Hat ein potenzieller Käufer eines Mehrfamilienhauses ein Recht auf die vollständige Besichtigung incl. aller Mietswohnungen oder kann ihm dies von Verkäufer verweigert werden?
Im speziellen Fall wurde bereits eine Außen-Besichtigung des Gebäudes mit Besichtigung eines Treppenhauses und eines Dachbodens durchgeführt, und der Käufer hat dem Verkäufer ein vorläufiges Angebot unterbreitet welches dieser angenommen hat. Der Verkäufer hat bereits einen Notar beauftragt einen Kaufvertrag aufzusetzen. Die Besichtigung der Wohnungen und des zweiten Treppenhauses wird vom Verkäufer jedoch verweigert, solange kein Kaufvertrag unterschrieben ist.
Hat ein potenzieller Käufer eines Mehrfamilienhauses ein Recht
auf die vollständige Besichtigung incl. aller Mietswohnungen
Der potentielle Käufer hat zunächst einmal überhaupt keine Rechte an der Immobilie.
oder kann ihm dies von Verkäufer verweigert werden?
Ja natürlich! Dann ist aber auch klar, dass der Verkäufer einen Dummen sucht, den er übers Ohr hauen will.
Aber: Ein Mensch, der den Kaufvertrag über eine Immobilie unterschreibt, ohne vorher in jede Ecke geguckt zu haben, kann gar nicht wissen, auf was er sich einlässt und müsste verrückt sein, wenn er die Unterschrift leistet. Der potentielle Käufer sollte, falls er nicht selbst über den Sachverstand verfügt, die Besichtigung zusammen mit einem Sachverständigen durchführen. Wird an irgend einer Stelle der Einblick verweigert, lässt man als Käufer die Finger vom Objekt oder verringert das Preisangebot sehr deutlich. Beide Varianten wirken augenblicklich und Fragen, wer welche Rechte hat, stellen sich dabei nicht.
ehrlich gesagt verstehe ich weder die Antworten noch die Frage:
Entweder machen die Mieter freiwillig die Wohnungstür auf oder aber es gibt m.E.
das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung - damit ist m.E. jeder, ausser bei Gefahr in Verzug (Wasserrohrbruch, Brand) vor der Wohnungstür. Polizei dürfte noch mit einer Anordnung zur Durchsuchung hineinkommen. Na ja und dann eben noch nach einer Räumungsklage, die sich monatelang vor Gericht hinzieht… die Möglichkeiten sind also m.E. sehr begrenzt - wenn ich mich nicht irre… lasse mich gern eines Besseren belehren.
Wenn also der Verkäufer eben genau die letztgenannte Klientel in seinem Objekt hat… dann weiss er was er tut… und ich wüsste es auch.
Im speziellen Fall wurde bereits eine Außen-Besichtigung des
Gebäudes mit Besichtigung eines Treppenhauses und eines
Dachbodens durchgeführt, und der Käufer hat dem Verkäufer ein
vorläufiges Angebot unterbreitet welches dieser angenommen
hat. Der Verkäufer hat bereits einen Notar beauftragt einen
Kaufvertrag aufzusetzen. Die Besichtigung der Wohnungen und
des zweiten Treppenhauses wird vom Verkäufer jedoch
verweigert, solange kein Kaufvertrag unterschrieben ist.
Ist das Rechtens?
Rechtens hin, rechtens her. Auch schnuppe, was nun ein „vorläufiges“ Angebot sein soll.
Aber ich frag mich grad, wie man auf die Idee kommt, einen wie auch immer gearteten Preis abzugeben - der offensichtlich so gut ist, daß der Verkäufer sich im Galopp zum Notar aufmacht - ohne das Objekt überhaupt vollständig gesehen, geschweige denn genau geprüft zu haben?
Hallo, ich verstehe die Antwort von Keuper nicht. In jedem
herkömmlichen Mietvertrag ist ein Passus enthalten, dass der
Mieter dem Kaufinteressenten die Wohnung zeigen muß.
Am Mietverhältnis ändert sich doch nichts. Bekanntlich
bricht Kauf nicht Miete. Gruß
Ja, aber als potentieller Käufer würden dann bei mir alle Warnglocken anschlagen und ich würde auf den Kauf verzichten.
Denn wenn der Verkäufer nix zu verbergen hat, dann kann er alle Teile des Hauses herzeigen und nicht nur einen Teil
ein potentieller Käufer hat leider nicht das Recht jede Wohnung zu sehen.
Aber der Käufer hat auch nicht die Pflicht das Objekt zu kaufen.
Prakmatische Lösung: Die Teile die nicht besichtigt werden konnten haben einen Wert von 0€. Oder noch besser, ein Teil hat laut Verkäufer den Wert von 1000€, dann geht das mit -1000€ ins Angebot ein weil das die maximalen Instandsetzungskosten sind.
Ich würde die Immobilie erst kaufen nachdem sie vollständig mit einem Gutachter begangen wurde(Die 500€ wäre mir der Gutachter Wert außerdem erleichtert dies die Finanzierung wenn ein Gutachter sagt, dass Objekt x hat den Wert y). Dass der Verkäufer so schnell zum Notar rennt lässt bei mir alle Alarmglocken angehen.
Bekannter Messi in einer Wohnung und der Müll stapelt sich Im Hausflur, Mietpreller, Schimmel, größerer Wasserschaden, Stadtbekannter Drogentreff und alles im 2ten Treppenhaus?