeiten? Einfach nur auf Miete wohnen, was passiert dann wenn beide Elternteile verstorben sind. Was mit meinem Vater noch auf uns zukommen kann, weiss ich aus eigener Erfahrung, da ich selber 3 Kinder habe, ist es mir nur möglich dies bis zu einem gewissen Punkt zu machen. Die Situation ist sehr schwierig und ich bin mir bis jetzt noch nicht klar über eine Lösung. Aber das mit der Auszahlung der 40.ooo€ an meine Geschwister habe ich mich auch gefragt, ob mir dann auch noch ein Teil des Betrages zusteht.
Über weitere Informationen und Tipps freue ich mich sehr.
Freundliche Grüsse

Hallo,

wenn die Eltern versterben, erben die Kinder anteilig, wenn nichts anderes im Testament steht. Dann müßten Sie Ihre Geschwister auszahlen, wenn Sie im Haus wohnen bleiben wollen und es besitzen. Allerdings gehört nach dem Berliner Testament erstmal alles dem verbliebenen Ehepartner, das beide gleichzeitig sterben, ist ja eher ungewöhnlich.

Wenn Sie mieten, gehört das Haus im Todesfall bei 3 Kindern jedem zu einem Drittel, egal, wieviel Pflege Sie vorher an Ihren Eltern vollbracht haben. Es sei denn, sie legen vorher fest, daß die Pflege bezahlt wird, gleich oder als Erbteil.
Da entsteht ja auch meistens das Problem, daß dasjenige Kind, welches noch jahrelang die Eltern versorgt hat, „gefühlt“ auch mehr Anspruch aufs Erbe entwickelt.
Müssen Sie denn unbedingt im Haus Ihrer Eltern wohnen?

Gruß,
falko

Hallo,

es stellt sich die Frage, ob Ihre Schwestern mit dieser Lösung einverstanden sind. Da die Lebenserwartung Ihrer Eltern nicht mehr so groß scheint, könnten die Schwestern ja Probleme mit der Differenz zwischen 150.000 und 70.000 haben, die das lebenslange Wohnrecht ausmacht. Dann würde es zu einem Rechtsstreit kommen.
Am Besten besprechen Sie das mit den Erben und versuchen eine Einigung zu erzielen…