Guten Tag,
muss ein Hausverkäufer den Makler mit Kunden ins Haus lassen zur Besichtigung, obwohl der Besitzer das Haus schon vor dem Maklervertrag jemanden zugesagt hat? Der Makler hat die 79jährige Damen wortgewannt „über den Tisch gezogen“. Die Verkäuferin ist sich mit dem Käufer einig. Der Vertrag läuft noch bis Ende Juni, die Käufer wussten schon 14 Monate vor dem makler, dass es verkauft werden soll.
Der Käufer muss keine Provision zahlen, aber der Verkäufer - dies ist klar! Sollten die Käufer dem Makler vorschlagen, einen Teil der Provision zu zahlen (30% - 50%), damit der vertrag sofort aufgelöst werden kann?
Das hängt alles vom Vertrag der alten Dame ab, aber im allgemeinen gilt:
muss ein Hausverkäufer den Makler mit Kunden ins Haus lassen
zur Besichtigung, obwohl der Besitzer das Haus schon vor dem
Maklervertrag jemanden zugesagt hat?
Nein, sie hat ihr Hausrecht ja nicht aufgegeben und die Käufer darf sie selber auswählen.
Der Makler hat die
79jährige Damen wortgewannt „über den Tisch gezogen“. Die
Verkäuferin ist sich mit dem Käufer einig. Der Vertrag läuft
noch bis Ende Juni, die Käufer wussten schon 14 Monate vor dem
makler, dass es verkauft werden soll.
Das ist unerheblich. Wenn im Vertrag steht, dass der Makler am Verkaufserlös beteiligt wird und er irgendwie mit den potenziellen Käufern in Kontakt getreten ist, dann bekommt er seine Provision.
Wenn die noch nichts miteinander zu tun hatten, könnte es kostenärmer ausgehen, wobei der Makler eventuell für den Fall des Nichtverkaufes auch eine Provision vereinbart hat (–> Vertrag ansehen!).
Der Käufer muss keine Provision zahlen, aber der Verkäufer -
dies ist klar! Sollten die Käufer dem Makler vorschlagen,
einen Teil der Provision zu zahlen (30% - 50%), damit der
vertrag sofort aufgelöst werden kann?
Entweder der Verkäufer muss nichts zahlen, dann muss er auch kein Angebot abgeben. Oder er muss zahlen, dann wird der Makler es nicht annehmen.