Hallo, ich habe mir vor ein paar Wochen ein Haus zum Kaufen angeschaut. Es hat mir sehr gut gefallen, beim Besichtigungstermin wurde mir kurz gesagt, dass es für einen Gartenschuppen 8x3 Meter keine Baugenehmigung gibt aber die Nachbarn nichts dagegen hätten. Ich habe mir das Haus zu einem späteren Termin noch einmal angeschaut und da es hat mir wieder gut gefallen, deshalb habe ich zugesagt. Es wurde nur mündlich ohne Vorvertrag zugesagt! Allerdings bekam ich vom Notar vorab einen Vertragsentwurf auf dem noch einmal auf diesen Gartenschuppen hingewiesen wurde und nun plötzlich von mir verlangt wird, dass ich mich verpflichte eine nachträgliche Baugenehmigung zu holen oder schlimmstenfalls den Gartenschuppen auf meine Kosten abreisen muss!?! Habe dann noch einmal beim Verkäufer nachgefragt und der meinte ich soll mir keine Sorgen machen, die Nachbarn und die Gemeinde hätte nichts dagegen. Habe aber trotzdem ein paar Tage später mal bei der Gemeinde (Bayern) nachgefragt - und die Mitarbeiterin war ganz schockiert und entsetzt über 8 Meter Grenzbebauung. Ab diesem Zeitpunkt wurde mir erst so richtig klar, dass es doch ein großes Problem ist. Habe den Notar angerufen und sogar der meinte er würde den Kaufvetrag so nicht unterschreiben! Ich fühle mich mittlerweile etwas über den Tisch gezogen da mir die Tragweite bei der Besichtigung bezüglich der nicht vorhandenen Baugenehmigung nicht bewusst war. Der Verkäufer möchte nicht mal am Preis etwas machen - da er natürlich behauptet, er hätte es mir vorher gesagt!?! Mittlerweile habe ich so ein schlechtes Gefühl, dass ich am liebsten den Notarttermin absagen möchte und meine mündliche Zusage zurückziehen möchte. Ich fühle mich echt getäuscht. Komme ich trotz mündlicher Zusage aus dem Vertrag und was könnte mir passieren? Es wurde bisher kein Kaufvertrag abgeschlossen - es besteht lediglich eine mündliche Zusage (allerdings mit dem Wissen des Schwarzbaus). Vielen Dank
Hallo,
da wohl auch kein Bausachverständiger zu Rate gezogen wurde - was weitaus schlimmer als die 24m² Schuppen ist! - sollte man sowieso den Termin nicht antreten.
Offenbar basiert das Kaufinteresse auf Lügen des Besitzers. Wo er dann wohl noich gelogen hat?
Auch wenn die Kaufabsicht mündlich vorgetragen wurde und auch wenn man sich eigentlich handelseinig war, so basiert das alles doch auch auf der Angabe, Nachbarn und Stadt hätten nichts dagegen.
Finger weg, jetzt erst mal.
Lass das alles vom Fachmann prüfen, der kann auch beurteilen, ob der Mangel der fehlenden Genehmigung heilbar ist, ohne dass man den Schuppen abreißen muss.
Vielen Dank für die Antwort. Denke auch, dass es besser ist erstmal die Finger weg zulassen. Mein Anwalt meinte aber es könnte mir immer passieren, dass ich zumindest wegen der verbindlichen Kaufabsicht (Zusage) belangt werden könnte…
Hallo!
Es ist nicht ausgeschlossen, dafür eine Genehmigung zu erhalten.
Ggf. mit einem kleinen Rückbau und/oder einer Zustimmung des Nachbarn.
Nebengebäude ohne Feuerstätte mit einer Nutzfläche bis zu 20 m2 brauchen zur Grundstücksgrenze keine Abstandsflächen einzuhalten,
wenn an der Grenze eine Wandhöhe von 3 m im Mittel nicht überschritten wird; die Höhe von Dächern mit einer Neigung bis 75 Grad und Giebelflächen im Bereich des Dachs bei einer Dachneigung bis zu 75 Grad bleibt außer Betracht.
Insgesamt darf diese Grenzbebauung auf dem Grundstück 50 m2 Gesamtnutzfläche, sowie eine Gesamtlänge der Außenwände von 8 m je Grundstücksgrenze nicht überschreiten;…
Auszug Bayr. Bauordnung
MfG
duck313
Vielen Dank für die Nachricht. Mir geht es mom. eher darum, dass ich mich vom Verkäufer getäuscht fühle… ob es eine spätere Baugenehmigung gibt kann mir ja keiner garantieren? Und meine ganze Freude auf das Haus ist mittlerweile weg. Der Notar hat mir empfohlen einen Kostenvoranschlag für den Abriss einzuholen und dies im Kaufpreis zu mindern (aber mir hat dieser Schuppen ganz gut gefallen und war mit eine Kaufentscheidung). Der Verkäufer stellt sich derzeit stur und behart darauf es mir vorher gesagt zu haben! Aber ich konnte ja nicht davon ausgehen, dass er so einen Text (ich muss jetzt eine Baugenehmigung beantragen oder ansonsten alles abreissen lassen) in den Vertrag aufnimmt. Das war so vorher nie besprochen gewesen!
Hallo,
genau deswegen
Mir geht es mom. eher darum, dass ich mich vom Verkäufer getäuscht fühle
Finger weg, wer weiss, was da noch so alles für Kleinigkeiten lauern.
Denn der Amtsschimmel ist jetzt geweckt und wer weiss , was da so bei raus kommt.
Hallo,
also du möchstest da haus nur mit Schuppen, Schuppen muss ggf Weg, daher möchtest du das haus wohl nicht mehr.
Der Eigentümer will einen Betrag auf dem ihr euch nciht einigen Könnt, für weniger will er nicht verkaufen.
Da sehe ich auf beide Seiten kein Interesse sich zu einigen und den kauf durchzuführen.
Was ist also nun das Problem, ausser ein paar angefallene Kosten?