Hallo Kai,
bitte berücksichtige, dass es sich bei meinen Antworten nicht um Rechtsberatung sondern lediglich um unverbindliche summarische Auskünfte handelt.
Was im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist, ergibt sich aus den jeweiligen AGBs. Diese sind Dir und Deinem Freund spätestens mit dem Versicherungsschein zugesendet worden.
Die ersten zwei §§ befassen sich i.d.R. mit dem sachlichen und persönlichen Umfang der Versicherung d.h. - was und wer ist versichert. In meiner Haftpflichtversicherung findet sich z.B. eine Regelung, dass Gefahren des täglichen Lebens einer Privatperson versichert ist, die sich aus der Stellung als Eigentümer eines Einfamilienhauses ergeben. Mitversichert sind in meinem Vertrag auch Gefahren, die sich aus der Vermietung von höchstens 3 Wohnräumen ergeben. Für die Vermietung einer gesamten Eigentumswohnung wäre z.B. die Bezeichnung derselben und damit auch ein Aufschlag fällig.
An Deiner Stelle würde ich mir die Bedingungen ansehen und mich bei weiteren Fragen direkt an die Versicherung wenden.
Was die Anbringung eines Schildes anbelangt, so würde ich sagen, dass Ihr ein solches nur dann braucht, wenn Euer Grundstück nicht eindeutig als solches abgegrenzt und gegen fremden Zugang insbesondere von Kindern geschützt ist oder wenn Ihr fremden Personen unbeaufsichtigten Aufenthalt auf Eurem Grundstück gewährt.
Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben.
HK