Hauskauf - reicht Privathaftpflicht ?

Liebe/-r Experte/-in,

Mein Freund und ich haben zu je ideeller Hälfte ein Haus erworben.

Nun ergeben sich folgende Fragen:

  1. Müsste jeder seine eigene Haftpflichtversicherung behalten, oder könnten wir auf einen Vertrag umstellen? Auch wenn wir noch nicht zusammen da wohnen sollten?

  2. Sind eventuelle Haftpflichtansprüche auch für das neue Haus durch die (jeweilige) Privathaftpflichtversicherung abgesichert?

  3. Das Haus liegt in zweiter Reihe und auf dem Grundstück gibt es einen kleinen Swimmingpool? Müsste da ein extra Schild angebracht werden, um Haftungsansprüche auszuschließen? Mit welchem Wortlaut?

Vielen Dank für baldige Antwort!

Zu den Fragen 1 und 2 sollte man mal mit einem Versicherungsvertreter reden. Neben der Haftpflicht wird sicherlich eine Wohngebäudeversicherung erforderlich sein, ggf. noch weitere Versicherungen. Die klassische private Haftpflichtversicherung muß zumindest um das Risiko Grundstückseigentum erweitert werden. Inwieweit man dann aus 2 Versicherungen eine machen kann, weiß sicher auch der Versicherungsvertreter.

Wenn der Pool nicht in irgendeiner Form öffentlich zugänglich ist oder genutzt wird, muß m.E. kein Warnschild aufgestellt werden.

Hallo,

  1. Müsste jeder seine eigene Haftpflichtversicherung behalten,
    oder könnten wir auf einen Vertrag umstellen? Auch wenn wir
    noch nicht zusammen da wohnen sollten?

  2. Sind eventuelle Haftpflichtansprüche auch für das neue Haus
    durch die (jeweilige) Privathaftpflichtversicherung
    abgesichert?

Die Fragen 1+2 sollten mit der Haftpflichtversicherung abgeklärt werden.

  1. Das Haus liegt in zweiter Reihe und auf dem Grundstück gibt
    es einen kleinen Swimmingpool? Müsste da ein extra Schild
    angebracht werden, um Haftungsansprüche auszuschließen? Mit
    welchem Wortlaut?

Gegen was oder wen soll denn abgesichert werden? Gegen Einbrecher/Hausfriedensbrecher? Oder ist das Grundstück frei begehbar und nicht eingefriedet? Je nach Lage ist die rechtliche Situation unterschiedlich. Ggfs. bei der Gemeinde nachfragen.
Gruß
cosis

  1. Müsste jeder seine eigene Haftpflichtversicherung behalten,
    oder könnten wir auf einen Vertrag umstellen? Auch wenn wir
    noch nicht zusammen da wohnen sollten?

Sie können auf einen Vertrag umstellen, allerdings nur, wenn Sie auch einen gemeinsamen Haushalt haben. Jahresprämie: 40 bis 60 Euro.

  1. Sind eventuelle Haftpflichtansprüche auch für das neue Haus
    durch die (jeweilige) Privathaftpflichtversicherung
    abgesichert?

Nein, dafür gibt es eine sog. Wohngebäudehaftpflicht. Kann man als separaten Vertrag abschließen oder bei der Wohngebäudeversicherung nachfragen, ob die Haftpflicht zusätzlich abgesichert werden kann.

  1. Das Haus liegt in zweiter Reihe und auf dem Grundstück gibt
    es einen kleinen Swimmingpool? Müsste da ein extra Schild
    angebracht werden, um Haftungsansprüche auszuschließen? Mit
    welchem Wortlaut?

Den Haftungsanspruch können Sie nicht ausschließen. Eigentum verpflichtet. Sie können zwar ein Schild aufstellen: „Achtung! Ertrinkungsgefahr für Nichtschwimmer“. Wenn aber ein ein 5jähriges Kleinkind auf Ihr Grundstück rennt und in den Pool springt, würde so ein Schild nichts nützen, da das Kind a) vermutlich nicht lesen kann und b) selbst wenn es lesen könnte, die Gefahr vermutlich nicht erkennt. Auch ein „Baden für Unbefugte verboten“ nützt nichts, da ein Fremder Ihr Grundstück ohnehin nicht nutzen dürfte.
Und im Winter haben Sie ohnehin eine Räum- und Streupflicht. Da würde auch kein „Achtung: Rutschgefahr“ helfen.
Die Stadt stellt im Winder auch gerne Schilder auf: „Winderdienst eingeschränkt“. Das dient aber eher der Information als dem Haftungsausschluss. Denn als Autofahrer müssen Sie auch wissen, dass Sie bei Glätte besonders vorsichtig fahren müssen und können nicht die Stadt dafür verantwortlich machen, dass die Straße nicht geräumt wurde.

Hallo,
die Haftpflicht gilt für das Haus oder Grundstück, nicht für den Versicherungsnehmer.
Die Haftpflicht gilt nach den neuen Regeln auch für eine Ferienwohnung, ergo man kann eine Versicherung behalten, die 2. jüngere kündigen.
Für die Hausversicherung ist eine Haftpflichtversicherung zu wenig. Bitte erkundigen.
Nach den Regeln hat keiner auf mein Grundstück uneingeladen zu kommen. Ist der Pool jedoch durch Büsche nicht direkt zu sehen und man hat ein Wegerecht eingtragen, so muss ich auf den Pool deutlichst hinweisen. Eine Mauer oder Zaun muss ich nicht machen.
Gruß tummle

Hallo,

ihr solltet die Fragen mit eurer Haftpflichtversicherung direkt klären, es sind einige spezielle Fragen dabei, die sich für mich so individuell nicht beantworten lassen.

Gruß Angelika

Hallo,
ich hoffe, dass ich Ihre Frage richtig interpretiere. Ich gehe davon aus , dass Sie in einer Lebenspartnerschft leben. Dann ist eine Privathaftpflicht ausreichen. Ein Einfamilienhaus ist in der Privathaftpflich mitversichert. Der Haftpflichtvertrag, der jünger ist kann gekündigt werden.
Wg. des Hinweises mit dem Pool kann ich Ihnen leider keinen rechtsverbindlichen Rat geben. Das muß im Zweifel ein Anwalt machen.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo Kai, leider kenne ich mich im Zivilrecht nicht so gut aus. Aber eines kann ich mit ruhigem Gewissen empfehlen: Die Verbraucherzentrale. Das kostet zwar einen Obolus, aber Sie sind auf der sicheren Seite.
Viel Glück!
Katja

Hallo!

Ich bin kein Versicherungsexperte, sondern Jurist, und kann daher Ihre beiden ersten Fragen nicht beantworten, obwohl selbst Hauseigentümer. Ich glaube, viele Privathaftpflichtversicherungen decken auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, wenn man das entsprechend meldet und es sich nur um eine selbstgenutzte, nicht vermietete Immobilie handelt. Aber wie gesagt - ohne Gewähr! Wie es bei zwei Miteigentümern ist, weiß ich nicht.

Wenn sich der Pool auf Ihrem Grundstück befindet und dieses so abgegrenzt ist, daß sich Unbefugte nicht rein zufällig darauf verirren können, müssen Sie keinerlei Schild aufstellen, da Sie (so heißt das!) keinen öffentlichen Verkehr eröffnen. Ihre Besucher sollten allerdings wissen, daß Sie einen Pool haben (wer Augen hat, sieht das ohnehin).

Sehr geerhrter Herr,

was die private Haftpflichtversicherung angeht, ändert der hauskauf an sich nichts. Es gibt aber Versicherungen bei denen man eine weitere Person als mitversicherte Person aufnehmen kann. Wenden Sie sich doch am besten mal an Ihre Versicherungsgesellschaften.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Fragen Sie Ihre Versicherung. Der Pool muss gesichert sein, zumindest über einen Grundstückszaun.

Antwort weis Dein Versicherungsagent.
MfG

Hallo, ich weiß nicht, ob ich schon geantwortet habe. Leider kenne ich mich auf diesem Gebiet nicht so gut aus, empfehlen kann ich die Verbraucherzentrale. Sorry. LG Katja

Hallo Kai,

bitte berücksichtige, dass es sich bei meinen Antworten nicht um Rechtsberatung sondern lediglich um unverbindliche summarische Auskünfte handelt.

Was im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist, ergibt sich aus den jeweiligen AGBs. Diese sind Dir und Deinem Freund spätestens mit dem Versicherungsschein zugesendet worden.

Die ersten zwei §§ befassen sich i.d.R. mit dem sachlichen und persönlichen Umfang der Versicherung d.h. - was und wer ist versichert. In meiner Haftpflichtversicherung findet sich z.B. eine Regelung, dass Gefahren des täglichen Lebens einer Privatperson versichert ist, die sich aus der Stellung als Eigentümer eines Einfamilienhauses ergeben. Mitversichert sind in meinem Vertrag auch Gefahren, die sich aus der Vermietung von höchstens 3 Wohnräumen ergeben. Für die Vermietung einer gesamten Eigentumswohnung wäre z.B. die Bezeichnung derselben und damit auch ein Aufschlag fällig.

An Deiner Stelle würde ich mir die Bedingungen ansehen und mich bei weiteren Fragen direkt an die Versicherung wenden.

Was die Anbringung eines Schildes anbelangt, so würde ich sagen, dass Ihr ein solches nur dann braucht, wenn Euer Grundstück nicht eindeutig als solches abgegrenzt und gegen fremden Zugang insbesondere von Kindern geschützt ist oder wenn Ihr fremden Personen unbeaufsichtigten Aufenthalt auf Eurem Grundstück gewährt.

Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben.

HK

Hallo Kai Bg,

ich bin zwar kein Versicherungsmakler, aber ich habe für mein Haus:

– private Haftpflichtversicherung
– Grundstückshaftpflichtversicherung

Für Euch:

zu 1 = jeder allein
zu 2 = gemeinsam

Zu dem Swimmingpoll kann ich leider nicts sagen, da ich die Örtlichkeiten nicht kenne.

MfG

Stefan Seidel