wir haben vor 6 Monaten ein Haus gekauft, welches innen stark renovierungsbedürftig war.
Einen Teil des Hauses haben wir mittlerweile renoviert und sind eingezogen. Nach nun einem Monat hat sich herausgestellt, dass wir einen Schädling im Haus haben. den wir vorher nicht bemerkt haben. Ein Kammerjäger muß jetzt herbei.
Dies war beim Hauskauf nicht zu erkennen. Haben wir nun noch die Möglichkeit die Vorbesitzer dafür haftbar zu machen. Wenn ja, wie?
Dies war beim Hauskauf nicht zu erkennen. Haben wir nun noch
die Möglichkeit die Vorbesitzer dafür haftbar zu machen. Wenn
ja, wie?
Hallo !
Sehr, sehr einfach! Ihr müßt ihm nur nachweisen, dass er vom Schaden wußte.
Versteckte Mängel führen zum Rücktritt. Versteckt heißt, der Verkäufer hats gewußt, aber verschwiegen.
Sehr, sehr einfach! Ihr müßt ihm nur nachweisen, dass er vom
Schaden wußte.
Versteckte Mängel führen zum Rücktritt. Versteckt heißt, der
Verkäufer hats gewußt, aber verschwiegen.
Hallo,
tja, Rücktritt. Das ist einfach gesagt. Wir wohnen ja nun schon hier drin und haben auch einiges an Geld hier reingesteckt. Uns würde es reichen, wenn wir die Kosten für den Schädlingsbekämpfer erstattet bekommen. Die Frage ist nur wie.
Gewußt haben sie es vielleicht schon. Das Haus war zwar die letzten drei Jahre nicht bewohnt (Erbengemeinschaft), wurde aber vor unserem Kauf komplett geräumt. Da müssen diese Tierchen ja nun auch schon aufgetaucht sein.
Nur das nachzuweisen dürfte nicht so einfach sein.
aber vor unserem Kauf komplett geräumt. Da müssen diese
Tierchen ja nun auch schon aufgetaucht sein.
Nur das nachzuweisen dürfte nicht so einfach sein.
Auch wenn sie es wußten, sie werden den Mund halten.
Ihr könntet versuchen, bei Schädlingsbekämpfern der Umgebung herauszubekommen, ob dieses Haus schon mal untersucht wurde.
Aber - wer sein Haus verkaufen will, vermeidet jeden Hineis auf Schädigung.
Gruß max