Hauskauf: Schaden durch gefrorene Wasserleitungen

Angenommen, jemand kauft ein Haus. Im Kaufvertrag steht „gekauft wie gesehen“. Das Haus wurde im November (vor Eintritt des Dauerfrostes) besichtigt und da war alles in Ordnung. Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages und Übergabe der Hausschlüssel im Dezember (nach Eintreten des Frostes) stellte sich heraus, dass die Wasserleitungen gefroren waren, da die alte Eigentümerin weder das Haus in der Zwischenzeit beheizt noch die Wasserleitungen entleert hatte. Nun ist das Wasser getaut und die Leitungen leider defekt. Kann der Käufer darauf bestehen, dass die Verkäuferin die Kosten für den entstandenen Schaden übernimmt? Sollte sie dies nicht tun, kann der Käufer ohne Kosten vom Kaufvertrag zurücktreten?

stellte sich heraus, dass die Wasserleitungen gefroren waren,
da die alte Eigentümerin weder das Haus in der Zwischenzeit beheizt noch die Wasserleitungen entleert hatte.

Das würde die Wohngebäudeversicherung als grobe Fahrlässigkeit auslegen.

Wasser getaut und die Leitungen leider defekt. Kann der Käufer
darauf bestehen, dass die Verkäuferin die Kosten für den entstandenen Schaden übernimmt?

Wenn der wirtschaftliche Übergang nach dem Einsatz des Frostes war, kann der Käufer ein mängelfreies Haus erwarten, d.h. der Verkäufer müßte die Leitungen wieder herrichten (Versicherung !!)

Sollte sie dies nicht tun, kann der Käufer ohne Kosten vom Kaufvertrag zurücktreten?

Wohl kaum, der Käufer könnte die Instandsetzung mit juristischen Mitteln durchsetzen.

Gruß

Nordlicht (IANAL)