Hauskauf / Räumung der Einbauküche

Hallo zusammen,

ich benötige zu folgendem Sachverhalt einen Rat/eine Info zum rechtlichen Hintergrund:

Kauf einer bestehenden Immobilie (Haus)
Einbauküche vorhanden
Verkäufer möchte diese stehen lassen
Käufer haben keinen bedarf an dieser Küche
Objekt wurde geräumt, Küchenmöbel stehen noch
im Kaufvertrag wurde die Einbauküche nicht als „zusätzliches Kaufobjekt“ erwähnt

Kann der Käufer darauf bestehen, dass die Einbauküche entfernt wird?

Vielen Dank,
Flintstone

Kann der Käufer darauf bestehen, dass die Einbauküche entfernt wird?

Das hängt davon ab, was im Vertrag vereinbart wurde. Immobilien werden normaler gekauft „wie sie sind“. Die Räumung der EBK hätte also ausdrücklich im Kaufvertrag festgeschrieben werden müssen.

Gruß

Nordlicht (IANAL)

Hallo,

das ist die Sache mit dem Begriff „Einbauküche“. Das normalerweise umgekehrte Problem besteht darin, dass im Vertrag nichts zu Bestandteilen und Zubehör geschrieben wird, und der Verkäufer dann bis zu den Lichtschaltern alles abschraubt, was irgendwie noch ausbaubar ist. Da kann man dann mit der gesetzlichen Regelung in Bezug auf Gebäudebestandteile (durch Einbau) und dem gesetzlichen Zubehörbegriff kommen, wonach alles Zubehör einer Immobilie mitverkauft wird, wenn nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen.

Eine Einbauküche steht da immer ein wenig auf der Kippe bzgl. Entfernbarkeit. Und so könnte man schon dazu kommen, dass sie mit verkauft wurde. Wenn aber vorab in beweisbarer Art geklärt wurde, dass die Einbauküche nicht als Wertgegenstand sondern als zu entsorgender, störender Unrat betrachtet wurde, dann sollte man den Abbau durchsetzen können.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Verkäufer möchte diese stehen lassen
Käufer haben keinen bedarf an dieser Küche

Das klingt nicht so, als hätte man sich da vor dem Verkauf drüber geeinigt, aber danach, als wäre die Küche im Angebot des Verkäufers enthalten gewesen.
Wenn es (vor allem die Elektrogeräte) nicht wirklich Schrott ist, kann man bei der Caritas, einem Gebrauchtmöbelhaus oder der örtlichen Abfallberatung (die dann vielleicht den passenden Ansprechpartner nennen können) nachfragen, ob sie Verwendung dafür haben und es dafür kostenlos oder gegen eine Spende abholen.

Cu Rene